Ersatzbaustoffverordnung
Die Ersatzbaustoffverordnung ist am 1. August 2023 in Kraft getreten und stellt den ersten Teil der sogenannten Mantelverordnung dar. Diese Verordnung umfasst die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, eine Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie Änderungen der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung. Die Verordnung legt bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung, die Untersuchung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) fest und zielt darauf ab, den Boden- und Grundwasserschutz zu verbessern sowie natürliche Ressourcen zu schonen.
Ab dem 1. August 2023 dürfen mineralische Ersatzbaustoffe nur dann in technische Bauwerke eingebaut und in Verkehr gebracht werden, wenn sie einer der in der ErsatzbaustoffV definierten Materialklasse zugeordnet sind. Dies gilt auch für Bodenmaterial und Baggergut.
Nach den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung und unter Berücksichtigung des Grundwasser- und Bodenschutzes unterstützen wir eine schonende und regionale Verwertung von Erdaushub bei Bauvorhaben, der Stadtentwicklung und großen Infrastrukturprojekten. Dabei steht vor allem eine möglichst hochwertige bodenähnliche Verwertung im Vordergrund. Ein Beispiel für ein erfolgreich durchgeführtes Bodenmanagement ist die Bahnstadt. Rund 700.000 m³ Erdmassen wurden bewegt und lokal verwertet.

