Wahl des Ausländerrats/Migrationsrats am 29. Juni: aktives und passives Wahlrecht für EU-Bürger/-innen
Zwei Änderungen bei der Wahl des Ausländerrates/Migrationsrates der Stadt Heidelberg (AMR) hat der Gemeinderat am 13. März 2014 beschlossen: EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen nicht nur gewählt werden, sondern sie dürfen die Interessenvertretung jetzt auch aktiv wählen. Durch die erneute Satzungsänderung kann der ursprüngliche Wahltermin in Verbindung mit der Kommunalwahl nicht gehalten werden. Die Wahl findet jetzt am Sonntag, 29. Juni 2014, statt.
Das passive Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und -Bürger hatte der Gemeinderat bereits im Dezember 2013 beschlossen. Zuvor waren ausländische Unionsbürger/-innen für die Wahl des Ausländerrates/Migrationsrates weder wahlberechtigt noch wählbar. Die jetzige Nachbesserung sieht auch das aktive Wahlrecht für diese Bevölkerungsgruppe vor.
Ausländerrat/Migrationsrat
Der Ausländerrat/Migrationsrat ist die offizielle Vertretung der Migrantinnen und Migranten Heidelbergs. Das Gremium betrachtet es als seinen Auftrag, deren Interessen zu artikulieren und in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere alle Themen, die sich unmittelbar auf das Leben der Heidelberger Migrant/-innen auswirken. Die Hauptaufgabe besteht in der Beratung des Gemeinderates der Stadt Heidelberg. Daneben setzt sich der Ausländerrat/Migrationsrat für eine Zusammenarbeit mit politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Institutionen ein. Außerdem unterstützt und fördert er ausländische und deutsch-ausländische Vereine, Verbände und Initiativen, die sich im Bereich des interkulturellen Zusammenlebens engagieren. Weiterführende Infos zu dem Gremium gibt es unter www.auslaenderrat.heidelberg.de.