Oberirdische Gewässer / Wasserrahmenrichtlinie
Ziel: Guter Zustand aller Gewässer
Durch die europäische Wasserrahmenrichtline sollen alle Gewässer in einen guten Zustand versetzt werden und deren ökologische Funktion wiederhergestellt werden.
Um dieses Ziel zu erreichen wurden bis Ende 2009 Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufgestellt und veröffentlicht. Diese wurden bis Ende 2020, auf Grundlage einer erneuten Bestandsaufnahme, mit Blick auf den dritten Bewirtschaftungszyklus 2022 bis 2027 aktualisiert und fortgeschrieben.
Voraussetzung zur Erreichung dieses Zieles ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Ressource Wasser und die nachhaltige Bewirtschaftung aller Gewässer, das heißt der Flüsse, der Seen und des Grundwassers.
Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme können beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und den Regierungspräsidien Baden-Württemberg eingesehen werden.
Alle Nutzungen der Gewässer sowie Anlagen in, über und an oberirdischen Gewässern müssen nach Wasserhaushaltsgesetz und Wassergesetz Baden-Württemberg angezeigt werden oder bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Hierfür ist eine Anzeige bzw. ein Antrag beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie einzureichen.
Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern beantragen