Leistungen im Sozialen, in der Kinder- und Jugendhilfe und im Bereich Chancengleichheit

Beschluss zur Finanzierung der Leistungen für 2027 geplant

Die Stadt Heidelberg steht – wie viele andere Kommunen bundesweit – weiterhin vor großen finanziellen Herausforderungen und befindet sich inmitten einer Konsolidierungsphase zur Verbesserung des städtischen Haushaltes. Die Verabschiedung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2027/28 ist im ersten Halbjahr 2027 vorgesehen. Die Stadt Heidelberg will für Träger von Leistungen außerhalb des Pflichtaufgabenbereichs im Sozialen, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bereich Antidiskriminierung und Chancengleichheit frühzeitig mehr Planungssicherheit schaffen und zentrale Unterstützungsangebote für die Menschen in Heidelberg schützen.

Soziale Träger und Einrichtungen aus den genannten Bereichen, die 2026 institutionelle Zuwendungen der Stadt Heidelberg erhalten haben, sollen überwiegend auch 2027 auf gleichbleibendem Niveau gefördert werden. Hierzu ist vorgesehen, dass die Zuwendungsempfänger zunächst vorläufige Bewilligungsbescheide erhalten und zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit für das erste Halbjahr bis zu 40 Prozent des für 2027 vorläufig bewilligten Zuschusses ausgezahlt bekommen. Nach Genehmigung des Haushaltes 2027/28 soll die restliche Summe folgen. Darüber berät am Mittwoch, 30. September, der Haupt- und Finanzausschuss und abschließend am 15. Oktober 2026 der Gemeinderat.
 
Bedürfnissen der Zuwendungsempfänger soll auf diesem Wege gleichermaßen Rechnung getragen werden wie der schwierigen Haushaltssituation der Stadt Heidelberg. Diese Vorgehensweise wurde bereits für das Haushaltsjahr 2025 angewendet.

Verträge mit freien Trägern, die Pflichtaufgaben übernehmen

Der Gemeinderat hatte zuvor in seiner Sitzung am 23. Juli 2026 bereits Zuwendungsverträge mit freien Trägern beschlossen, die Pflichtaufgaben der Kommune in den Bereichen soziale Hilfen, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Aufgaben des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes übernehmen. Die Beschlüsse wurden zur Sicherstellung der Leistungen in den Jahren 2027 und 2028 geschlossen.
 
Die vorherigen Verträge waren im Zuge der Haushaltskonsolidierung zum 31. Dezember 2026 gekündigt worden beziehungsweise bereits vorher ausgelaufen. Die Höhe der Zuschüsse wurde für die meisten Zuwendungsempfänger der sozialen Infrastruktur ab 2025 eingefroren.

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