Hintergrund

zum Bürgerentscheid Windenergie am Lammerskopf

Forst BW hatte die Fläche des Landes Baden-Württemberg im Bereich Lammerskopf im Jahr 2023 zur Nutzung für Windenergie ausgeschrieben. Die lokale Projektgemeinschaft erhielt mit ihrem Konzept eines Bürgerwindparks den Zuschlag. Der Lammerskopf gehört laut Windatlas Baden-Württemberg zu den potenziell ertragreichsten Standorten in der Region. Die Projektgemeinschaft rechnet pro Windenergieanlage mit einem Stromertrag, der rund 5.000 Haushalte versorgen könnte.

Die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) hat die Fläche Lammerskopf im Dezember 2025 nicht in den Teilregionalplan Windenergie aufgenommen. Es gibt dort Überschneidungen mit einem Landschaftsschutzgebiet sowie einem Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet. Kritiker des Vorhabens sehen keine Vereinbarkeit mit dem Natur- und Artenschutz. Ein naturschutzfachliches Gutachten hat jedoch geeignete Teilbereiche für Windenergieanlagen abgegrenzt, wo die Schutzziele nicht beeinträchtigt werden.

Alle Gutachten und Dokumente im Überblick

Die Stadt Heidelberg kann nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorbereiten, um Windenergieanlagen am Lammerskopf zu ermöglichen. Der Bürgerentscheid dient zur Klärung, ob dies von der Bürgerschaft grundsätzlich unterstützt wird.

Bürgerentscheid in Neckargemünd

In Neckargemünd entscheidet sich ebenfalls am 12. Juli per Bürgerentscheid, ob eine kommunale Fläche für eine Windenergieanlage zur Verfügung gestellt wird. Eine einzelne Windenergieanlage auf Neckargemünder Gemarkung wäre ohne die Heidelberger Standorte unwahrscheinlich.

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