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Bewohnerparken: Gebühr für Anwohnerausweise sinkt übergangsweise von 120 auf 36 Euro pro Jahr

Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis in Heidelberg wird ab dem 27. Juli 2023 übergangsweise auf 36 Euro gesenkt – und zwar so lange, bis die Stadt über eine neue Rechtsverordnung entscheiden kann. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Juli beschlossen. Die Entscheidung wurde wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 13. Juni 2023 nötig. In dem Verfahren ging es zwar um die Gebührensatzung der Stadt Freiburg – das Urteil hat aber eine grundsätzliche Bedeutung, so dass es auch in Heidelberg Konsequenzen nach sich ziehen musste.

Mit dem Beschluss des Heidelberger Gemeinderats wurde zunächst die bisherige Satzung in Sachen Bewohnerparkausweise aufgehoben. Ferner wurde festgelegt, dass die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis für alle Antragstellenden ab dem 27. Juli 2023 übergangsweise 36 statt 120 Euro beträgt. Diese Regelung gilt so lange, bis die Stadt Heidelberg über eine Rechtsverordnung neue Gebührenregeln festlegen kann – wann dies möglich sein wird, steht aber noch nicht fest, da zunächst Bund und Land ihre Verordnungen im Hinblick auf das Urteil des BVerwG anpassen müssen. 

Hintergrund: Das BVerwG hatte am 13. Juni 2023 unter anderem geurteilt, dass Städte ihre Gebührenregelungen nicht in Form einer Satzung, sondern nur als Rechtsverordnung aufsetzen können. Das Problem: Das Land Baden-Württemberg hatte seinerseits den Städten und Kommunen gar keine andere Möglichkeit als eine Satzung gelassen. Bevor die Städte in Baden-Württemberg also gemäß des Gerichtsurteils Rechtsverordnungen erlassen können, muss zuerst das Land die entsprechende Rechtsgrundlage ändern. Bei einem anderen Punkt, den das BVerwG beanstandet hat, sind die Städte wiederum auf den Bund angewiesen. Das Gericht bemängelte nämlich, dass nach aktuellem Recht in den Gebührenregelungen keine sozialen Gesichtspunkte berücksichtigt werden dürften – das müsse der Bundesgesetzgeber zunächst ausdrücklich zulassen. Wenn Städte also beispielsweise Bewohnerparkausweise an einkommensschwache Haushalte günstiger abgeben wollen, muss der Bund dafür zuerst die rechtliche Möglichkeit schaffen. Die Höhe der in Freiburg verlangten Jahresgebühr hat das BverwG übrigens nicht beanstandet – und mit 360 Euro war der Regelsatz dort drei Mal höher als in Heidelberg (120 Euro).  
 
 

Aufhebungssatzung der Bewohnerparkausweisgebührensatzung (62 KB)

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