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Start des Auswahlverfahrens für E-Tretroller-Unternehmen in Heidelberg

Die Stadt Heidelberg startet ab sofort ihr sogenanntes straßenrechtliches Auswahl- und Verteilungsverfahren zur Neuordnung des gewerblichen Aufstellens von E-Tretrollern im Stadtgebiet. Künftig wird das Aufstellen von E-Tretrollern ausschließlich auf Grundlage einer sogenannten straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis gestattet.

Beschluss des Gemeinderates legt klare Rahmenbedingungen fest

Grundlage für die Durchführung des Verfahrens ist der Beschluss des Gemeinderats vom November 2024, in dem neben einer Begrenzung der maximal zugelassenen E-Tretroller-Unternehmen unter anderem auch eine Obergrenze für die Anzahl der Fahrzeuge sowie die Ausübungsbereiche festgelegt sind.

Auswahlverfahren soll bis zu drei geeignete Anbieter bestimmen

Ziel des nun gestarteten Auswahlverfahrens ist es, aus den sich bewerbenden Unternehmen diejenigen zu identifizieren, die sich im Hinblick auf die Schutzziele des Straßenrechtes als am geeignetsten erweisen. Im Ergebnis werden bis zu drei Unternehmen eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis erhalten. Weitere Anbieter und Anträge können bis zur erneuten Verfahrensdurchführung nach Ablauf der erteilten Genehmigungen nicht zugelassen werden.

Straßenrechtliches Verfahren garantiert Transparenz und Gleichbehandlung

Bei dem Verfahren handelt es sich nicht um ein förmliches Vergabeverfahren im Sinne des Vergaberechts, sondern um ein straßenrechtliches Auswahlverfahren, das nach den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit durchgeführt wird.

Städtisches Amt für Mobilität ist zentrale Anlaufstelle für das Verfahren

Zuständige und ermessensausübende Dienststelle für das Verfahren bei der Stadt Heidelberg ist das Amt für Mobilität, Bergheimer Straße 111, 69115 Heidelberg. Alle Informationen zum Verfahren sowie Hinweise zur Antragstellung sind auf dieser Webseite zu finden: www.heidelberg.de/e-tretroller_verfahren.

Interessierte Unternehmen sind aufgerufen, ihre Anträge bis spätestens Montag, 26. Januar 2026, 12 Uhr, einzureichen. Fragen von Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürger aus Heidelberg können per E-Mail unter nahmobilitaet@heidelberg.de jederzeit gestellt werden.

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