Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (oder auch Jugendgerichtshilfe) ist Teil des Aufgabenspektrums des Kinder- und Jugendamtes der Stadt Heidelberg sowie beteiligte Institution des behördenübergreifenden Haus des Jugendrechts Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren beraten, betreuen und begleiten Jugendliche und junge Erwachsene, die zwischen 14 und 20 Jahren alt sind und Ärger mit der Justiz haben. Auch für deren Eltern und Erziehungsberechtigte bietet die Jugendhilfe im Strafverfahren Information und Hilfe. Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird am gesamten Jugendstrafverfahren beteiligt. Sie bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte vor den Jugendgerichten, mündlich und schriftlich, zur Geltung und schlägt Maßnahmen vor. Zusätzlich überwacht sie die von der Justiz erteilten Auflagen und Weisungen.
Fragen werden gerne telefonisch oder bei einem Beratungstermin beantwortet. Vertiefende Informationen für Eltern/ Erziehungsberechtigte und Jugendliche sind auf den Folgeseiten zusammengestellt:
Kontaktieren Sie uns gerne:
Sachgebietsleitung und Ansprechpartnerin für übergeordnete Themen:
Mira Käding
Telefon: 06221 58-38060
E-Mail: mira.kaeding@heidelberg.de
Ansprechpartnerin für Bahnstadt, Bergheim, Weststadt, Boxberg und Emmertsgrund:
Nele Thurner
Telefon: 06221 58-37840
E-Mail: nele.thurner@heidelberg.de
Ansprechpartner für Rohrbach, Südstadt, Kirchheim, Pfaffengrund, Schlierbach, Ziegelhausen:
Dennis Richter
Telefon: 06221 58-37690
E-Mail: dennis.richter@heidelberg.de
Ansprechpartnerin für Altstadt, Handschuhsheim, Neuenheim, Wieblingen:
Lydia Riedinger
Telefon: 06221 58-37830
E-Mail: lydia.riedinger@heidelberg.de
