Taxi-Gutscheine für Menschen mit Behinderung und geringem Einkommen

Pilotprojekt für Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben

In Heidelberg lebende Menschen mit Behinderung und geringem Einkommen können seit April bei der Gestaltung ihrer Freizeit, bei Besorgungen des täglichen Lebens, Verwandtenbesuchen oder zur Teilnahme am kulturellen sowie gesellschaftlichen Leben unter bestimmten Voraussetzungen Taxi-Gutscheine erhalten.

„Damit wollen wir insbesondere die Menschen mit Behinderung unterstützen, denen es nicht möglich oder zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Das ist ein wichtiges Mittel, um eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Heidelberg zu ermöglichen“, so Stefanie Jansen, Bürgermeisterin für Soziales, Bildung, Familie und Chancengleichheit.

Das Pilotprojekt, zunächst ausgelegt auf ein Jahr, wurde zusammen mit der Kommunalen Behindertenbeauftragten und dem Beirat von Menschen mit Behinderungen erarbeitet.

Die Taxi-Gutscheine in Anspruch nehmen können Personen, die im Stadtgebiet Heidelberg wohnen und einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) besitzen, beziehungsweise pflegebedürftig ab Pflegegrad 3 sind. Zudem ist die Inanspruchnahme von den finanziellen Verhältnissen der antragstellenden Personen abhängig, weshalb sie im Besitz eines Heidelberg-Passes beziehungsweise Heidelberg-Passes+ sein müssen.

Fahrten sind innerhalb der Stadtgrenzen Heidelbergs möglich und dienen der Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Dagegen sind Fahrten zum Beispiel zum Arzt, zur Arbeit, ins Krankenhaus und ähnliches ausgeschlossen. Die Nutzung des Taxi-Gutscheins ist für zwei einfache Fahrten pro Woche beziehungsweise für eine Hin- und eine Rückfahrt vorgesehen. Begleitpersonen werden im Rahmen des Platzangebotes kostenlos befördert.

Fahrscheine in Bürgerämtern erhältlich

Die Fahrscheine werden gegen Vorlage der entsprechenden Unterlagen für ein halbes Jahr im Voraus in allen Heidelberger Bürgerämtern ausgegeben. Die Beförderung erfolgt nur durch Wagen, die entweder der Taxi-Zentrale oder der Firma TLS Transfer & Limousinenservice GmbH angeschlossen sind.

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