Gemeinderat hebt Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan „Villenanlagen“ auf
Die Stadt Heidelberg wird das Bebauungsplanverfahren für die „Villenanlagen oberhalb des Schlosses“ in der Altstadt nicht weiterverfolgen. Das hat der Gemeinderat am 9. April 2025 einstimmig entschieden. Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie der Bezirksbeirat Altstadt hatten dieser Empfehlung bereits zuvor zugestimmt. Grund für die Entscheidung sind zahlreiche Konflikte, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung festgestellt wurden. Dazu gehören umwelt- und denkmalschutzrechtliche Aspekte, unter anderem der Schutz von Landschafts- und Waldbiotopen sowie bestehende Amphibien-Wanderkorridore. Zusätzlich wären erhebliche finanzielle Mittel für weitere Gutachten erforderlich gewesen, ohne dass ein signifikanter Mehrwert für die Stadtentwicklung erwartet wurde.
Mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses bleibt das Gebiet weiterhin durch bestehende rechtliche Vorgaben geschützt. Zukünftige Bauanträge in diesem Bereich werden im Einzelfall nach geltendem Bau- und Denkmalschutzrecht von der Verwaltung geprüft.