Hinweise zu den Parkregelungen in Neuenheim
Das Wohnviertel Neuenheims, das von der Berliner Straße, Blumenthalstraße, Bergstraße und Uferstraße begrenzt ist und im Osten bis zur Hirschgasse reicht, ist als „Zonenhaltverbot“ ausgewiesen. Wegen seiner Größe ist das Gebiet nochmals in drei Bewohnerparkzonen unterteilt, für die jeweils eigene Bewohnerparkausweise ausgestellt werden (N1 – N3).
Im Zonenhaltverbot Neuenheim darf in den hellblau gekennzeichneten Straßen montags bis samstags von 7 bis 19 Uhr höchstens zwei Stunden lang geparkt werden. Eine Parkscheibe muss gut sichtbar ausgelegt werden.
Bewohnerinnen und Bewohner von Neuenheim (mit Hauptwohnung) und Geschäftsführer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (je 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1, max. 5) von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen können für ein auf sie zugelassenes oder ihnen nachweislich dauerhaft zur Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug einen Parkausweis N1, N2 oder N3 beantragen, der sie von dieser Höchstparkzeit befreit.
Sie dürfen Ihr Kraftfahrzeug in den hell- und dunkelblauen Bereichen zeitlich unbegrenzt abstellen.
Im lila und gelben Bereich müssen jedoch die vorgeschriebenen Parkscheiben eingelegt und Parkscheinautomaten benutzt werden.
Gesetzliche und ausgeschilderte Halte- und Parkverbote müssen natürlich trotz des Parkausweises beachtet werden.
Der dunkelblau gekennzeichnete Bereich ist ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber von Parkausweisen reserviert.
Wo erhält man die Parkausweise und was kosten sie?
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner Neuenheims, die oder der mit Hauptwohnung dort gemeldet ist und ein Auto auf sich zugelassen hat oder nachweislich ein Auto zur dauernden Nutzung überlassen bekommt, kann im Bürgeramt Neuenheim einen Parkausweis N1, N2 oder N3 erhalten. Die Beantragung ist auch online möglich. Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 120,00 €. Wird bei der Antragsstellung ein auf die gebührenpflichtige Person ausgestellter Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ der Stadt vorgelegt, ermäßigt sich die Jahresgebühr aus sozialen/wirtschaftlichen Gründen auf 36,00 €.
Was ist mit Besucherinnen und Besuchern?
Bewohnerinnen und Bewohner von Neuenheim und Geschäftsführer von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen erhalten für ihre Gäste im Bürgeramt Neuenheim einen Bogen „Besucherkarten“ im Kalenderjahr kostenlos. Der Bogen enthält neun Tageskarten und eine Wochenkarte. Auf den Karten muss vor Nutzung das Datum und das Kennzeichen eingetragen werden. Es ist möglich, bis zu fünf weitere Bogen für je sechs Euro zu kaufen. Ab dem siebten Bogen kosten sie 27 Euro.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ortsansässigen Geschäften, Betrieben und anderen Institutionen erhalten keine Besucherkarten.
Weitere Infos
Parkplan Neuenheim (831 KB)