Die Stadtteilbudgets sollen im Sinne einer Kultur der Ermöglichung Projekten zur Umsetzung verhelfen, die ohne die finanzielle Förderung nicht realisierbar wären. Mit der finanziellen Förderung ist keine weitergehende Koordination oder "Beauftragung" der Verwaltung verbunden.
Gefördert werden selbständig umsetzbare Projekte von der Bürgerschaft für die Bürgerschaft, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:
Identifikation mit dem Stadtteil fördern
Begegnungen im Stadtteil ermöglichen
zur Imageverbesserung des Stadtteils beitragen
nachbarschaftliche, interkulturelle oder generationenübergreifende Kontakte stärken, Integration, Inklusion und soziale Teilhabe fördern
zur Belebung der Kultur beitragen
Sport und Gesundheit fördern
Selbsthilfe und Bürgerengagement ermöglichen und stärken
zu Natur-, Umwelt- und Klimaschutz beitragen
das Wohnumfeld oder öffentliche Flächen und Plätze aufwerten
Gefördert werden können somit sämtliche Projekte, die selbstständig und eigenverantwortlich umgesetzt werden können - vom Insektenhotel über Nachbarschaftsfeste oder Flohmärkte bis hin zu Urban Gardening. Nicht förderfähig sind Projekte mit Gewinnerzielungsabsicht. Auch Dauerzusagen sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Wer entscheidet darüber, ob ein Projekt eine Förderung erhält?
Nach einer ersten Vorprüfung der Anträge durch die Verwaltung entscheidet in jedem der fünfzehn Stadtteile ein eigenes Gremium über die Vergabe der Mittel. Dieses besteht aus drei Bezirksbeirätinnen und -räten, drei Vereinsvertreterinnen und -vertretern sowie sechs Zufallsbürgerinnen und -bürgern.
Termine und Kontakte
Die Gremien tagen in regelmäßigen Abständen in den Stadtteilen, um über vorliegende Projektanträge zu entscheiden. Förderanträge müssen mindestens drei Wochen vor der nächsten Sitzung des Gremiums des jeweiligen Stadtteils über das Online-Formular eingereicht werden. Ansprechpartnerinnen und -partner in den Stadtteilen sind die jeweiligen Sprecherinnen und Sprecher des Gremiums.