Artenschutz an Gebäuden
Aufgepasst bei der Sanierung
Mit dem Frühling beginnt auch in Heidelberg wieder eine besondere Zeit: Zahlreiche gebäudebrütende Arten kehren aus ihren Winterquartieren zurück, um an unseren Gebäuden Ihre Nester zu bauen oder bestehende Brutplätze wieder zu besiedeln. Besonders auffällig ist dabei die Mehlschwalbe, die ab April und Mai wieder an unseren Häusern zu finden ist und ihre auffälligen Lehmnester errichtet. Doch was vielen nicht bewusst ist: Unsere Gebäude sind für viele weitere Tierarten ein wichtiger Lebensraum.
Ob Mehlschwalben, Mauersegler, Haussperlinge oder Fledermäuse – viele Arten haben sich im Laufe der Zeit an das Leben in der Nähe des Menschen angepasst. Sie nutzen Fassaden, Dachvorsprünge, Nischen und Spalten als Brut- und Rückzugsorte. Diese sogenannten „Gebäudebrüter“ sind auf geeignete Strukturen angewiesen. Gleichzeitig gehen ihre Lebensräume jedoch zunehmend verloren – etwa durch energetische Sanierungen, moderne Fassadengestaltung oder den Verschluss von Nischen ohne das ein entsprechender Ersatz geschaffen wird.
Viele dieser Tiere sind gesetzlich geschützt. So ist bei entsprechendem Eingriff stets sicherzustellen das keine Tiere zu Schaden kommen und der Verlust der Lebens- und Ruhestätten ausgeglichen wird.
Der Schutz von Gebäudebrütern ist oft mit einfachen Maßnahmen möglich:
- Bestehende Nester erhalten
- Geeignete Nisthilfen anbringen
- Maßnahmen außerhalb der Brutzeit durchführen (1. Oktober bis 28./29. Februar)
Gebäudebrütende Tiere sind ein wichtiger Teil für die biologischen Vielfalt in unserer Stadt. Ihr Schutz ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Beitrag zu einem lebenswerten und naturnahen Heidelberg.
Weitere Informationen rund um das Thema stehen im Flyer der Stadt Heidelberg zum Thema Artenschutz an Gebäuden (644 KB).
