Ganztagsbetreuung für Erstklässlerinnen und Erstklässler
Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27
Grundschulkinder haben (laut SGB VIII § 24a) ab dem Schuljahr 2026/27, beginnend mit der Klassenstufe eins, einen gesetzlichen Anspruch auf ein ganztägiges Betreuungsangebot. Dies wird jährlich um eine Klassenstufe erweitert.
Im Schuljahr 2029/2030 haben dann alle Jahrgangsstufen der Grundschule, sowie Kinder der Juniorklassen und die Grundstufe der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) diesen Rechtsanspruch.
- während der Schulzeit an 5 Tagen im Umfang von 8 Zeitstunden (inklusive der Unterrichtszeit)
- während den Schulferien an 5 Tagen im Umfang von 8 Zeitstunden, mit einer Schließzeit von 20 Tagen
Ab wann gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben neu eingeschulte Grundschulkinder sowie Kinder der ersten Jahrgangsstufe an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Juniorklassen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Dieser Anspruch gilt im Schuljahr 2026/27 für Kinder der ersten Jahrgangsstufe in Grundschulen, Juniorklassen und der Grundstufe der SBBZ.
| Schuljahr |
Klassenstufe |
| 2026/27 |
1 |
| 2027/28 |
1, 2 |
| 2028/29 |
1 ,2, 3 |
| 2029/30 |
1, 2, 3, 4 |
Für wen gilt der Rechtsanspruch?
Der Rechtsanspruch gilt für:
- Kinder der ersten Klasse der Grundschule
- Kinder in Juniorklassen
- Kinder der Grundstufe eins an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
Muss der Betreuungsbedarf für mein Kind angemeldet werden?
Ja, damit ausreichend Betreuungsplätze geplant und zur Verfügung gestellt werden können, ist eine frühzeitige und verbindliche Bedarfsanmeldung erforderlich.
Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Heidelberger Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Platz erhalten.
Bis wann muss der Betreuungsbedarf angemeldet werden?
Anmeldeschluss ist der 15. März 2026.
Wo und wie erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt über den von der Stadt beauftragten Träger der Betreuung, päd-aktiv e.V.
Eltern können den Betreuungsbedarf direkt im Rahmen der Schulanmeldung bei den Mitarbeitenden von päd-aktiv e.V. anmelden und sich dort auch beraten lassen.
Wann findet die Schulanmeldung an der öffentlichen Grundschule statt?
Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/27 findet statt am:
- Donnerstag, 26. Februar 2026, von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
- Freitag, 27. Februar 2026, von 8 bis 12 Uhr
Hinweis: Einige Schulen vergeben feste Termine. Diese werden den Eltern direkt mitgeteilt.
Mein Kind besucht eine private Grundschule, was muss ich tun?
Private Grundschulen in Heidelberg bieten eigene Betreuungsangebote an. Informationen erhalten Eltern auf den Homepages der jeweiligen Schulen.
- Bitte kontaktieren Sie die jeweilige private Grundschule und melden Sie dort Ihren Betreuungsbedarf.
- Eine Übersicht der privaten Grundschulen finden Sie im Schulwegweiser der Stadt Heidelberg.
Wo finde ich Informationen zu Betreuungszeiten und Kosten am Standort der öffentlichen Grundschulen?
Informationen zu Betreuungszeiten, Elternentgelten, pädagogischen Programmen finden Sie auf der Homepage von päd-aktiv e.V.
Was gilt für Kinder in den Klassenstufen 2 bis 4?
Eltern, die für ihr Kind in den Klassenstufen 2 bis 4 eine Änderung des Betreuungsumfangs wünschen, müssen sich ebenfalls bis zum 15. März bei päd-aktiv e.V. melden.
Bei unverändertem Betreuungsbedarf ist keine Meldung erforderlich.
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung?
Ja, für alle Schulferientage abzüglich 20 Tage im Schuljahr 2026/27.
Die Ferienbetreuung kann gemäß Rechtsanspruch frühestens ab den Herbstferien 2026 genutzt werden.
Eltern erhalten Informationen zur Ferienbetreuung von päd-aktiv e.V. und werden bei der Anmeldung beraten.
Wer kann die Ferienbetreuung nutzen?
- Kinder öffentlicher und privater Grundschule der ersten Jahrgangsstufe mit Hauptwohnsitz in Heidelberg
- Kinder der ersten Jahrgangsstufe der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Hauptwohnsitz in Heidelberg
- Kinder der Juniorklassen mit Hauptwohnsitz in Heidelberg
Bis wann muss die Ferienbetreuung am Standort Grundschule angemeldet werden?
Anmeldeschluss ist der 15. März 2026.
Gibt es weitere Ferienangebote?
Ja. Das Ferienportal der Stadt Heidelberg bietet Kindern und Jugendlichen für alle Ferienzeiten eine große Auswahl weiterer Ferienprogramme anderer Anbieter.
An wen können sich Eltern bei Fragen wenden?
Bei Fragen zur Ganztagsbetreuung wenden Sie sich bitte an: