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Nachtragshaushalt 2026: Verbesserungen um rund 42 Millionen Euro

Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung / Beratung ab 11. Februar im Haupt- und Finanzausschuss

Deutliche Verbesserungen gegenüber dem im Juni 2025 beschlossenen Haushaltsplan: Diese sieht der Nachtragshaushalt der Stadt Heidelberg für das Jahr 2026 vor, der am 11. Februar im Haupt- und Finanzausschuss beraten und am 5. März 2026 im Gemeinderat beschlossen werden soll. Der Nachtragshaushaltsplan enthält dabei alle Beschlüsse, die der Gemeinderat in seiner Sondersitzung am 18. Dezember 2025 mit großer Mehrheit getroffen hatte. Das verabschiedete Maßnahmenpaket setzte sich zusammen aus mehr als 190 Einzelmaßnahmen für Einsparungen und zusätzliche Einnahmen über alle Bereiche hinweg im laufenden Verwaltungsgeschäft (Ergebnishaushalt) in Höhe von 11,1 Millionen Euro. Hinzu kommen Verbesserungen aufgrund aktueller Entwicklungen und der jüngsten Steuerschätzung. In Summe kommt es dadurch zu Verbesserungen von rund 42 Millionen Euro gegenüber der ursprünglichen Planung.

Trotz der deutlichen Verbesserungen wird das Jahr 2026 weiterhin mit einem negativen ordentlichen Ergebnis anschließen. Dieses fällt mit 40,6 Millionen Euro allerdings nur noch in etwa halb so groß aus wie ursprünglich vorgesehen. Aufgrund der Verbesserungen sind keine weiteren Kassenkredite zum Ausgleich des laufenden Haushalts erforderlich. Die geplanten Einnahmen für 2026 liegen bei 868,5 Millionen Euro, die Ausgaben bei 909,1 Millionen Euro.

„Mit dem Maßnahmenpaket für Verbesserungen und dem Nachtragshaushalt 2026 gehen wir einen ersten wichtigen und dringend notwendigen Schritt zur Konsolidierung der städtischen Finanzen. Die Herausforderungen bleiben aber nach wie vor groß. Wir müssen mit Blick auf den kommenden Haushaltsplan für die Jahre 2027/28 konsequent den eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung fortsetzen“, sagt Kämmerer Wolfgang Polivka.

Der Finanzhaushalt, der die Investitionen der Stadt umfasst, wird zugleich um rund 4,8 Millionen Euro entlastet: Zum einen erhöhen sich die Einzahlungen um 1,7 Millionen Euro. Dazu trägt unter anderem bei, dass das Land Baden-Württemberg im Rahmen der Ganztagesförderung für die beiden geplanten Maßnahmen – die Verbesserung der Essens- und Betreuungssituation an der Mönchhofschule in Neuenheim und an der Albert-Schweitzer-Schule im Pfaffengrund – vorab Fördermittel leistet. Zum anderen wurden Auszahlungen um rund 3,1 Millionen Euro reduziert.

Zur Finanzierung der Investitionen sind 2026 insgesamt rund 71,8 Millionen Euro an Kreditneuaufnahmen erforderlich. Ausgehend von einem Schuldenstand zum 1. Januar 2026 in Höhe von 322,5 Millionen Euro erhöht sich dieser zum Jahresende 2026 auf voraussichtlich rund 383,1 Millionen Euro.

Hintergrund: Forderung des Regierungspräsidiums – Kommunen bundesweit unter Druck

Mit dem Maßnahmenpaket und dem Nachtragshaushalt kommt die Stadt in einem ersten Schritt Forderungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe nach. Die Aufsichtsbehörde hat zwar die Gesetzmäßigkeit des Haushalts 2025/26 bestätigt, aber keine Genehmigung für die avisierten Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen erteilt: Die Stadt könne erst wieder ordentliche Kredite aufnehmen, wenn Maßnahmen zur Konsolidierung Ergebnisse geliefert hätten.

Die finanzielle Lage fast aller Kommunen bundesweit hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verschlechtert. Das Gesamtdefizit aller Kommunen bundesweit stieg von 6,8 Milliarden Euro im Jahr 2023 über 24,8 Milliarden Euro in 2024 auf 30 Milliarden Euro im Jahr in 2025. Zuvor hatte es fast zehn Jahre lang in Summe keine kommunalen Defizite gegeben. Ein Hauptgrund ist – neben Inflation sowie steigenden Personal- und Sachkosten – vor allem eine Überlastung der Kommunen durch Gesetze von Bund und Land. Das ist auch in Heidelberg massiv zu spüren.

Weitere Informationen zum städtischen Haushalt gibt es online unter www.heidelberg.de/haushalt. Die Unterlagen zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sind online zu finden unter www.heidelberg.de/gemeinderat à Haupt- und Finanzausschuss am 11. Februar 2026, Tagesordnungspunkt 1.

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