Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Lernort Natur, Geo- und Naturpark
Theaterstraße 9
69117 Heidelberg

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Zu Gast in der Natur

Für nahezu jede und jeden hat die Natur etwas zu bieten. In einem von Arbeit, Wohnen, Verkehr und Natur dicht gedrängten Lebensraum sind alle Naturnutzenden aufgefordert, mit Verantwortungsbewusstsein in der Natur unterwegs zu sein und sich gegenüber der Natur und unseren Mitmenschen rücksichtsvoll zu verhalten. Damit dieses Neben- und Miteinander gelingen kann, sind einige einfache Regeln zu beachten.

Mausbachwiese in Ziegelhausen (Foto: Dienemann)

Abfall

Vermeiden Sie Abfälle und wenn Ihnen dies nicht möglich ist, nehmen Sie diese wieder mit nach Hause. Schon kleine Gegenstände stören und können Gefahren für Menschen und Tiere auslösen. 

Feuer

Ein Picknick im Freien ist eine tolle Sache, aber auf ein Lagerfeuer oder einen Campinggrill muss verzichtet werden, solange es sich nicht um eine gekennzeichnete Feuerstelle handelt (Grillhütten). Um Waldbrände zu vermeiden, ist ein Feuer auch noch in einer Entfernung von 100 Metern zum Waldrand nicht gestattet. Auch das Rauchen im Wald ist vom 1. März bis 31. Oktober nicht erlaubt! 

Tiere

Tierbeobachtungen gehören zum Naturerleben. Seien Sie hierbei vorsichtig und vermeiden Sie, Wildtiere in ihren Zufluchts-, Nist-, Brut- und Wohnstätten zu stören. Tiere benötigen Ruhe. Deswegen dürfen diese auch nicht gefangen oder gar verletzt werden.

Pflanzen

Pflanzen dürfen nicht grundlos beschädigt werden. Soweit diese nicht geschützt sind oder nicht in bestimmten Schutzgebieten wachsen, dürfen Teile davon in kleinen Mengen für den Eigenbedarf (z. B. Zapfen, Kastanien, ein Handstrauß Reisig oder Blumen zum Basteln oder auch Beeren oder Pilze) gesammelt werden. Aber Vorsicht: Manche Pflanzen sind sehr giftig! Alle essbaren Pflanzen, die bodennah gesammelt werden, sollten vor dem Verzehr erst einmal gewaschen und wenn möglich auch erhitzt werden.

Lärm

Lärm sollte wo möglich unterbleiben: Er stört nicht nur den Naturgenuss, sondern auch die Tiere in ihren Ruheplätzen. 

Wege

Spaziergängerinnen und Spaziergängern ist es erlaubt, abseits der Wege zu laufen, solange dort nicht gearbeitet und die Vegetation nicht zertreten wird. Bei den Streifzügen sollte besondere Rücksicht auf die Waldbewohner genommen werden. Im Zweifelsfall ist es besser, auf den Wegen zu bleiben.

 In Schutzgebieten gelten meist besondere Betretensregeln, dort ist oft das Verlassen von Wegen grundsätzlich nicht gestattet und eine Beschädigung der Vegetation verboten. 

Befahren

Mit Autos, Mofas, Motorrädern, Segways, kennzeichnungspflichtigen Fahrrädern oder Kutschen darf auf Waldwegen nicht gefahren werden. Hierzu braucht man die Erlaubnis des Waldbesitzers. 

Radfahren im Wald ist in Baden-Württemberg nur auf Wegen mit über zwei Metern Breite erlaubt. Ausnahmen bilden in Heidelberg die Freeride- und Mountainbikestrecken. 

Rücksichtnahme

Wanderinnen und Wanderer, Fußgängerinnen und Fußgänger haben auf Forst- und Wanderwegen stets Vortritt vor den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern. Jeder Naturnutzende muss sich so verhalten, dass keine andere Person gefährdet oder geschädigt wird. 

Hochsitze

Ein Besteigen der Hochsitze der Jägerinnen und Jäger und von Holzpoltern ist nicht gestattet.  

Hunde

Hunde müssen sich immer im Einflussbereich des Besitzers aufhalten. Ist der Jagdtrieb größer als der Appell (Gehorsam), müssen sie angeleint werden.   

Orientierung

Bei einer größeren Wanderung in einem unbekannten Gebiet ist eine Wanderkarte zur Orientierung sinnvoll. Wegemarkierungen oder sonstige Anhaltspunkte unterstützen auch bei der Suche nach dem Weg.    

Hilfe

Bei Unfällen ist jede und jeder zur Hilfeleistung verpflichtet. Wenn Sie Hilfe holen wollen, so können Sie über die Telefonnummer 112 Hilfe anfordern und sich mit den Rettungskräften an angegebenen Rettungspunkt treffen. Im Stadtkreis Heidelberg gibt es 24 Rettungspunkte in und am Wald. Sie sind über die Internetversion der amtlichen Stadtkarte und die Heidelberg-App – Wald zu erfahren.

Genehmigung

Wenn Sie eine besondere Aktivität planen, kann es sein, dass Sie dafür eine Genehmigung brauchen. Sie ist dann erforderlich, wenn die Aktivität das Naturerleben anderer beeinträchtigt.
 

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