Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Sachgebietsleiter Stadterneuerung
Jürgen Walter
Palais Graimberg - Kornmarkt 5
69117 Heidelberg

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Sanierungs- und entwicklungsrechtliche Genehmigungen

Gemäß § 144 Baugesetzbuch (BauGB) bedürfen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet und Entwicklungsgebiet (§ 169 i.V.m. § 144 BauGB) bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde.
 
Sofern es sich um ein Vorhaben handelt, für das ein Bauantrag gestellt werden muss, wird die sanierungsrechtliche Genehmigung auf Antrag durch das Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg erteilt.
 
Sofern Verträge für die verschiedensten Rechtsgeschäfte notariell zu schließen sind (z. B. Grundstückskaufverträge, Grundschuldbestellungen, Teilungen), beantragt in der Regel der beurkundende Notar im Rahmen seiner Amtsgeschäfte die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung bei der Gemeinde bzw. Stadt.
 
Nach Prüfung des Antrags durch das Stadtplanungsamt der Stadt Heidelberg wird die erforderliche Genehmigung dem antragstellenden Notar zugesandt.
 
Miet- bzw. Pachtverträge, die auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr eingegangen oder verlängert werden, sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
 
Hier geht es zu den Sanierungsgebieten im Überblick

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