Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Pflegestützpunkt
Dantestraße 7
69115 Heidelberg
Mobiltelefon (0 62 21) 58-3 83 90

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Kurzzeitpflege

Wenn Pflegebedürftige für eine zeitlich befristete Dauer vollstationäre Pflege benötigen und die häusliche beziehungsweise teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, kann die Kurzzeitpflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung für Unterstützung sorgen.Kurzzeitpflege beinhaltet alle pflegebedingten Aufwendungen sowie die medizinische Behandlungspflege. Weiterhin umfasst der Anspruch ebenfalls die Betreuung in der jeweiligen Einrichtung. Unterkunft und Verpflegung werden in den Einrichtungen ebenfalls zur Verfügung gestellt, sind jedoch private Leistungen und daher selbst zu finanzieren (siehe Punkte Leistungsansprüche und Kosten).

Informationen zur Kurzzeitpflege

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege und welche Leistungsansprüche bestehen?

  • Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5
  • Kurzzeitpflege kann bis zu acht Wochen im Jahr bis zu einem Betrag in Höhe von 1.774 Euro für pflegebedingte Aufwendungen in zugelassenen Einrichtungen in Anspruch genommen werden
  • Das Budget kann mit bis zu 1.612 Euro aus nicht verwendeten Mitteln der Verhinderungspflege aufgestockt werden (Voraussetzung dafür ist eine Vorpflegezeit von mindestens 6 Monaten)
  • Wurde vor Beginn der Kurzzeitpflege Pflegegeld bezogen, wird dieses während der gesamten Zeit zur Hälfte weitergezahlt. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen
  • Sollte kein Pflegegrad bestehen, kann die Kurzzeitpflege unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Bei näheren Fragen sind die jeweiligen Krankenkassen die richtigen Ansprechpartner

Was kann ein Anlass für eine Kurzzeitpflege sein?

  • Akute Verschlimmerung der Pflegesituation: Reicht die häusliche oder teilstationäre Pflege aktuell nicht 
    mehr aus?
  • Wenn vollstationäre Pflege für eine zeitlich befristete Dauer in einem Pflegeheim benötigt wird
  • Erholung oder Verhinderung der Pflegeperson
  • Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus oder der Rehaeinrichtung
  • Während notwendiger Umbaumaßnahmen in der häuslichen Umgebung

Wie beantrage ich Kurzzeitpflege? Wie ist der Ablauf?

  1. Die Kurzzeitpflege ist schriftlich bei der jeweiligen Pflegekasse zu beantragen. Die meisten Pflegekassen haben hier bereits entsprechende Vordrucke, teilweise online oder man erhält diese nach telefonischer Anfrage zugeschickt.
      
  2. Der wichtigste Schritt ist die Suche nach einem freien Kurzzeitpflegeplatz in einer vollstationären Einrichtung . Die Einrichtungen müssen einzeln nach möglicher Kapazität angefragt werden. Aktuelle Listen mit potenziellen Einrichtungen kann der Pflegestützpunkt zur Verfügung stellen.
      
  3. Sobald ein freier Platz gefunden wurde, sind mit der Einrichtungen alle notwendigen Verträge und Unterlagen aufzunehmen. Die Einrichtungen informieren Sie dann entsprechend über das weitere Vorgehen wie etwa Datum und Uhrzeit der Aufnahme sowie mitzubringende Utensilien und Ähnliches.
      
  4. Die Abrechnung der pflegebedingten Aufwendungen während der Kurzzeitpflege können die Einrichtungen nach Bewilligung der Pflegekasse bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen direkt mit dieser abrechnen.
      
  5. Darüberhinausgehende Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten werden Ihnen privat von der Einrichtung in Rechnung gestellt.
      

Welche Kosten fallen während der Kurzzeitpflege an?

Während der Kurzzeitpflege fallen folgende Kosten an:

  • Kosten für pflegebedingte Aufwendungen (Kostenübernahme über die Pflegekasse bis zu den entsprechenden Höchstbeträgen von 1.774 Euro beziehungsweise 3.386 Euro bei Übertrag der nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege)
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung (Privatleistung Eigenanteil) 
  • Investitionskosten (Privatleistung Eigenanteil) 

Wichtiger Hinweis
Die Eigenanteile können mit Nachweis der entsprechenden Rechnung bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht werden, sofern noch Mittel des Entlastungsbetrages von monatlich 125 Euro zur Verfügung stehen

Wo kann ich mich beraten lassen?

  • Pflegestützpunkt der Stadt Heidelberg (Dantestr. 7; 69115 Heidelberg)
    Telefon Kurzzeitpflege: 06221 58-38390
    kurzzeitpflege-psp@heidelberg.de
     
  • Bei einer aktuellen stationären Versorgung im Krankenhaus, können auch die Sozialdienste der Kliniken informativ unterstützen
     
  • Bei der jeweiligen Pflegekasse 
     
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