Heidelberg erweitert Ferienbetreuung für Grundschulkinder
Vorbereitung auf Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027
Die Stadt Heidelberg bereitet sich auf den bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vor und erweitert deshalb ihr Ferienbetreuungsangebot. Ab dem Schuljahr 2026/27 sollen auch Kinder aus privaten Grundschulen sowie aus sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Hauptwohnsitz in Heidelberg Anspruch auf eine städtische Ferienbetreuung haben. Das hat der Gemeinderat am 18. Dezember 2025 beschlossen.
Konkret soll die bisherige öffentliche Einrichtung „Ferienbetreuung am Standort Grundschule“ schrittweise an die Vorgaben des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) angepasst werden. Zunächst erhalten ab 2026/27 Kinder der ersten Klassen Zugang, bis zum Schuljahr 2029/30 wird der Anspruch stufenweise auf alle Klassenstufen eins bis vier ausgeweitet.
Mit der Umsetzung der Änderungen soll weiterhin der freie Träger päd-aktiv e. V. beauftragt werden, der das Angebot bereits heute organisiert. Die Betreuungszeiten bleiben unverändert bei wahlweise 8 bis 15 Uhr oder 8 bis 17 Uhr an insgesamt 44 Ferientagen im Schuljahr.
Für das Schuljahr 2025/26 rechnet die Stadt mit Gesamtkosten von rund 710.000 Euro. Dem stehen voraussichtlich etwa 246.000 Euro an Elternbeiträgen gegenüber, sodass der städtische Finanzierungsanteil rund 464.000 Euro beträgt. Entsprechende Mittel sind im Doppelhaushalt 2025/26 eingeplant.
Bis zum Start des Rechtsanspruchs gilt die Ferienbetreuung noch als freiwillige Leistung der Stadt. Ab 2026/27 wird sie jedoch Teil eines einklagbaren Anspruchs auf Ganztagsbetreuung, der auch die Schulferien umfasst.
