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Gemeinderat: Zuschuss für Heidelberg-Pass-Inhabende bei Parkausweisen ab 1. Januar 2024

Inhabende eines Heidelberg-Passes (+) bekommen zukünftig einen Zuschuss bei der Ausstellung eines Bewohner-Parkausweises. Die Regelung gilt für Inhabende, die in einer parkraumbewirtschafteten Zone wohnen und einen Parkausweis beantragen. Sie bekommen die Kosten für den Ausweis dann bis zu einem Eigenanteil von 36 Euro erstattet. Der Gemeinderat beschloss die Bezuschussung einstimmig in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Dezember 2023.

Parallel dazu setzt eine neue Rechtsverordnung über Bewohnerparkgebühren im Kern die Gebühren für einen Ausweis wieder auf die bisherigen 120 Euro fest – das ist die Gebührenhöhe, die bereits ab Januar 2022 gültig war, im Zuge eines Gerichtsurteils aber vorübergehend geändert werden musste. Diese Information der Verwaltung nahm der Gemeinderat in der Sitzung ebenfalls zur Kenntnis. Der Gemeinderat muss die Verordnung nicht beschließen, sie wird durch den Oberbürgermeister erlassen und soll dann ab 1. Januar 2024 gültig sein. 

Rechtsverordnung setzt Parkausweisgebühren wieder auf 120 Euro im Jahr

Die neue Rechtsverordnung ist im Wesentlichen inhaltsgleich zu einer Satzung, die bis Juli dieses Jahres Bestand hatte. Mit der neuen Form reagiert die Stadt Heidelberg auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Aufhebung der Bewohnerparkausweisgebührensatzung in Freiburg im Juni 2023. Das Urteil hatte Kommunen die Form einer Rechtsverordnung für die Festlegung von Bewohnerparkausweisgebühren vorgegeben. Das Gericht hatte in seiner Urteilsbegründung am 5. September 2023 auch festgehalten, dass Kommunen bereits jetzt rechtswirksam solche Rechtsverordnungen erlassen können.
 
Über die Rechtsverordnung ist es allerdings nicht möglich, soziale Kriterien bei der Gebührenerhebung zu berücksichtigen. In der alten Heidelberger Satzung war unter anderem geregelt, dass Inhabende eines Heidelberg-Pass (+) für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises nur 36 Euro Jahresgebühr bezahlen müssen. Eine vergleichbare Regelung kann in einer Verordnung aber nicht getroffen werden – das hat das BVerwG klargestellt. Deshalb hat die Stadt hier einen anderen Weg gewählt und bezuschusst nun die Parkausweise von Inhabenden des Heidelberg-Passes (+).

Parkraumbewirtschaftungskonzept nur perspektivisch betroffen

Die „neuen“ Parkausweisgebührensätze gelten zum 1. Januar 2024. Der derzeitige Planungsprozess einer stadtweiten Parkraumbewirtschaftung ist deshalb nur perspektivisch betroffen. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 15. November 2023 als nächsten Schritt ein Bürgerbeteiligungskonzept für die Anwohnenden in den Stadtteilen beschlossen. Dort soll es unter anderem um die konkrete Ausgestaltung der Bereiche mit Parkraum gehen. Für 2024 sind bis zu zwei Bürgerbeteiligungen vorgesehen.

Hintergrund

Mit dem Heidelberg-Pass (+) möchte die Stadt Heidelberg auf freiwilliger Basis einkommensschwachen Gruppen eine bessere Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen. Deshalb unterstützt die Stadt diesen Personenkreis bei kostenpflichtigen Leistungen.

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