Förderprogramme zur
Barrierefreiheit
Förderprogramm "Barrierefreie Lebenslaufwohnungen“
Lebenslaufwohnungen sind komfortabel für alle. Sie sind grundsätzlich so geplant und gebaut, dass sie von Menschen mit oder ohne Mobilitätseinschränkungen und auch mit Rollstuhl ohne Unterstützung genutzt werden können.
Das kann gefördert werden:
- A = Neubau und Geschosssanierungen
Förderung: 2.500 Euro pro Wohneinheit - bis zu 50.000 Euro pro Gebäude/Gebäudekomplex - B = Individuelle Wohnungsanpassungen, beispielsweise im Badezimmer oder der Einbau eines Treppenlifts oder eines Fahrstuhls
Förderung: 50 Prozent der Kosten - bis maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit. Beim Badumbau beträgt die maximale Zuschusshöhe 5.000 Euro. - C = Barrierefreie Erschließung von Bestandsgebäuden zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Wohngebäuden und deren Wohnungen (etwa durch den Einbau einer Rampe oder eines Fahrstuhls).
Förderung: 50 Prozent der Kosten - bis maximal 50.000 Euro
Wichtig: Voraussetzungen für eine Förderung sind ein persönliches Gespräch mit der Wohnberatung sowie die Antragstellung vor Baubeginn, bzw. vor der Auftragsvergabe.
Grundsätze "Barrierefreie Lebenslaufwohnungen" (127 KB)
Merkblatt zum barrierefreien Bauen von Wohnungen (257 KB)
Förderprogramm „Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude“
Alle Menschen, die sich in der Stadt Heidelberg aufhalten, ob groß oder klein, alt oder jung, mit oder ohne Behinderung, sollen gleichermaßen am öffentlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können. Mit diesem Förderprogramm wird die Herstellung von Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Bestandsgebäuden bezuschusst.
Wichtig: Voraussetzungen für eine Förderung sind ein persönliches Gespräch mit der Wohnberatung sowie die Antragstellung vor Baubeginn, bzw. vor der Auftragsvergabe.
Grundsätze "Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude" (171 KB)