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Musik- und Singschule: Gemeinderat legt neue Gebührensatzung fest

Die Gebührensatzung der Musik- und Singschule wird regelmäßig neu gefasst, um den Zuschussbedarf für die Einrichtung zu begrenzen und die Gebühren an die Kostenentwicklung anzupassen. Die jüngste Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg in seiner Sitzung am 24. Juli 2025 beschlossen. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation wurde der ursprüngliche Gebührenbemessungszeitraum um ein Jahr vorgezogen, um die Zielvereinbarung im Doppelhaushalt 2025/26 zu erfüllen. Die letzte Anpassung der Gebühren der Musik- und Singschule erfolgte zum 1. Oktober 2023.

Die Gebühren für den Unterricht an der Musik- und Singschule werden nach Einkommen gestaffelt in insgesamt sechs Stufen erhoben. Zusätzlich gibt es mit dem Heidelberg-Pass/Heidelberg-Pass+ zusätzliche Ermäßigungen. Die Unterrichtsgebühren werden nach dem Beschluss des Gemeinderates ab 1. Oktober 2025 um durchschnittlich sechs Prozent erhöht. Die Ermäßigungen für Inhaberinnen und Inhaber eine Heidelberg-Passes/Heidelberg-Passes+ verbleiben bei 100 Prozent der Kosten für Kinder bis zur Vollendung des elften Lebensjahres und bei 50 Prozent der entsprechenden Gebührenstufe für ältere Schülerinnen und Schüler. Der nächste Gebührenbemessungszeitraum wurde vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2027 festgelegt.

Eine Aufschlüsselung der Gebühren findet sich auch online unter musikschule.heidelberg.de.

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