Gemeinderat verabschiedet neue Stellplatzsatzung
Reduzierung von PKW-Stellplätzen künftig möglich
Der Heidelberger Gemeinderat hat am 13. November 2025 einer neuen Stellplatzsatzung zugestimmt. Damit kann künftig auch bei Wohngebäuden die Zahl der vorgeschriebenen Pkw-Parkplätze verringert werden. Bislang war das nur bei Gewerbeimmobilien möglich. Ziel ist es, Flächen sparsamer zu nutzen, nachhaltige Mobilität zu fördern und die Baukosten zu senken.
Die Grundlage für die Berechnung des Stellplatzbedarfs bildet die Landesbauordnung in Verbindung mit der kommunalen Satzung. Dabei spielen vor allem die Nutzung, die Größe des Bauvorhabens und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr eine Rolle. Neu ist: Liegt der Hauseingang eines Gebäudes höchstens 300 Meter von einer Haltestelle entfernt, an der zwischen 6 und 19 Uhr mindestens vier Busse oder Bahnen pro Stunde fahren, kann die Zahl der privaten Stellplätze um 0,2 pro Wohneinheit reduziert werden. Weitere 0,2 können entfallen, wenn das Projekt Mobilitätsangebote wie zum Beispiel Carsharing vorsieht. Darüber hinaus können Bauherren bei gewerblichen Bauvorhaben die Möglichkeit eines Stellplatzablösebetrags nutzen, wenn sich die Stellplätze nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten herstellen lassen und die Stadt dem im Einzelfall zustimmt. Durch die Ausweitung dieser Regelung auf Wohngebäude schafft Heidelberg mehr Flexibilität bei der Planung neuer Quartiere und setzt zugleich ein Zeichen für eine zukunftsorientierte, nachhaltige Mobilitätspolitik.
