Allgemeine Informationen zur Einbürgerung
Was ist aktuell zu beachten?
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist zum 27. Juni 2024 in Kraft treten. Mit der Gesetzesänderung wurde ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht geschaffen, unter anderem werden Einbürgerungen bei Erfüllen der weiteren Voraussetzungen regelmäßig bereits nach fünf Jahren möglich sein und Mehrfachstaatsangehörigkeiten sind grundsätzlich erlaubt. Der genaue Gesetzestext kann der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt entnommen werden.
Aufgrund der Vereinfachung des Staatsangehörigkeitserwerbs ist ein sprunghafter Anstieg von interessierten Personen festzustellen. Diese deutliche Zunahme an Einbürgerungsanträgen ist bei den Staatangehörigkeitsbehörden seit in Kraft treten der Gesetzesänderung massiv spürbar und hat zu einer signifikanten Verzögerung bei der Bearbeitung von Anfragen, Antragsabgaben und letztlich auch der Sachbearbeitung geführt. Auch wenn die Stadt Heidelberg entsprechende Maßnahmen eingeleitet hat, um dem entgegen zu wirken, wird es noch etwas Zeit benötigen, bis diese zu einem merklichen Rückgang der Bearbeitungsdauer geführt haben werden. Wir möchten Sie deshalb um etwas Geduld bitten und Ihnen versichern, dass wir alles in unserer Macht stehende tun, um zeitnah Abhilfe zu schaffen.
Die Optimierungen und das zusätzlich eingesetzte Personal in der Behörde haben nicht nur für eine Erleichterung für die Antragstellenden wie auch die Mitarbeitenden gesorgt, sondern auch ein Plus an Einbürgerungen ermöglicht. Hierdurch war es auch möglich, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Verfahren wieder unter ein Jahr zu bringen. Im Herbst 2025 hat die Behörde mit 1.000 Einbürgerungen einen neuen Meilenstein erreicht.
Wer ist zuständig?
Die Einbürgerungsbehörde der Stadt Heidelberg ist zuständig für alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Heidelberg. Dies ist regelmäßig der Fall, sofern Sie mit Hauptwohnsitz in Heidelberg gemeldet sind. Wenn Sie außerhalb der Stadtgrenzen im Rhein-Neckar-Kreis wohnen, ist das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises für Ihren Einbürgerungsantrag zuständig.
Wie viel kostet eine Einbürgerung?
Die Einbürgerungsgebühr beträgt je Erwachsenem 255 Euro und für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51 Euro. Die Gebühr ist mit der Antragstellung fällig.
Nicht sicher, welcher Antrag der richtige ist?
Der Aufenthalts-Navigator hilft weiter.
