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Stadt unterstützt inhabergeführten Einzelhandel

Seit 2022 bereits 55 Maßnahmen gefördert / Kreis der Förderberechtigten wurde nun erweitert

Die Stadt Heidelberg möchte es künftig mehr Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern ermöglichen, Anträge für das „Förderprogramm inhabergeführter Einzelhandel“ zu stellen. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner jüngsten Sitzung am 14. Dezember 2023 einer Erweiterung des Berechtigtenkreises zugestimmt. Demnach können künftig auch Inhaberinnen und Inhaber Anträge stellen, deren Geschäfte in Heidelberg sind – der sogenannte Unternehmenssitz aber formal außerhalb von Heidelberg liegt.

„Entscheidend ist jetzt nur noch, ob das Ladengeschäft in Heidelberg ist. Wir hatten in der Vergangenheit neun Fälle, in denen wir eine Förderung versagen mussten – obwohl die Geschäfte in Heidelberg lagen und die Unternehmensideen der Förderphilosophie des Programms entsprachen. Es gab zum Beispiel ein Unternehmen, das in einer Nachbargemeinde ansässig ist und dort auch produziert, seine Waren aber in genau einem Geschäft anbietet – und das liegt in der Heidelberger Altstadt. Es ist gut, dass wir hier in Zukunft flexibler entscheiden können“, erklärt Marc Massoth, Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft.

Die Förderung des inhabergeführten Einzelhandels ist ein Eckpfeiler der Heidelberger Wirtschaftsförderung. Die Geschäfte werden von den Inhaberinnen und Inhabern mit viel Herzblut geführt und sorgen in allen Stadtteilen für ein vielfältiges Angebot. Entsprechend hat die Stadt bereits 2022 das Förderprogramm für den inhabergeführten Einzelhandel aufgelegt. Die dafür pro Jahr zur Verfügung stehenden 50.000 Euro werden abgerufen und fließen in Projekte und Aktionen, die das lokale Einkaufsangebot attraktiver machen. Bisher konnten 55 Investitionsvorhaben im ganzen Stadtgebiet unterstützt werden. Das Programm wird 2024 fortgesetzt.

(Erstellt am 15. Dezember 2023)

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