Häufige Fragen & Antworten
zur Windenergie auf dem Lammerskopf
(zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2024)
(zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2024)
Die regionale Projektgemeinschaft bestehend aus der Energiegenossenschaft Starkenburg, der Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau, der Heidelberger Energiegenossenschaft, den Heidelberger Stadtwerken und der Stadtwerke-Kooperation Trianel Wind und Solar darf auf dem Lammerskopf einen Windpark bauen, sobald eine Flächenausweisung für Windenergie erfolgt ist. Forst BW hat am 10. Oktober 2023 zugesagt, dass die Projektgemeinschaft die beiden ausgeschriebenen Flächen pachten darf. Damit ist eine wesentliche Hürde zur Umsetzung des regionalen Konzept des Bürgerwindparks genommen.
Das Konzept des Bürgerwindparks sieht vor, dass sich die Menschen in der Region über die Energiegenossenschaften finanziell am Windpark beteiligen können. Über die Details wird die Projektgemeinschaft zu gegebener Zeit informieren.
Das Land Baden-Württemberg ist Eigentümerin der Flächen am Lammerskopf. Für die Ausschreibung und Vermarktung von Standorten im Staatswald zur Errichtung von Windenergieanlagen ist Forst BW zuständig.
Das Land kann als Eigentümerin der Waldflächen die Ausschreibung und Vergabe ohne Zustimmung der Kommunen oder des Nachbarschaftsverbandes vornehmen. Da bisher im Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes HD-MA keine Flächen für Windenergie ausgewiesen wurden, gilt nach dem Baugesetzbuch eine Privilegierung.
Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren mit einer Vielzahl an Maßnahmen die Weichen für einen Ausbau der Windkraft im Land gestellt. Sie unterstützt den Ausbau und stellt Flächen im Staatswald für die Windenergie zur Verfügung. Für den Ausbau der Windenergie und Freiflächenphotovoltaik sind Flächenziele in Höhe von zwei Prozent der Landesflächen vorgesehen. Zur Erreichung der Ausbauziele sollen auch neue Windenergiestandorte im Wald einen Beitrag leisten – so wie auf dem Lammerskopf.
Forst BW hatte die Flächen im Staatswald zur Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschrieben und am 10. Oktober 2023 über die Vergabe entschieden. Die Ausschreibungskriterien (137 KB) wurden im Mai dieses Jahres angepasst. Die finanziellen Kriterien werden seither mit 60 statt bislang 70 Prozent gewichtet. Inhaltliche Kriterien fließen nun zu 40 statt bislang 30 Prozent ein. Zudem werden landesweit alle Flächen mit mehr als 500 Hektar in kleinere Lose aufgeteilt. Die 600 Hektar große Fläche am Lammerskopf wurde damit in zwei Losen ausgeschrieben (Heidelberg-Schönau, ca. 480 Hektar sowie Heidelberg-Lammerskopf, ca. 110 Hektar). Die Ausschreibung endete am 19. Juli 2023.
Die Projektgemeinschaft besteht aus den Stadtwerken Heidelberg, der Energiegenossenschaft Starkenburg, der Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau und der Heidelberger Energiegenossenschaft sowie der Stadtwerke-Kooperation Trianel Wind und Solar, die bundesweit Wind- und Solarparks baut und an der die Stadt Heidelberg beteiligt ist. Sie möchten die Planung, die Umsetzung und den dauerhaften Betrieb eines Bürgerwindparks übernehmen. Die lokalen Akteure sind seit vielen Jahren im Bereich der Energiewende aktiv. Gerade im Bereich Windkraft gründet sich die genossenschaftliche Expertise auf zwölf Jahren Erfahrung im Bau, Betrieb und in bürgerschaftlicher Finanzierung von Windkraftanlagen.
Die Stadt Heidelberg legt großen Wert darauf, dass das Vorhaben als lokales Projekt aufgesetzt wird, an dem sich Heidelberger Institutionen und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger finanziell beteiligen können. Die Wertschöpfung bleibt so in der Region und Bürgerinnen und Bürger können Anteile an den Windkraftanlagen erwerben. Zudem steht die Projektgemeinschaft für eine maßvolle Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Fläche, den Dialog mit den regionalen Verantwortungsträgern sowie der Einbindung der Bürgerschaft.
So ermöglicht es die Projektgemeinschaft, dass sich Bürgerinnen und Bürger an dem Windpark über die Energiegenossenschaften beteiligen können (s.o.). Die Projektgemeinschaft bietet ihnen - ebenfalls über die Energiegenossenschaften - an, einen dauerhaft vergünstigten Lokal-Windstrom-Tarif zu beziehen. Letzteres gilt auch für Gewerbetreibende.
Die Stadt ist nicht Herrin des Verfahrens, unterstützt aber die Pläne der regionalen Projektgemeinschaft. Der Gemeinderat hat sich im April 2023 fast einstimmig – bei nur zwei Gegenstimmen – hinter die Projektpläne dieser Projektgemeinschaft gestellt. Der Windpark und die Zufahrtswege sollen äußerst schonend und behutsam gebaut werden sowie minimal invasiv für die Natur- und Tierwelt.
Die Stadt Heidelberg unterstützt grundsätzlich den Ausbau der Windenergie und möchte die Potenziale, die die Waldflächen auf ihrer Gemarkung bieten, nutzen, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen. Allerdings ist der Stadt wichtig, dass die Belange des Arten- und Naturschutzes berücksichtigt werden.
Die Projektgemeinschaft verfügt über die gesamten Winddaten der vergangenen sechs Jahre des rund fünf Kilometer entfernten Windparks „Greiner Eck“, der bezogen auf die Standortmerkmale vergleichbar mit dem Lammerskopf ist. Die mehrjährigen Betriebsdaten des benachbarten Windparks, die seit 2017 vorliegen, dienen als wertvolle Grundlage für die Planung und sind ein starkes Indiz für einen hohen Energieertrag. Die detaillierte Kenntnis dieser Daten ermöglicht es dem Konsortium zudem, den optimal geeigneten Windrad-Typ auszuwählen, um eine möglichst große Windstromernte zu realisieren. Vor diesem Hintergrund ist die Projektgemeinschaft von der Wirtschaftlichkeit ihres Konzeptes überzeugt.
Das Umweltamt der Stadt Heidelberg hat Ende 2024 Windmessungen am Lammerskopf und an der Kirchheimer Mühle durchgeführt. Die Messungen bestätigen die aufgrund des Windatlas Baden-Württemberg erwarteten Unterschiede der Standorte. Am Messstandort auf dem Lammerskopf wurde für eine Höhe von 175 m über Bodenhöhe eine mittlere, auf ein durchschnittliches Windjahr umgerechnete Windgeschwindigkeit von 6,4 m/s ermittelt. An der Kirchheimer Mühle liegt dieser Wert bei 4,9 m/s.
Für den Anlagentyp Vestas V172-7,2 MW (Nabenhöhe: 175 Meter) wurden die erzielbaren Jahreserträge berechnet. Das Ergebnis zeigt, dass die Windmessposition am Lammerskopf einen Bruttoertrag von 20.470 MWh/a erzielen könnte, der Standort Kirchheimer Mühle 11.890 MWh/a. Der zu erwartende Bruttoertrag wäre am Lammerskopf 72 Prozent höher als an der Messposition Kirchheimer Mühle.
Die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung für das Vorranggebiet „Lammerskopf“ prüft die Auswirkungen geplanter Maßnahmen auf geschützte Arten und Lebensräume im FFH-Gebiet „Steinachtal und Kleiner Odenwald“. Von April bis ins Spätjahr 2024 wurden umfangreiche Untersuchungen zur Bestandsaufnahme durchgeführt. Die Untersuchungen wurden durchgeführt, um Bereiche innerhalb des FFH-Gebietes zu identifizieren, in denen eine Nutzung für Windkraftanlagen mit den Erhaltungs- und Entwicklungszielen des Gebietes verträglich ist.
Das Gutachten definiert Negativflächen, in denen eine FFH-Verträglichkeit grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Des Weiteren werden im Vorranggebiet Positivflächen definiert, die in verschiedene Kategorien eingeteilt sind – von Flächen mit hohem Raumwiderstand (unverträglich mit Zielen des Naturschutzes) bis zu solchen mit geringem Raumwiderstand (verträglich). Mittlere Raumwiderstände erfordern weitere Prüfungen vor einer möglichen Nutzung.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Nutzung des Vorranggebiets „Lammerskopf“ auf bestimmten Flächen unter strengen Auflagen möglich ist. Demnach könnten künftig auf rund 106 Hektar Windkraftanlagen errichtet werden, ohne die wertvollen Naturräume zu gefährden. Diese Flächen verteilen sich über verschiedene Teilbereiche des Vorranggebiets, wobei genaue Standorte noch durch weitergehende Detailprüfungen bestimmt werden müssen.
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung Lammerskopf ist im Bürgerinformationssystem einsehbar.
Heidelberg kann auf Windenergie nicht verzichten.
Der Gemeinderat hat sich mit der Verabschiedung des 30-Punkte-Aktionsplan (715 KB) für den Klimaschutz Ende des Jahres 2019 zum Ziel gesetzt, dass Heidelberg bis zum Jahr 2030 weitestgehend klimaneutral wird. Durch die Energiewende wird der Strombedarf steigen – zum Beispiel für Wärmepumpen und E-Mobilität. Um den höheren Bedarf zu decken, ist ein Mix aller erneuerbaren Quellen erforderlich. Eine Stadt wie Heidelberg muss daher auch bei der Stromproduktion ihren Beitrag zur Energiewende leisten.
Die Antwort auf die Frage „Wind oder Photovoltaik?“ lautet: „Beides!“. Heidelberg muss alle Möglichkeiten der Erneuerbaren Energien ausschöpfen. Photovoltaik hat in unserer sonnenreichen Region noch große Wachstumspotenziale. Insbesondere schon versiegelte Flächen und Dächer können wir noch verstärkt nutzen. Aber Wind weht auch dann, wenn die Sonne nicht scheint und vor allem im Winter. Und: Windkraftanlagen produzieren bezogen auf ihre Leistung gegenüber Photovoltaik-Anlagen die dreifache Strommenge.
Grob kalkuliert kann ein Windrad alle Haushalte in Ziegelhausen mit Strom versorgen. Dahinter steht folgende Kalkulation: Ein Windrad mit sieben Megawatt Leistung produziert rund 14 Millionen Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Der durchschnittliche Haushaltsverbrauch in Heidelberg liegt bei rund 2.300 kWh pro Jahr. Demnach würde ein einziges Windrad ausreichen, um beispielsweise die rund 5.000 Privathaushalte in Ziegelhausen ein Jahr lang zu versorgen.
Das kann sich von Projekt zu Projekt unterscheiden, aber die grobe Faustformel lautet: Pro Windrad muss rund ein Hektar Wald gerodet werden und zusätzlich der Platz für Zufahrten und Wege. Zum Vergleich: ein Fußballfeld normaler Größe hat etwa 0,7 Hektar. Gerüchte, wonach mehrere hunderte Hektar Wald gerodet werden müssten, sind definitiv falsch und wären niemals genehmigungsfähig.
Die Stadt legt sehr großen Wert darauf, dass die Belange des Arten- und Naturschutzes, insbesondere des sensiblen Landschaftsbildes, berücksichtigt werden. Ein Großteil der ausgeschriebenen Fläche liegt in einem Flora-Fauna-Habitat (FFH-Schutzgebiet), lediglich ein kleiner Teil im Nordwesten ist als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen, bei dem weniger Auflagen zu beachten sind.
Ein Windparkbetreiber wird zunächst mehrere Gutachten beauftragen müssen – unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung sowie eine landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP). Konflikte im Rahmen des Naturschutzes müssen vom Vorhabenträger in Form von Ausgleichsmaßnahmen beziehungsweise Ersatzmaßnahmen abgearbeitet werden.
Aufgabe der Naturschutzbehörden ist es, die Gutachten zu prüfen und gegebenenfalls weitere Auflagen zu machen, wo es naturschutzrechtlich möglich und erforderlich ist.
Beim Betrieb von Windenergieanlagen werden Geräuschemissionen vorwiegend durch die Rotorblätter verursacht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird geprüft, ob bestimmte Lärmimmisionswerte eingehalten werden. In dem in Baden-Württemberg festgelegte Mindestabstand zu Wohngebieten von 700 Meter können diese Werte aber in der Regel deutlich unterschritten werden.
Zudem erzeugen Windenergieanlagen, wie viele Industrieanlagen, Straßenverkehr, aber auch natürliche Quellen (zum Beispiel Wellengang, Gewitter) Infraschall. Über die biologischen Wirkungen von tieffrequentem Schall und Infraschall mit hohen Intensitäten liegen Studien vor. Halten Windenergieanlagen die für den Lärmschutz im hörbaren Bereich notwendigen Abstände ein, ist der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschallpegel sehr weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschall bei Windenergieanlagen nicht zu erwarten.
Die Hersteller von Windenergieanlagen sind verpflichtet, zu jedem Anlagentyp ein Brandschutzkonzept vorzulegen. Bereits beim Anlagendesign wird Wert darauf gelegt, brandgefährliche Stoffe zu vermeiden und zu reduzieren. Die sogenannte „Brandlast“ (zum Beispiel Öle und Schmierstoffe, Kabel) wird so weit als möglich reduziert.
Durch zahlreiche Rauchmelder und Temperaturfühler wird die Anlage permanent überwacht und bei Störungen automatisch abgeschaltet. Auch Schäden durch Blitzschlag können durch ein integriertes Blitzschutzkonzept weitestgehend vermieden werden.
Für die Potenzialflächen wird laut LGRB BW die Schutzfunktion des Bodens in den Höhenlagen als sehr gering eingeschätzt (geringe Mächtigkeit und Bodentyp). Die Gesamtschutzfunktion der Grundwasserüberdeckung bezüglich eines Stoffeintrags in den oberen Grundwasserleiter aber sehr hoch (Hohe Grundwasserüberdeckung unterhalb der Bodenzone) - ausgenommen Talauen.
Nachteilige Auswirkungen auf die Wasserversorgungsanlage in Schlierbach ist nicht zu erwarten.
- Der am Standort vorkommende natürliche Boden weist nur eine sehr geringe Feldkapazität auf (maximale im Boden zu haltende Wassermenge).
- Im Bereich der Potentialflächen besteht der Abflussprozess bereits überwiegend aus dominierenden Oberflächenabfluss und Zwischenabfluss.
- Bei Starkregen und Extremereignissen nimmt generell der Anteil an Direktabfluss (d. h. Oberflächen und Zwischenabfluss) zu.
- Keine relevanten Auswirkungen/Unterschiede zu erwarten
Das Abholzen von Bäumen, besonders in natürlichen Hanglagen, erhöht die Gefahr für Bodenerosion - allerdings abhängig von der Böschungsneigung. Einsatz von Bodenbedeckung durch Bepflanzung zur Vermeidung von Böschungsschäden bzw. als Erosionsschutz.
Boden- und Grundwasserverunreinigungen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Entsprechend dürfen für die Gründungsarbeiten und Herstellung der Betonfundamente nur unbelastete, nicht auswasch- oder auslaugbare Stoffe und Baumaterialien verwendet werden, von denen aufgrund ihrer Eigenschaft und ihres Einsatzes nachweislich keine Boden- oder Grundwasserverunreinigung ausgeht.
Geht man davon aus, dass der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlagen beim Einsatz von wassergefährdenden Stoffen durch zusätzlich Sicherungsmaßnahmen (zum Beispiel durch Einsatz von Auffangwannen) abgesichert werden kann, besteht beim Transport und beim Bau der Anlagen immer die Gefahr einer Bodenverunreinigung (zum Beispiel durch Hydrauliköl).