Hinweise zu den Parkregelungen in Bergheim
Im Wohnviertel Bergheim ist der Straßenzug Thibautstraße/Hospitalstraße als „Zonenhaltverbot“ ausgewiesen.
Im Zonenhaltverbot Bergheim darf in den hellblau gekennzeichneten Straßen montags bis samstags 7 bis 19 Uhr höchstens zwei Stunden lang geparkt werden. Eine Parkscheibe muss gut sichtbar ausgelegt werden.
Bewohnerinnen und Bewohner von Bergheim (mit Hauptwohnung) und Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen können für ein auf sie zugelassenes oder ihnen nachweislich dauerhaft zur Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug einen Parkausweis B beantragen, der sie von dieser Höchstparkzeit befreit.
Sie dürfen Ihr Kraftfahrzeug in den hell- und dunkelblauen Bereichen zeitlich unbegrenzt abstellen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen erhalten keine Parkausweise.
Gesetzliche und ausgeschilderte Halte- und Parkverbote müssen natürlich trotz des Parkausweises beachtet werden.
Der dunkelblau gekennzeichnete Bereich ist ausschließlich für Inhaberinnen und Inhabern von Parkausweisen reserviert.
Wo erhält man die Parkausweise und was kosten sie?
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner von Bergheim, die oder der dort mit Hauptwohnung gemeldet ist und ein Kraftfahrzeug auf sich zugelassen hat oder nachweislich ein Kraftfahrzeug zur dauernden Nutzung überlassen bekommt, kann im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Str. 69, einen Parkausweis B erhalten. Die Beantragung ist auch online möglich.
Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 120,00 €. Wird bei der Antragsstellung ein auf die gebührenpflichtige Person ausgestellter Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ der Stadt vorgelegt, ermäßigt sich die Jahresgebühr aus sozialen/wirtschaftlichen Gründen auf 36,00 €.
Was ist mit Besucherinnen und Besuchern?
Bewohnerinnen und Bewohner von Bergheim erhalten für ihre Gäste im Bürgeramt Mitte einen Bogen „Besucherkarten“ im Kalenderjahr kostenlos. Der Bogen enthält neun Tageskarten und eine Wochenkarte. Auf den Karten muss vor Nutzung das Datum und das Kennzeichen eingetragen werden. Es ist möglich, bis zu fünf weitere Bogen für je sechs Euro zu kaufen. Ab dem siebten Bogen kosten sie 27 Euro.
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen erhalten keine Besucherkarten.
Weitere Infos
Parkplan Bergheim (640 KB)