Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Gutachterausschuss
Gaisbergstraße 7
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-2 49 00

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Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss wird auf schriftlichen Antrag tätig.

  • Antragsberechtigte: Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilberechtigte
  • Antragsgegenstand: Gebäude, Boden, Rechte am Gebäude oder am Boden (zum Beispiel Erbbaurecht, Nießbrauch, Überfahrtsrecht, usw.)

Verfahrensablauf

  1. Antragseingang
  2. Ortstermin mit Eigentümern, ggf. Mietern und meist drei Mitgliedern des Gutachterausschusses, Besichtigung des gesamten Objektes, Ausarbeitung eines Gutachtenentwurfs
  3. Sitzung des Gutachterausschusses
  4. ggf. Nachbesserung des Gutachtenentwurfs
  5. Ausfertigung und Versand des Gutachtens durch die Geschäftstelle des Gutachterausschusses

Bearbeitungsdauer bis zum Versand je nach Auftragslage zwischen vier und sechs Monaten.

Kosten / Gebühren

Die Gebühr für das Gutachten richtet sich nach der Gutachterausschussgebührensatzung. Berechnungsgrundlage ist der ermittelte Verkehrswert. Bei mehreren Sachen und Rechten, unterschiedlichen Stichtagen und anderen von einem Durchschnittsobjekt abweichenden Sachverhalten ist in der Regel mit einer höheren Gebühr zu rechnen.

Zu einer vorherigen Anfrage bei der Geschäftsstelle wird geraten.

Die ab dem 1.Januar 2025 gültige Gebührensatzung des Gutachterausschusses können Sie hier herunterladen: Gutachterausschuss-Gebührensatzung 2025 (98 KB)

Verkehrswert

Das Verkehrswertgutachten wird auf der Grundlage der Wertermittlungsverordnung erstellt. 
Antragsformular (181 KB)

Die Definition des Verkehrswertes nach § 194 BauGB lautet:
„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Die Wertermittlung erfolgt nach dem

  • Vergleichswertverfahren (vergleichbare Objekte oder Grundstücke)
  • Ertragswertverfahren (Mieten, Bewirtschaftungskosten, Vertragsverhältnisse, Bodenwerte) oder
  • Sachwertverfahren (Herstellungskosten, Wertminderungen, Bodenwerte)

Der Verkehrswert wird aus dem Ergebnis des herangezogenen Verfahrens und unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage auf dem Grundstücksmarkt festgelegt.

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
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