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Kostensteigerungen erfordern Anpassungen an der Abfallgebührenkalkulation

Stadt Heidelberg schlägt Anpassungen ab 2024 vor

In den nächsten zwei Jahren werden Änderungen im Heidelberger Abfallgebührensystem notwendig. Die Stadt Heidelberg rechnet für das Jahr 2024 mit einer Kostensteigerung bei den Abfallgebühren von circa 20 Prozent. Auch soll die Jahresgebühr wieder stabil gehalten werden. Die Stadt Heidelberg hat deshalb einen Vorschlag erarbeitet, der zeitlich gestufte Anpassungen an den Grundlagen für die Abfallgebührenkalkulation empfiehlt. Ein Arbeitskreis aus Mitgliedern der Heidelberger Fraktionen im Gemeinderat und externen Beratenden hat die Erarbeitung begleitet und seine Einschätzung abgegeben. In einem ersten Schritt sollen im Gebührenbemessungszeitraum 2024 erste Änderungen vorgenommen werden. Im Zeitraum 2025 bis 2026 sollen dann weitere folgen. Zu diesem Thema startet die Beratung in den Heidelberger Gremien. Mit den Informationen befasst sich der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 5. Juli, danach der Haupt- und Finanzausschuss am 11. Juli und abschließend der Gemeinderat am 20. Juli 2023.

Gebühren richten sich bisher nach Restmüllvolumen und sollen stabiler werden

In Heidelberg werden Abfallgebühren für verschiedene Abfallarten erhoben. Die Jahresgebühr umfasst alle abfallwirtschaftlichen Leistungen, für die keine gesonderte Gebühr erhoben wird (unter anderem Sammlung von Bioabfällen, Papierabfällen, Sperrmüll, fünf Recyclinghöfe). Die Kosten der Abfallwirtschaft werden aktuell über das Restmüllvolumen errechnet.

  • Restmüll, Gelbe Tonne und Papierabfall können derzeit in 120-, 240-, 660- und 1.110-Liter-Behältern abgeholt werden. Bioabfall kann in 120- und 240-Liter-Behältern entsorgt werden.
  • Beim Vollservice werden die Behälter von Mitarbeitenden der Stadt raus- und reingestellt. Beim Teilservice müssen die Nutzenden dies selbst tun.
  • Die Abholung von Restmüll kostet je nach gewähltem Abholmodell und Behältergröße. Zudem kann Restmüll in allen vier Größen und zusätzlich in der Größe 60 Liter bei Bedarf gegen eine Gebühr abgeholt werden.
  • Die Abholung von Gelber Tonne, Bioabfall und Papier im Teilservice ist derzeit gebührenfrei.
  • Zusätzliche Gebühren können für Änderungen oder Übermengen anfallen.

Erste Änderungen bereits für 2024 geplant

Für das Jahr 2024 empfiehlt die Stadt eine Erhöhung der Gebührensätze, da die Preise für die Restmüllentsorgung und die Verwertung der Abfälle und Schadstoffe deutlich gestiegen sind. Zudem sehen gesetzliche Vorgaben eine noch detailliertere Trennung und Verwertung der einzelnen Abfallgruppen vor. Hinzu kommen die tarifliche Steigerung der Personalkosten sowie erste Umsetzungsmaßnahmen der städtischen Klimaschutzstrategie. Die genaue Höhe kann erst nach Verabschiedung des Haushaltsplans 2023/24 bestimmt werden. Im Oktober 2023 sollen die Änderungen vom Haupt- und Finanzausschuss und Gemeinderat dann beschlossen werden. Außerdem soll die Bedarfstonne für den Restmüll – wie früher – nur noch in den Größen 120 Liter und 240 Liter angeboten werden. Die Größen 60 Liter, 660 Liter und 1.100 Liter würden für die Bedarfstonne entfallen. Die Restmüll-Behältergrößen mit dem Service „14-täglich“ und „wöchentliche Leerung“ bleiben unverändert: 120 Liter, 240 Liter, 660 Liter und 1.100 Liter.
Die Jahresgebühr soll sich 2024 weiterhin am Behältervolumen des Restabfalls orientieren.

Weitere Umstrukturierungen sind ab 1. Januar 2025 geplant

In den vergangenen Jahren ist das Restmüllvolumen im Verhältnis zur steigenden Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner gesunken. Somit werden die Kosten für das Behältervolumen immer höher und die Gebühren verlieren an Stabilität. Für den Zeitraum 2025 bis 2026 empfiehlt die Stadt deshalb weitere Anpassungen:

  • Ab dem 1. Januar 2025 soll die Jahresgebühr nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen bemessen werden – statt wie bisher nach dem Behältervolumen der Restmülltonne.
  • Außerdem soll die Gebührenkalkulation stärker das tatsächliche Nutzungsverhalten und die Nutzung alternativer städtischer Angebote wie Sperrmüll oder die Recyclinghöfe berücksichtigen. Damit sollen besonders sozial schwache und sparsame Haushalte entlastet werden.
  • Weiter schlägt die Arbeitsgruppe vor, das Bedarfssystem wieder auf Teilservice umzustellen. Bürgerinnen und Bürger können ihren Müll dann auch weiterhin nach Bedarf abholen lassen, müssen diesen allerdings selbst zur Abholung rausstellen. Der Vollservice würde damit wegfallen.
  • Für die Annahme und Entsorgung von Schadstoffen soll eine Pauschalgebühr fällig werden, wenn auf dem Markt recycelbare Alternativen sind, beispielsweise bei der Verwendung umweltschädlicher Lacke gegenüber umweltfreundlicheren Alternativen.
  • Die Gruppe empfiehlt auch eine ganzjährige wöchentliche Abholung von Bioabfällen, statt wie bisher nur über die Sommermonate.

Abfall trennen und vermeiden – Angebote nutzen und Gebühren sparen

Die Stadt möchte auch in Zukunft den Haushalten einen finanziellen Anreiz zur Abfallvermeidung und -trennung anbieten. Deshalb bleibt die Wahlmöglichkeit der Tonnengrößen und des Abholrhythmus bei der Leistungsgebühr für Restmüll bestehen. Damit ist weiterhin gewährleistet, dass bei einer guten Trennung Abfallgebühren gespart werden und die Abfallgebühren zukünftig stabil bleiben können. Heidelberg verfügt im Vergleich zu anderen Städten in Baden-Württemberg und im Bundesgebiet über eines der umfassendsten abfallwirtschaftlichen Leistungsangebote. So haben die Bürgerinnen und Bürger beispielsweise mehrere Wahlmöglichkeiten im Abholrhythmus und können viele Serviceangebote nutzen:

  • Sperrmüll: Pro Haushalt ist die Sperrmüllsammlung zweimal jährlich gebührenfrei.
  • Altglas und Altkleider: Überall im Stadtgebiet stehen öffentliche Container für die kostenfreie Verwertung.
  • Bioabfall, Altpapier, Gelbe Säcke/Gelbe Tonnen: Abholung direkt vom Grundstück im Teilservice ohne separate Gebühr.
  • Recyclinghöfe: Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin viele Wertstoffe bei fünf Recyclinghöfen im Stadtgebiet gebührenfrei abgeben können.

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