Gemeinderat beschließt Neuerungen zur Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderungen

Mehrheitlich hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 1. Februar 2024 Vorschläge des Beirats von Menschen mit Behinderungen (bmb) zur künftigen Zusammensetzung des Beirats sowie zu Organisation und Ablauf der kommenden Wahl angenommen. Das Gremium wird im Juni 2024 neu besetzt.

Danach soll der bmb sich künftig aus 15 Mitgliedern aus dem Kreis der Menschen mit Behinderungen und als Neuerung einer in Heidelberg lebenden Person aus dem Angehörigenkreis minderjähriger Kinder mit Behinderungen zusammensetzen. Ebenfalls neu ist, dass acht Plätze des Gremiums dann für bestimmte Behinderungsarten reserviert werden. Das Mindestalter für die Mitgliedschaft im bmb soll auf 16 Jahre abgesenkt werden. Das entspricht der Altersregelung für die Wählbarkeit in den Gemeinderat. Zu den Beiratssitzungen sollen in Zukunft auch Expertinnen und Experten themenspezifisch eingeladen werden können.

Die Mitglieder des bmb werden künftig von einer Wahlkommission ausgewählt. Mitglieder sind Vertreterinnen oder Vertreter des Gemeinderats, die Dezernentin für Soziales, Bildung, Familie und Chancengleichheit der Stadt Heidelberg, die Kommunale Behindertenbeauftrage, die bisherigen Vorsitzenden des bmb, sofern sie nicht mehr kandidieren, die Leitung des Arbeitskreises barrierefreies Heidelberg und Vertretungen der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen.

Die Berufung der Mitglieder Beirats erfolgt im Anschluss an das Auswahlverfahren wie bisher durch den Gemeinderat. Wie beim Jugendgemeinderat soll künftig einmal pro Jahr eine gemeinsame Sitzung des bmb mit dem Gemeinderat stattfinden.

Der bmb ist seit 2008 die kommunale Interessenvertretung für mehr als 20.000 Menschen mit Behinderungen, die in Heidelberg wohnen. Er war eine der ersten kommunalen Interessenvertretungen für behinderte Personen in Baden-Württemberg. Die Amtszeit der ehrenamtlich tätigen Beiräte ist an die Wahlperiode des Gemeinderats gebunden.

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