Antragstellung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg
Über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg werden Anträge vollständig digital eingereicht. Auf dieser Seite sind alle wichtigen Informationen für die digitale Antragstellung.
Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz ist auf die Antragstellung des Virtuellen Bauamts Baden-Württemberg umgestiegen. Das bedeutet, dass die meisten Anträge nur noch über dieses Portal eingereicht werden können.
Für die Nutzung des Virtuellen Bauamts BW ist eine BundID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung einzuplanen.
Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Online Antragstellung, Unterlagen einreichen und Kommunikation
Sie kennen das Virtuelle Bauamt bereits und möchten einen Antrag stellen, Unterlagen einreichen oder eine Nachricht verfassen:
Virtuelles Bauamt starten
Sie haben bereits einen Antrag über das Virtuelle Bauamt gestellt und möchten:
- Einsicht nehmen
als Bauherr, Planverfasser oder sonstiger Berechtigter Dritter
- als Behörde die angeforderte Stellungnahme abgeben
- allgemeine Bauauskunft
(nur für berechtigte Fachstellen, Behörden und Prüfingenieure für Bautechnik)

