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Windenergie am Lammerskopf: Gemeinderat beschließt Bürgerentscheid am 12. Juli

Oberbürgermeister Würzner: „Wichtige Zukunftsentscheidung für Heidelberg“

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. April 2026, mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit (33 Ja-, 13 Nein-Stimmen) beschlossen, die Grundsatzfrage zur möglichen Entwicklung des Gebiets Lammerskopf auf Heidelberger Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen in einem Bürgerentscheid entscheiden zu lassen.

Am Sonntag, 12. Juli 2026, steht folgende Frage zur Abstimmung: „Soll die Stadt Heidelberg grundsätzlich das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen entwickeln?“ Zudem hat der Gemeinderat einer Zusammenarbeit mit dem Forum Energiedialog Baden-Württemberg zugestimmt, vorbehaltlich der Förderzusage des Landes.
 
„Hier geht es um eine wichtige Zukunftsentscheidung für Heidelberg: die Frage, ob die Stadt auf dem Lammerskopf grundsätzlich Windenergie ermöglichen soll. Der Gemeinderat hat mit seinem Beschluss den Weg dafür frei gemacht, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber direkt entscheiden können. Die Stadt Heidelberg wird das Verfahren sachlich, transparent und fair begleiten, damit sich alle Abstimmungsberechtigten gut informieren können“, bekräftigt Oberbürgermeister Eckart Würzner.

Worum geht es bei dem Bürgerentscheid?

Mit dem Bürgerentscheid legt der Gemeinderat der Stadt Heidelberg eine weitreichende Grundsatzentscheidung in die Hände der Bürgerinnen und Bürger. Es geht um die Frage, ob die Stadt am Lammerskopf Windenergie grundsätzlich ermöglichen soll. Der Bürgerentscheid betrifft damit eine Richtungsentscheidung für die Entwicklung und noch kein konkretes Bauvorhaben oder ein förmliches Bauleitplanverfahren.
 
Aus Sicht der Stadt Heidelberg ist die Frage von großer Bedeutung für die künftige Energieversorgung und den Klimaschutz. Windenergie kann einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren und CO₂-neutralen Energieversorgung leisten. Die Stadt wird die Bürgerschaft im Vorfeld des Bürgerentscheids umfassend informieren. Dabei wird sie durch das Forum Energiedialog unterstützt, das Kommunen dabei hilft, sachliche, faire, ergebnisoffene Debatten zu organisieren.

Wer darf beim Bürgerentscheid am 12. Juli abstimmen?

Stimmberechtigt sind Heidelberger Bürgerinnen und Bürger nach den gesetzlichen Vorgaben für Bürgerentscheide. Abstimmungsberechtigt sind demnach Deutsche sowie EU-Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Heidelberg wohnen. Die Abstimmungsbenachrichtigungen sollen zwischen dem 8. und 21. Juni 2026 versandt werden. Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab dem 15. Juni 2026 ausgestellt werden.

Hintergrund: Windenergie am Lammerskopf

Nach aktuellem Planungsstand geht es auf Heidelberger Gemarkung um bis zu sieben Windkraftanlagen. Hinzu kommt eine weitere mögliche Anlage auf Gemarkung der Stadt Neckargemünd. Auch dort wird die Bürgerschaft am 12. Juli 2026 in einen freiwilligen Bürgerentscheid eingebunden. In Neckargemünd geht es dabei um die Frage, ob die Stadt ein eigenes Grundstück für eine Windkraftanlage in das in Heidelberg projektierte Vorhaben am Lammerskopf einbringen soll.
 
Baden-Württemberg hatte die landeseigene Fläche im Bereich Lammerskopf im Jahr 2023 zur Nutzung für Windenergie ausgeschrieben und einem Konsortium aus den drei regionalen Energiegenossenschaften Heidelberger Energiegenossenschaft (HEG), Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau und Energiegenossenschaft Starkenburg, der Trianel GmbH und den Stadtwerken Heidelberg den Zuschlag erteilt. Der Schritt steht im Kontext des Ausbaus der Windenergie: Nach den Vorgaben des Bundes sollen in Baden-Württemberg 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Das Konsortium hatte deshalb angestrebt, die Fläche Lammerskopf als Vorrangfläche im Teilregionalplan Windenergie des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) festlegen zu lassen.
 
Auf der Fläche gibt es Überschneidungen mit einem Landschaftsschutzgebiet sowie einem Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet. Ein naturschutzfachliches Gutachten sieht geeignete Teilbereiche für Windkraftanlagen, ohne die Schutzziele der betroffenen Schutzräume zu beeinträchtigen. Die Verbandsversammlung des VRRN hat die Fläche Lammerskopf dennoch nicht in den Teilregionalplan Windenergie aufgenommen. Die Stadt Heidelberg möchte daher die Windkraftanlagen über kommunales Planungsrecht realisieren. Der Bürgerentscheid dient zur Klärung, ob dies von der Bürgerschaft unterstützt wird.
 
Weitere Informationen gibt es unter www.heidelberg.de/lammerskopf.
 

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