Planfeststellungsbeschluss liegt vor
Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Süddeutschen Erdgasleitung liegt vor, das Regierungspräsidium Karlsruhe, als verfahrensführende Behörde, hat die Baugenehmigung erteilt.
Die Stadt Heidelberg hat sich im Verfahren für eine unterirdische Querung der Weinberge im Bereich Heidelberg-Rohrbach/Emmertsgrund eingesetzt und erreicht, dass der „Mindestdicke der Bodenüberdeckung im Bereich der Weinberge und des Waldes“ von 3,80 m in den Planunterlagen entsprochen wurde.
Finale Stellungnahme der Stadt zum Planfeststellungsverfahren
Nach der Vorstellung der Planungen zur Süddeutschen Erdgasleitung (SEL) durch die Terranets BW GmbH im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 17. Oktober 2023 hat die Stadtverwaltung darauf aufbauend eine finale Stellungnahme vorbereitet, die an das Regierungspräsidium Karlsruhe geschickt wird. Diese wird im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 21. November behandelt. Auch die Planunterlagen haben die grundsätzliche, kritische Haltung der Stadt Heidelberg gegenüber dem Bau der SEL durch die Heidelberger Gemarkung nicht geändert. Es sind einige Lücken in den Unterlagen vorhanden, die vonseiten des Vorhabenträgers zu überarbeiten sind, um Diskrepanzen aus dem Weg zu räumen. Die Untertunnelung der Weinberge bei Heidelberg-Rohrbach wird von der Stadt jedoch als positiv angesehen. mehr dazu
Süddeutsche Erdgasleitung: Bauherrin reicht Unterlagen für Planfeststellungsverfahren ein
Terranets BW GmbH, die Bauherrin der geplanten Süddeutschen Erdgasleitung (SEL), hat beim Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe den Antrag auf Planfeststellung für den Abschnitt zwischen Mannheim und Hüffenhardt eingereicht. 7,5 Kilometer dieser Trasse sollen über die Heidelberger Gemarkung und durch die Stadtteile Emmertsgrund, Rohrbach, Kirchheim und Wieblingen laufen. Mit dem am 2. Juni 2023 eingereichten Antrag beginnt das Planfeststellungsverfahren. Die Stadt Heidelberg wird im Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. mehr unter
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