Seit 2018 dürfen nur noch auf Antrag und in Ausnahmefällen neue Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten (HQ100 Bereiche in den Hochwassergefahrenkarten) installiert werden. Voraussetzung ist hierfür, dass diese hochwassersicher errichtet sind und keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen. Bereits vorhandene Anlagen im Überschwemmungsgebiet müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachgerüstet werden.
Die Errichtung neuer Ölheizungen in Hochwasserrisikogebieten (HQextrem Bereich in den Hochwassergefahrenkarten) ist ebenfalls verboten, wenn andere weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann. Für die Neuerrichtung in Hochwasserrisikogebieten ist eine schriftliche, formlose Anzeige beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie als Untere Wasserbehörde spätestens sechs Wochen vor der Installation nötig. Heizölverbraucheranlagen die bereits in Hochwasserrisikogebieten vorhanden sind, sind bis zum 5. Januar 2033 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten.
Ob das eigene Haus von einem Hochwasser betroffen ist, kann über die Hochwassergefahrenkarte des Landes recherchiert oder beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie erfragt werden.
Wie rüste ich meine Ölheizung hochwassersicher nach?
Um alle Installationsarbeiten und Nachrüstungen von Heizölverbraucheranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen, sollte man sich zunächst an einen Fachbetrieb wenden. Bei wesentlichen Änderungen muss die Anlage nach der Umrüstung von einem zugelassenen Sachverständigen überprüft werden.
Oftmals ist die Umstellung auf alternative Energieträger jedoch nachhaltiger und wirtschaftlicher.
Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien
Die Klimaschutzgesetze von Bund und Land Baden-Württemberg erfordern einen Ausstieg aus den fossilen Energien und die aktuelle Preisentwicklung bei Öl und Erdgas macht diesen auch finanziell attraktiv. Aktuell erarbeitet die Stadt Heidelberg gemeinsam mit den Stadtwerken eine kommunale Wärmeplanung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Eine zentrale Rolle wird dabei die Fernwärme spielen. Die Umstellung der Fernwärmeerzeugung weg vom Großkraftwerk Mannheim und der Kohle hin zu erneuerbaren Energien und Abwärmenutzung ist bereits im vollen Gange und soll bis 2030 weitgehend abgeschlossen sein. Ein Anschluss an die Fernwärme ist also die ideale Alternative zur einer Investition in die Nachrüstung einer Ölheizungsanlage. Außerhalb des Fernwärmegebietes sind Wärmepumpen in Kombination mit Solarenergie eine sehr gute Lösung. Weitere Informationen erhalten Sie über die Energieberatungs-Hotline der Stadt Heidelberg (Telefon 58 – 18141).