Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Christina Reiß
Christina Reiß
Behinderten-beauftragte
Eppelheimer Straße 13
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 91 60

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Kontakt und Leistungen/Befugnisse

Aktuelles

Die Landeszentrale für politische Bildung bündelt Infos zur Landtagswahl auch in Leichter Sprache

Die Landeszentrale für politische Bildung hat alle Informationen rund um die Landtagswahl am 8. März 2026 auf einer eigenen Seite gebündelt. Dazu zählen Umfragen zur Wahl, wer zur Wahl steht und wie das Wahlrecht funktioniert. Dort ist auch den Wahl-o-mat hinterlegt. Das interaktive Tool ermöglicht es auf spielerische Weise seine persönlichen Ansichten mit den zur Wahl stehenden Parteien abzugleichen. mehr dazu 
 
Die Landeszentrale für politische Bildung hat zusammen mit der Landesbehindertenbeauftragten eine Wahlhilfe zur Landtagswahl „einfach wählen gehen!“ in Leichter Sprache veröffentlicht. Auf einer Seite werden alle wichtigen Informationen in Leichter Sprache erklärt. mehr dazu 

Der Bundesverband bvkm informiert über die rechtlichen Änderungen 2026 für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen

Der Bundesverband bvkm hat die wichtigsten rechtlichen Änderungen, die seit Jahresbeginn 2026 gelten, kurz und knapp zusammengefasst. 

In diesen Bereichen haben sich Veränderungen ergeben:

- Pflegeversicherung
- Krankenversicherung
- Kindergeld
- Grundsicherung
- Eingliederungshilfe
- Rechtliche Betreuung

Die Änderungen zum Nachlesen.  

Stellenausschreibung - Der Talhof in Schriesheim sucht eine neue Einrichtungsleitung

Der Talhof in Schriesheim, eine stationäre Einrichtung der Wohnungsnotfallhilfe, sucht eine neue Einrichtungsleitung
 
Im Kern handelt es sich um die Verantwortung für die fachliche und organisatorische Leitung einer gewachsenen Einrichtung mit 70 Plätzen für Menschen in besonderen Lebenslagen und sozialen Schwierigkeiten und angeschlossenen Werkstätten zur Tagesstruktur und beruflichen Orientierung. Dazu zählen die Führung des Teams, die Weiterentwicklung der Arbeit, die Verantwortung für Qualität und Finanzen sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern.
 
Gesucht wird eine erfahrene Führungspersönlichkeit mit sozialpädagogischem Hintergrund, Kenntnissen im Sozialrecht und in der Wohnungsnotfallhilfe sowie Freude daran, Strukturen weiterzuentwickeln und gemeinsam mit dem Team Verantwortung zu tragen.

Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen 2026

Im Oktober/November 2026 finden die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen statt. Dafür stehen die aktualisierten Publikationen und Arbeitshilfen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zur Verfügung. 
Die BIH stellt für die Praxis sämtliche erforderlichen Dokumente sowohl für das vereinfachte als auch für das förmliche Wahlverfahren digital zur Verfügung.

Die Vorlagen im Word-Format gewährleisten eine korrekte Abwicklung der administrativen Vorgänge. Die auf der Webseite eingebundenen Erklärvideos vermitteln die Informationen zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung und decken das Themenspektrum vollumfänglich ab. mehr dazu

Inklusion in Katastrophen- und Notsituationen - Gemeinsam für mehr Sicherheit und Selbstvorsorge

Wie können Menschen mit Behinderungen besser in den Katastrophenschutz eingebunden werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Veranstaltung im Marsilius-Kolleg der Universität Heidelberg.

Unter dem Motto (1,6 MB) „Inklusion in Katastrophen- und Notsituationen – Gemeinsam für mehr Sicherheit und Selbstvorsorge“ luden die kommunalen Behindertenbeauftragten des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Heidelberg gemeinsam mit mehreren Partnern zu Vortrag und Podiumsdiskussion ein. Besucherinnen und Besucher konnten an Infoständen mit Expertinnen und Experten ins Gespräch kommen. Die Bewirtung übernahm das inklusive Projekt Heidelberger Glückskekse.

Nach den Grußworten referierten Dr. Friedrich Gabel von der Universität Tübingen und Marc Groß, Geschäftsführer des DRK-Landesverbandes, über das Projekt KIM („Katastrophenmanagement und Inklusion“). Anschließend diskutieren Fachleute und Betroffene auf dem Podium über Strategien, wie Katastrophenschutz inklusiver gestaltet werden kann. 

Die Veranstaltung wurde aufgenommen. 

Nun leitet Dr. Friedrich Gabel von der Universität Tübingen eine neue, sehr wichtige Studie zum Thema „Anforderungen eines inklusiven Katastrophenmanagements.“ Dabei ist er in hohem Maße auf die Mitwirkung von Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungsformen angewiesen. Der Link und eine Erläuterung zur Studie.

Wer sich eine Teilnahme vorstellen kann, soll sich per E-Mail mit Dr. Friedrich Gabel in Verbindung setzen.
 
Vielen Dank für die Unterstützung.

Pressemitteilung von Jürgen Dusel zum BGG-Änderungsentwurf der Bundesregierung: trotz punktueller Verbesserungen eine Gesetzesreform ohne Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Im nächsten Schritt wird sich das Parlament mit diesem Regierungsentwurf befassen.

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, kommentiert den Regierungsentwurf für die BGG-Reform. mehr dazu

Stellungnahme der Landesbehindertenbeauftragten Nora Welsch zum "Abschied vom Schlaraffenland"

Die pauschale Darstellung von Menschen mit Behinderung als zu teuer und für den Sozialstaat nicht mehr leistbar, ist mittlerweile auch zum Thema der politischen Mitte geworden. Menschen mit Behinderung als das große Übel für die schlechte finanzielle Situation der Kommunen zu benennen, ist falsch und spaltet die Gesellschaft. Menschen mit Behinderung wollen fair, barrierefrei und möglichst selbstbestimmt leben. Sie haben es verdient, dass ihre gewählten Vertreter sie dahingehend, auch unter großem finanziellem Druck, angemessen vertreten und ihre Situation ernst nehmen. 

Nora Welsch, die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, mahnt aus aktuellem Anlass unpassende Aussagen kommunaler Entscheidungsträger zum Bundesteilhabegesetz an. mehr dazu

Wettbewerb „Alle inklusive?! Barrierefreie Gemeinde in Baden-Württemberg 2025“

Der Wettbewerb „Alle inklusive?! Barrierefreie Gemeinde in Baden-Württemberg 2025“ zeigt eindrucksvoll, wie sich kleine und große Gemeinden vorbildlich für ein „Leben ohne Barrieren“ engagieren.  Die 12 Preisträger setzen Barrierefreiheit und Inklusion in der ganzen Breite um: in Verwaltung, Bildung und Erziehung, Gesundheitswesen, Planen und Bauen, Freizeit / Kultur / Sport, Tourismus, Mobilität / ÖPNV. Der Wettbewerb zeigt: die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist möglich. Entscheidend ist, dass alle an einem Strang ziehen und mithelfen, barrierefreie und inklusive Strukturen vor Ort aufzubauen und auszubauen. 
Dieses Engagement lohnt sich für alle! mehr dazu

Die Ausschreibungsunterlagen standen ab 5. Mai 2025 als Download auf der Internetseite des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V. bereit. 
Direkt angeschrieben und auf den laufenden Wettbewerb aufmerksam gemacht wurden die Gemeinden, die sich bereits an den vorherigen Wettbewerben beteiligt hatten. Zudem wurden die regionalen Mitgliedsorganisationen des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg sowie die kommunalen Behindertenbeauftragten der 44 Stadt- und Landkreise gebeten, für die Teilnahme an dem Wettbewerb zu werben.

Umfrage zu Diskriminierung in Deutschland

Noch bis 28. Februar besteht die Möglichkeit an der größten Umfrage zu Diskriminierung in Deutschland teilzunehmen, die es je gegeben hat.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ruft deutschlandweit alle Personen, die über 14 Jahre alt sind und Diskriminierungserfahrungen in Deutschland gemacht haben, auf, anonym in einem Online-Fragebogen über diese individuellen Erfahrungen zu berichten. Der Fragebogen ist auf Deutsch, in deutscher Gebärdensprache, in einfacher Sprache und in acht weiteren Sprachen verfügbar. 

Bisher haben über 19 000 Menschen an der Umfrage teilgenommen. Es ist wichtig Diskriminierung in Deutschland möglichst umfassend sichtbar zu machen, damit gezielt politische Maßnahmen dagegen entwickelt werden können!
Die Information und der Link dürfen gerne geteilt werden. 

Landeszentrum Barrierefreiheit veröffentlicht zweiten Tätigkeitsbericht

2024 führte das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR) insgesamt 240 Beratungen sowie neun Schulungen und Sensibilisierungsangebote durch. Seine Schwerpunktbereiche waren dabei Gebäude, öffentlicher Raum und Mobilität, mediale Barrierefreiheit und Information und Kommunikation. Die umfangreichen Tätigkeiten zur Sensibilisierung für Barrierefreiheit hat das LZ-BARR nun in einem Bericht veröffentlicht.

Das Landeszentrum Barrierefreiheit, kurz: LZ-BARR, hat den Auftrag, bei der umfassenden barrierefreien Gestaltung der Umwelt in Baden-Württemberg zu unterstützen. Dadurch sollen ein selbstbestimmtes Leben und die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessert und weiter vorangetrieben werden.

Neuerungen 2026 für schwerbehinderte Menschen und Verfahrensumstellung beim Pauschbetrag

Die Änderungen ab 2026 für schwerbehinderte Menschen sind umfassend. Mehrere Lebensbereiche sind betroffen.

So gibt es Neuregelungen zur Altersrente, steuerliche Änderungen, die Einführung digitaler Nachweise und der Ausbau der Barrierefreiheit. Auch wird in 2026 eine weitere Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Unternehmen fällig, was für betriebliche Interessenvertretungen (Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen) eine wichtige Information sein kann. Diese Änderungen machen eine frühe Beratung, eine rechtzeitige Antragsstellung und die Umstellung auf digitale Verfahren besonders wichtig. mehr dazu

Neue Broschüre „Umgang mit Katastrophen oder extremen Situationen im Rhein-Neckar-Kreis“ in Leichter Sprache

„Umgang mit Katastrophen oder extremen Situationen in der Rhein-Neckar-Region“ lautet der Titel einer Infobroschüre, die unter der Herausgeberschaft des Rhein-Neckar-Kreises und des Zentrums für Inklusion neu erschienen ist. Der kompakte Ratgeber informiert darüber, was Katastrophen und Notfälle sind und welches Verhalten in der jeweiligen Situation für die eigene Sicherheit wichtig ist.

Im Vordergrund der Broschüre stehen Information, Aufklärung und die Botschaft, dass sich jeder Mensch auf Notsituationen vorbereiten kann. Angst und Hilflosigkeit sollen dadurch reduziert und die Selbstrettungsfähigkeit erhöht werden bis die Rettungskräfte vor Ort eintreffen. mehr dazu

Buchtipp "Die schönsten Spazierwege im Odenwald"

Aus der Region hält der Autor Manfred Giebenhain in seinen Bänden "Die schönsten Spazierwege im Odenwald" auch bislang wenig bekannte Weg- und Ortsbeschreibungen parat. Mittlerweile ist das Quartett perfekt. Hervorzuheben ist, dass mit den Büchern besonders Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine gute Gelegenheit erhalten, die Spazierwege im Odenwald näher kennenlernen zu können. mehr dazu

Fortbildungsangebote des Frauennotrufs Heidelberg für Fachkräfte in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung sind überdurchschnittlich häufig von sexualisierter Gewalt betroffen. Gleichzeitig werden Ihre Bedarfe im Hilfesystem noch immer nicht ausreichend berücksichtigt. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, Menschen mit Behinderung wirksam vor Gewalt zu schützen und gleichberechtigten Zugang zu Unterstützungsangeboten sicherzustellen. Für Einrichtungen bedeutet dies auch, präventive Strukturen zu schaffen und Schutzkonzepte verbindlich umzusetzen.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, arbeitet der Frauennotruf Heidelberg als spezialisierte Fachberatungsstelle zu sexualisierter Gewalt kontinuierlich daran, die Angebote zugänglicher zu gestalten. Außerdem werden Fortbildungen angeboten, um Fachkräfte in ihrer Verantwortung für Gewaltschutz zu unterstützen.

Neue Angebote des Frauennotruf Heidelberg:

Ein wichtiger Schritt ist der neue Flyer in Leichter Sprache. (2,9 MB) Er erklärt das Beratungsangebot klar, verständlich und ohne komplizierte Begriffe. So können auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen leichter Zugang zu Unterstützung finden. Gedruckte Exemplare versendet der Frauennotruf auf Wunsch gerne zu.

Fortbildungen & Gewaltschutzkonzepte für Einrichtungen Prävention beginnt dort, wo Menschen mit Behinderung leben und betreut werden. Deshalb bietet der Frauennotruf Fachkräfteteams spezialisierte Fortbildungen, Schulungen und Fachvorträge zu den Themen sexualisierte Gewalt, Prävention, Intervention und Schutzkonzepte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung an. Ergänzend bieten wir auch eine prozessorientierte Begleitung bei der Entwicklung und Umsetzung individueller Gewaltschutzkonzepte an. Eine Übersicht über die Fortbildungsinhalte des Frauennotrufs.

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Verleihung der Ehrenamtsmedaillen am 20. November 2025

Die Stadt Heidelberg hat am Donnerstagabend, 20. November 2025, Bürgerinnen und Bürger mit der Ehrenamtsmedaille 2025 geehrt. Oberbürgermeister Eckart Würzner überreichte 29 Auszeichnungen an engagierte Menschen in den insgesamt 17 Heidelberger Stadtteilen. Weitere 12 Medaillen erhielten Gruppen von Engagierten sowie Einzelpersonen, die sich über ihren Stadtteil hinaus für ganz Heidelberg einsetzen - einige davon für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

  • Heike Stahlmecke und Czeslaus Mandalka engagieren sich ehrenamtlich als Erste stellvertretende Vorsitzende und als Erster Vorsitzender im Beirat von Menschen mit Behinderungen (bmb). Beide waren bereits vor der aktuellen Legislaturperiode im Vorstand des Gremiums tätig. Der bmb ist seit 2008 die kommunale Interessenvertretung für mehr als 20.000 Menschen mit Behinderungen, die in Heidelberg leben. Das Gremium arbeitet eng mit der kommunalen Behindertenbeauftragten Christina Reiß zusammen und besteht aus 16 Menschen mit Behinderungen sowie einem Mitglied, das von der Liga der freien Wohlfahrtspflege bestimmt wird.
  • Hartmut Tiede engagiert sich seit mehr als fünf Jahren ehrenamtlich in unterschiedlichen Aufgabenbereichen und Tätigkeiten in der städtischen Seniorenarbeit. Mit großem Einsatz, außerordentlicher Flexibilität und viel Einfühlungsvermögen ist er dabei als Digital-Pate, Helfer bei Festen oder für kleine Nachbarschaftshilfen aktiv. Bei Ausflugsfahrten mit dem E-Bus des Projekts „Mobilität und Teilhabe für alte Menschen mit Einschränkungen in Heidelberg“ ist er als Fahrer und Begleitung für die hochaltrigen Teilnehmenden im Einsatz. Durch seine Tatkraft, seinen Humor und seine Gelassenheit ist er stets eine große Bereicherung.

Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu Diskriminierung

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die bislang größte Umfrage zu Diskriminierung gestartet, die bis zum 28. Februar 2026 läuft.
 
Viele Menschen erleben im Alltag Situationen, in denen sie unfair behandelt oder benachteiligt werden. Ob am Arbeitsplatz, in der Schule, in der Freizeit, bei Einkäufen oder Restaurantbesuchen, bei der Wohnungssuche oder in Behörden – Diskriminierung kann überall vorkommen.
 
Der Link zur Studie.

Pressemitteilung: Menschenrechtsinstitut fordert einheitliche Schutzstandards für Triage-Situationen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Triage drängt das Deutsche Institut für Menschenrechte darauf, schnell Regelungen für eine diskriminierungsfreie Triage zu verabschieden, die in allen Bundesländern einheitlich hohe Schutzstandards garantieren.

Hintergrund: In seinem gestrigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die bestehende bundesgesetzliche Regelung zur Triage in § 5c Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus formellen Gründen aufgehoben. Es liegt in der Zuständigkeit der Länder, Kriterien für die Zuweisung intensivmedizinischer Ressourcen bei Versorgungsengpässen in Pandemiezeiten zu regeln. Ob die in § 5c IfSG enthaltenen Beschränkungen der ärztlichen Berufsausübung in der Sache verfassungsgemäß wären, hat das Gericht inhaltlich nicht bewertet. mehr dazu

Beauftragte des Bundes und der Länder: Beschluss der Hamburger Erklärung 6. November 2025: Digitale Teilhabe sicherstellen!

Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen haben in ihrer 70. Konferenz vom 4. bis 6. November 2025 die Hamburger Erklärung beschlossen.
 
Diese Erklärung sowie das Positionspapier zur Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind unter folgendem Link abrufbar.

Nora Welsch, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sagt: „Wir verwenden das Internet zum Einkaufen, für die Kommunikation in der Familien-Chatgruppe, um ein Taxi zu bestellen und um uns zu orientieren. Alle diese Funktionen und viele mehr nutzen auch Menschen mit Behinderung – wenn sie denn können. Digitale Barrierefreiheit ist noch kein einheitlicher Standard trotz entsprechender Gesetze, die öffentliche Stellen und seit diesem Jahr auch private Anbieter zu digitaler Barrierefreiheit verpflichten. Wir brauchen ein faires und für alle zugängliches Internet, damit Menschen mit Behinderung am alltäglichen Leben teilnehmen können. Wenn wir das nicht sicherstellen droht ein gesellschaftlicher Ausschluss.“

Bundesteilhabepreis 2026 - „BERUFSEINSTIEG INKLUSIV – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt seit 2019 den Bundesteilhabepreis für eine gelungene inklusive Sozialraumgestaltung aus.
Der Bundesteilhabepreis wird von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ausgeschrieben. Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträger aus. Zudem sind Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern Mitglied der Fachjury. Um die Vielfalt des inklusiven Sozialraums thematisch aufzuzeigen, hat der Bundesteilhabepreis jedes Jahr einen anderen Schwerpunkt.

Der Bundesteilhabepreis ist mit insgesamt 17.500 Euro (1. Preis 10.000 Euro) dotiert. Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure, die in den Bereichen der beruflichen Bildung und des Arbeitsmarktes die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Hierzu zählen Angebote der betrieblichen, der überbetrieblichen und der außerbetrieblichen beruflichen Bildung sowie auch z.B. Berufsbildungswerke (BBW), Berufsförderwerke (BFW) und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Zum Arbeitsmarkt zählen neben Arbeitgebenden ebenso Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Jugendberufsagenturen und Dienstleistende. Darüber hinaus sind Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen angesprochen.

Ab sofort können sich Interessierte für den diesjährigen Preis bewerben. Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis und Modellprojekte, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit auf Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Im Jahr 2026 ist das Thema „BERUFSEINSTIEG INKLUSIV – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen“.

Das Ziel ist, eine umfassende, dauerhafte berufliche Teilhabe zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein Höchstmaß an sozialer Teilhabe ohne Ausgrenzung von jungen Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden. 

Bewerbungsschluss: 8. Februar 2026

Die Preisverleihung wird im 3. Quartal 2026 durch das BMAS stattfinden. Der Bundesteilhabepreis wird von den Kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) unterstützt.

Weitere Informationen rund um den Bundesteilhabepreis.

Wochenarbeitszeit für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte soll von 40 auf 41 gesenkt werden

Bei der Landeshauptvorstandssitzung des BBW Beamtenbund Tarifunion war dies ein Thema: Die Wochenarbeitszeit. Diese soll im kommenden Jahr (wahrscheinlich sogar schon Anfang 2026) von 41 auf 40 Stunden für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte gesenkt werden.
 
Die AGSV BW hat sich für die Senkung der Wochenarbeitszeit schon seit vielen Jahren eingesetzt. Endlich hat es geklappt. Das ist erfreulich. mehr dazu

EuGH zu mittelbarer Diskriminierung am Arbeitsplatz: Schutz behin­derter Kinder erst­reckt sich auf die Eltern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen von Eltern behinderter Kinder anpassen müssen, damit diese ihre Kinder unterstützen können. Verweigert der Arbeitgeber angemessene Vorkehrungen, wie etwa die Anpassung der Arbeitszeiten, kann dies eine verbotene "Mitdiskriminierung" (Diskriminierung wegen der Behinderung des Kindes) darstellen. Diese Pflicht entfällt nur, wenn die Maßnahmen den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten würden. Diese Entscheidung stärkt die Rechte betroffener Beschäftigter und basiert maßgeblich auf der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie ( Richtlinie 2000/78/EG).
 
Verständlich erklärt hier.
Hier geht es zum Volltext der Entscheidung. 

Kostenübernahme für Arbeitsassistenz auch bei elternzeitbedingter Reduzierung der Arbeitszeit

Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass die Kostenübernahme für eine notwendige Arbeitsassistenz durch das Integrationsamt auch bei einer elternzeitbedingten Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf unter 15 Stunden nicht entfällt. Das Gericht stellte klar, dass der ursprüngliche, vertraglich vereinbarte Arbeitsumfang (hier 20 Stunden) maßgeblich ist. Diese zukunftsweisende Entscheidung stärkt die Rechte schwerbehinderter Menschen erheblich, da sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (durch Elternzeit) fördert.
 
Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Mainz der Entscheidung.
 
Die Pressemitteilung des Zentrums für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz.

Die Broschüre des Sozialverbands Deutschland gibt einen Überblick über die vielfältigen Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen

Die Broschüre des Sozialverbands Deutschland (SoVD) bietet einen umfassenden und leicht verständlichen Überblick über die vielfältigen Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen. Diese informiert, welche Ansprüche bestehen, von besonderem Kündigungsschutz im Beruf über finanzielle Vergünstigungen (wie Steuerpauschbeträge und Ermäßigungen beim Rundfunkbeitrag) bis hin zu Mobilitätserleichterungen (wie die Freifahrt im Nahverkehr). Besonders hervorzuheben ist die praktische Gesamtübersicht am Ende, die schnell zeigt, welche konkreten Nachteilsausgleiche mit welchem Grad der Behinderung (GdB) und welchen Merkzeichen beansprucht werden können.

Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung berichtet im Sozialausschuss

Die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Nora Welsch, stellte unlängst im Sozialausschuss ihre Arbeit vor und betonte als Hauptziel die Notwendigkeit eines freien und selbstbestimmten Lebens für alle in Baden-Württemberg, basierend auf einem starken Bekenntnis zu umfassender Barrierefreiheit. Als aktuellen Schwerpunkt nannte sie die Teilhabe am Arbeitsleben und forderte eine bessere Durchlässigkeit zwischen Werkstätten und dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Zudem befasste sich der Ausschuss mit der hohen Bedeutung der kommunalen Beauftragten (KBB) für die Umsetzung der UN-BRK, wobei die Fraktionen die Einbeziehung unsichtbarer Behinderungen sowie die Sorge vor einer Gefährdung von Inklusionsmaßnahmen durch finanzielle Engpässe thematisierten.
Zum ausführlichen Bericht.

Figurentheater- Fex zum Thema Inklusion, Streit und Versöhnung

Das regionale Figurentheater-Fex ist mit ihrem Theater-Transporter in ganz Deutschland und dem benachbarten Ausland unterwegs. Aktuell hat Martin Fuchs 10 Theaterstücke für Kinder und 5 Produktionen für Erwachsene im Repertoire.
Das Figurentheaterstück "Nulli und Priesemut - Rolli-Tom", ist eine rasante, rollende Freundschaftsgeschichte für alle ab 4 Jahren und behandelt das Thema Inklusion, Streit und Versöhnung. mehr dazu

Stipendium der Stiftung Lebensspur e.V. für schwerbehinderte Schüler und Schülerinnen des Landes Baden-Württemberg

Menschen mit Behinderung gehen uns alle an. Potenziale entdecken, fördern, erhalten, das ist das Ziel. Die Stiftung Lebensspur e.V. vergibt 2025 zum vierten Mal Stipendien für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 mit dem Ziel der Erlangung der Hochschulreife.

Das Stipendium richtet sich an schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler:

- des Landes Baden-Württemberg
- die eine Hochschulreife anstreben
- der Sekundarstufe II sowie der 10. Klasse der Realschule
- mit einer Hör-, Seh- bzw. Körperbehinderung ab einem GdB von 50%
- Förderhöhe maximal 30 Monate je 100 Euro pro Monat

Die Bewerbungsunterlagen (Förderrichtlinie mit den Vorrausetzungen für die Gewährung des Stipendiums sowie den Bewerbungsbogen) sind auf der Internetseite von Stiftung Lebensspur abrufbar. Bewerbungen sind bis zum 23. November möglich.

Pflegegrad 1 streichen?

In der gemeinsamen Pressemitteilung vom 30. September fordern der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und Sozialverband VdK anlässlich des Internationalen Tags der älteren Menschen (1.10.2025) die Landesregierung auf: Setzt euch in der Bund-Länder-Kommission für Selbstständigkeit und Teilhabe im Alter ein! Erhaltet den Pflegegrad 1! 

Kein Kindergartenplatz – Autistische Kinder häufig benachteiligt

Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres im September freuen sich viele Familien auf einen neuen Lebensabschnitt ihrer Kinder. Doch nicht alle Kinder erhalten die gleichen Chancen: Kinder mit Autismus gehen bei der Platzvergabe häufig leer aus, trotz Rechtsanspruch auf Betreuung.
Der Beitrag des Bayerischen Rundfunks schildert am Beispiel eines betroffenen Jungen eindrücklich, wie groß der Mangel an geeigneten heilpädagogischen Betreuungsplätzen in Bayern und wohl auch andernorts in der Republik ist. Es fehlt nicht nur an Plätzen, sondern auch an Transparenz, Koordination und Fachkräften. Ein strukturelles Problem, das viele Familien vor kaum lösbare Herausforderungen stellt und politisch dringend angegangen werden muss. mehr dazu

Impulse Inklusion 2025 - Projektförderung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration von allgemeinen Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg

Mit der Projektförderung „Impulse Inklusion“ fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Projekte, die besonderen Modellcharakter für die weitere inklusive Gestaltung Baden-Württembergs haben.

Gefördert werden Projekte, die Modellcharakter haben und in denen neue Formen des Zusammenlebens gedacht sowie neue Wege des gemeinsamen Miteinanders beschritten werden. Das Förderprojekt sollte von Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam entwickelt, geplant und durchgeführt werden. 
Berücksichtigt werden innovative Projekte in Form neuer Initiativen oder als neue Vorhaben beziehungsweise Module, die bereits bestehende Projekte maßgeblich erweitern. mehr dazu

Pressemitteilung: So inklusiv sind deutsche Kommunen: Bundesweites Forschungsprojekt zeigt Hürden und Erfolgsfaktoren

Kommunen, die ausreichend barrierefreie Wohnungen bereitstellen, deren Ämter und Schulen für Menschen mit und ohne Behinderungen sowie jeden Alters gleichermaßen zugänglich sind und in denen flexible Unterstützungsdienste ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen -laut UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) müsste das in Deutschland überall der Fall sein. Seit 2009 ist die Konvention hierzulande geltendes Recht. Doch die Realität sieht vielerorts anders aus.

Wie setzen deutsche Kommunen die UN-BRK tatsächlich um, wie gelingt Inklusion vor Ort und zu welchen Maßnahmen sind Kommunen rechtlich verpflichtet? Diese Fragen untersucht das Forschungsprojekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen” des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Universität Siegen, dessen finale Untersuchungsergebnisse heute veröffentlicht wurden. mehr dazu

Schlichtungsstelle BGG legt Jahresbericht 2024 vor

Die unabhängige Schlichtungsstelle BGG verzeichnet weiter ansteigende Fallzahlen: Insgesamt rund 1.800 Anträge eingegangen

Angesiedelt ist die Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Sie hilft seit 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und vor allen Dingen öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht. Auch bei Auseinandersetzungen zwischen Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften und privaten Einrichtungen wie Cafés, Arztpraxen oder Sportstätten kann die Schlichtungsstelle BGG vermitteln.

Der achte Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - ist veröffentlicht. Im Jahr 2024 sind die Fallzahlen erneut gestiegen. Waren es 2022 noch 189 Schlichtungsanträge, konnte das Team der Schlichterinnen und Schlichter nach 267 Anträgen 2023 im Jahr 2024 einen weiteren Anstieg auf 330 Anträge verzeichnen – damit lagen die Antragszahlen 2024 um rund 75 Prozent höher als 2022.
Die Schlichtungsstelle BGG kann Menschen mit Behinderungen seit acht Jahren bei Konflikten vor allem mit öffentlichen Stellen des Bundes konkret helfen, sich ohne Gericht zu einigen - vor allem, wenn es um Fragen der Barrierefreiheit und Benachteiligung geht. Mittlerweile hat sie insgesamt mehr als 1.800 Anträge bearbeitet.

„Dass Menschen mit Behinderungen immer öfter Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte suchen, ist für mich auch ein gutes Zeichen“, resümiert Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. „Es zeigt, dass das Bewusstsein für diese Rechte im Alltag der Menschen angekommen ist und dass sie ihre Ansprüche selbstbewusst geltend machen. Die Schlichtungsstelle BGG leistet seit Jahren sehr gute Arbeit bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten über Rechte von Menschen mit Behinderungen. Um auch bei stetig steigenden Fallzahlen weiter erfolgreich arbeiten zu können, muss diese bewährte Institution ausgebaut werden. Das gilt umso mehr, als die Schlichtungsstelle BGG künftig auch bei Konflikten zur digitalen Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen vermehrt tätig werden kann“, erläutert der Beauftragte. 

Der komplette Jahresbericht können ist auf der Webseite der Schlichtungsstelle BGG abrufbar. Darüber hinaus gibt es dort eine Fassung in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache. mehr dazu

Zwei von drei Online-Shops sind nicht barrierefrei - Testbericht von Aktion Mensch und Google zeigt digitale Hürden und Lösungen auf

Kurz vor Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 haben die Aktion Mensch, Google und die Stiftung Pfennigparade die 65 meistbesuchten Shopping-Portale in Deutschland erneut auf wesentliche Aspekte digitaler Barrierefreiheit getestet.
Das alarmierende Ergebnis: Nur knapp ein Drittel der getesteten Webseiten erfüllt das für viele Menschen mit Behinderung zentrale Kriterium der Tastaturbedienbarkeit. Ab dem Stichtag sind Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

Von den 65 geprüften Websites sind lediglich 20 über die Tastatur – und damit ohne Maus – bedienbar. Für viele Menschen mit Behinderung ist die Tastaturbedienbarkeit eine grundlegende Voraussetzung für den barrierefreien Zugang. Besonders ernüchternd ist dieses Ergebnis mit Blick auf das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni, das Webseitenbetreibende zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote verpflichtet. Die Tests wurden von geschulten Tester*innen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen durchgeführt. mehr dazu

Neuerscheinung des digitalen Ratgebers "Autismus verstehen und begleiten"

Der neue digitale Ratgeber „Autismus verstehen und begleiten“ ist Hilfestellung und Nachschlagewerk für Menschen im Autismus-Spektrum, Angehörige, ärztliche Praxen, andere Unterstützungs- oder therapeutische Angebote und Dienstleistende.

Das Autismus-Spektrum ist komplex und kann zu tiefgreifenden Beeinträchtigungen der Teilhabe führen. Autismus zeigt sich in sehr unterschiedlichen Ausprägungen und Erscheinungsformen, die Auswirkungen auf Verhalten, Kommunikation und Wahrnehmung haben. Genaue Angaben zur Häufigkeit gibt es nicht, Expertinnen und Experten gehen von ca. 1 % der Bevölkerung aus.

Der Ratgeber vermittelt einen Überblick über Aspekte und besondere Situationen in den einzelnen Lebensphasen. Neben Diagnostik und Therapie kommen auch Themen wie Kommunikation, die Wünsche von Betroffenen oder auch Tipps zur barrierefreien Raum- und Gebäudegestaltung nicht zu kurz. Texte und Bilder von verschiedenen Menschen im Autismus-Spektrum geben die Vielfalt der Wahrnehmungen und Eindrücke wieder.

Er wurde aufgrund vermehrter Anfragen in den letzten Jahren unter der Herausgeberschaft des Rhein-Neckar-Kreises von engagierten Fachleuten verschiedener Disziplinen, Mitgliedern des Inklusionsbeirats, Vertreterinnen und Vertreter von Selbsthilfeverbänden, der kommunale Behindertenbeauftragten sowie Expertinnen und Experten in eigener Sache erstellt.

Paritätischer Armutsbericht 2025 - Armut in Baden-Württemberg erreicht mit 13,2 Prozent weiteren Höchststand

Menschen mit geringem Einkommen rutschen tiefer in die Armut

13,2 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg lebten im Jahr 2024 in Armut. Damit stieg die Armutsquote gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte und erreicht einen weiteren Höchststand. 1,5 Millionen Menschen sind betroffen, rund 160.000 mehr als im Jahr 2023. Das geht aus dem veröffentlichten Paritätischen Armutsbericht hervor. Demnach verloren insbesondere einkommensarme Menschen wie Alleinerziehende, junge Erwachsene und Rentner*innen in den vergangenen Jahren an Kaufkraft und rutschen tiefer in die Armut. Im Ländervergleich weist Baden-Württemberg die zweitniedrigste Armutsquote nach Bayern (11,8 Prozent) auf. Bundesweit liegt sie bei 15,5 Prozent und ist um 1,1 Prozentpunkte gestiegen. mehr dazu

Der Paritätische Armutsbericht 2025 „Verschärfung der Armut‘ ist der erste Teil einer neuen Reihe von Armutsberichten mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten. Der Bericht stützt sich dabei insbesondere auf die Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen vom Statistischen Bundesamt MZ-SILC.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg ist einer der sechs anerkannten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Er ist konfessionell, weltanschaulich und parteipolitisch unabhängig. Er steht für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe und wendet sich gegen jegliche Form sozialer Ausgrenzung. Ihm sind in Baden-Württemberg über 930 selbständige Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund 2000 sozialen Diensten und Einrichtungen angeschlossen sowie rund 50.000 freiwillig Engagierte und 80.000 Hauptamtliche.

Der Klimawandel und Gefühle in Leichter Sprache erklärt

Der Klimawandel bewegt die Menschen und ist nicht immer für alle verständlich. Wie funktioniert der Klimawandel und was passiert gerade? In Leicher Sprache ist eine Broschüre über den Klimawandel und Gefühle entstanden. 

Das Umweltbundesamt hat zudem einen Ratgeber über mentale Gesundheit im Klimawandel herausgegeben.

Barrierefreiheit: Projekt „Inklusive Wanderbotschafter*innen“

Im Rahmen des Projekts „Inklusive Wanderbotschafter*innen“ mit dem Ziel barrierefreie Wanderwege für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen zu etablieren, werden im Mai die ersten zwei Komfort-Wanderwege ausgewiesen.
Die Komfort-Wanderwege sind ein Angebot für alle Menschen und bieten insbesondere Familien, Menschen im Rollstuhl und Senior*innen die Möglichkeit den Naturpark komfortabel zu erleben. Alle Informationen über die neuen Wege und die Angaben zur Barrierefreiheit werden auf der Homepage des Naturparks zur Verfügung gestellt.
Um die neuen Wanderwege mit hochwertigem und authentischem Bildmaterial zu präsentieren, wurde ein zielgruppenentsprechendes Fotoshooting durchgeführt.
Mit der kompetenten Unterstützung der inklusiven Wanderbotschafter*innen konnten im Frühjahr bereits die ersten Wege in diesem Jahr erhoben werden. Wir freuen uns über weitere motivierte Kommunen, die Interesse an der Ausweisung eines Komfort-Wanderwegs haben. mehr dazu

Kontakt per E-Mail über den Projektmanager Raffael Manzl

Barrierefreiheit: Naturerleben mit dem geländegängigen Elektrorollstuhl

Im Naturpark stehen drei geländegängige Elektrorollstühle zur Verfügung, um die vielfältigen Umweltbildungsangebote der Kommunen und Partner inklusiver zu gestalten. In diesem Jahr werden die Elektrorollstühle vermehrt in der Naturparkkulisse zum Einsatz kommen.

In folgenden Kommunen wird es hier entsprechende Angebote geben:

Stadt Heidelberg: Bei Natürlich Heidelberg steht der Elektrorollstuhl für das umfangreiche Umweltbildungsprogramm zur Verfügung.

Stadt Neckargemünd: Gemeinsam mit der Stephen-Hawking-Schule Neckargemünd und den Naturpark-Guides werden zwei Veranstaltungen angeboten.

Stadt Weinheim: Im Rahmen der Heimattage 2025 soll ein Elektrorollstuhl bei verschiedenen Veranstaltungen genutzt werden können.

Die drei Elektrorollstühle stehen für alle Naturpark-Mitgliedskommunen zur Ausleihe zu Verfügung. Der Naturpark unterstützt bei der Nutzungseinweisung und auch bei der Konzeption und Bewerbung von entsprechenden Angeboten. Wir freuen über neue Anfragen, um den Naturpark inklusiver zu gestalten. mehr dazu

Kontakt per E-Mail über den Projektmanager Raffael Manzl

Geschafft! Neue DIN-Norm gibt einheitliche Empfehlungen für Leichte Sprache vor

Es hat sehr lange gedauert, bis Leichte Sprache als wichtiger Beitrag für Teilhabe anerkannt wurde. Nun hat der DIN e.V. - das Institut, das für die bekannten DIN-Normen zuständig ist – die sog. DIN SPEC 33429 "Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache veröffentlicht. Damit stehen erstmals einheitliche Empfehlungen zur Deutschen Leichten Sprache zur Verfügung. Dabei handelt es sich um ein Gesamtkonzept, das u.a. auch Hinweise zur visuellen Gestaltung von Schrift- und Bildsprache enthält. Die DIN-Norm ist als kostenlose PDF erhältlich. mehr dazu 
 

Neue Bildungsangebote von Mosaik Deutschland e. V.: Medienkompetenz & Meinungsbildung in unserer vielfältigen Gesellschaft stärken

In einer globalisierten und digital vernetzten Welt stehen uns heute mehr Informationskanäle zur Verfügung als je zuvor. Desinformationen, Hassgewalt und Algorithmen in den sozialen Medien bestimmen dabei zunehmend, was Menschen sehen und glauben. Dies führt häufig zu einer Verstärkung von Polarisierung und Abschottung in sogenannte „Bubbles“ – Informations- oder Filterblasen, die die Nutzer*innen von anderen Standpunkten isolieren.  

Das neue Projekt „Lasst die Bubble platzen! – Miteinander kontrovers im Dialog“ wird genau dort angesetzt: Die kostenfreien Bildungsangebote fördern die kritische Medien- und Informationskompetenz von Jugendlichen ab 14 Jahren und Erwachsenen.
Sensibilisieren für Desinformationsstrategien, den Einfluss sozialer Medien und die Bedeutung mehrsprachiger Perspektiven im gesellschaftlichen Diskurs.


Die interaktiven Workshops

  • stoßen eine kritische Reflektion des eigenen Medienkonsums an
  • geben Werkzeuge mit für den Umgang mit Desinformation und Hassgewalt im Netz
  • beziehen postmigrantische und mehrsprachige Lebensrealitäten mit ein
  • bieten praxisnahe Ansätze für Schulen, Jugendeinrichtungen und Erwachsenenbildung

Die Formate sind für Schüler*innen ab der Mittelstufe und Jugendliche ab 14 Jahren und Multiplikator*innen, wie pädagogische Fachkräfte, Ehrenamtliche und erwachsene Interessierte konzipiert. Sie können ab sofort gebucht werden.
Mehr Informationen auf der Website von Mosaik Deutschland

Bei Interesse oder Fragen melden steht die Projektleiterin Jana Aslan-Moor gerne zur Verfügung. 

Warum ist die AfD gefährlich? das Deutsche Institut für Menschenrechte informiert in Einfacher und Leichter Sprache

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat zwei Publikationen mit dem Titel „Warum ist die AfD gefährlich?“ in Einfacher und in Leichter Sprache veröffentlicht.

Sie sollen verdeutlichen, wie sehr sich die rechtsextreme AfD seit ihrer Gründung 2013 radikalisiert hat und welche Gefahr von der Partei für Demokratie und Menschenrechte ausgeht. Das wird in der öffentlichen Debatte bisher nicht ausreichend klar. mehr dazu

Pressemitteilung zum Menschenrechtsbericht 2024

42 Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen

Gravierende Defizite bei dem Schutz von Asylsuchenden, Wohnungslosen und Menschen mit Behinderungen, Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes ohne Abschwächung beim LkSG gefordert.

Die To-do-Liste mit menschenrechtlichen Empfehlungen für Bund, Länder und Kommunen ist lang: Mehr als 40 Empfehlungen umfasst der 9. Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte dem Deutschen Bundestag heute in Berlin vorgelegt hat. Das Institut bewertet in dem Bericht politische und gesetzgeberische Entwicklungen, die vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 in Deutschland menschenrechtlich besonders relevant waren: Verschärfungen im Migrationsrecht, Wohnungslosigkeit, Exklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt, ausbeuterische Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitnehmer*innen und Entwicklungen beim Thema menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen. mehr dazu

Mehr barrierefreien Wohnraum schaffen! Dokumentation der Fachkonferenz der Bundesfachstelle Barrierefreiheit veröffentlicht

Mehr barrierefreien Wohnraum schaffen? – Antworten auf diese Frage sind in der umfangreichen Dokumentation auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit abrufbar.

Die neue Fachpublikation dokumentiert die Inhalte, Erfahrungen und Erkenntnisse der Fachkonferenz „Mehr barrierefreien Wohnraum schaffen!“, die die Bundesfachstelle Barrierefreiheit im Februar 2024 in Erfurt veranstaltet hatte. Diese Veröffentlichung ist mehr als nur die Dokumentation der auf der Konferenz vorgestellten Projekte: Sie zeigt die grundlegenden, konkreten Bedarfe zur Schaffung von mehr barrierefreiem Wohnraum und stellt diesen Lösungsansätze gegenüber.

Bei der Konferenz wurden Menschen zusammengebracht, die die Herausforderungen vor Ort kennen und schon seit Jahren versuchen, mehr barrierefreien Wohnraum zu schaffen. Die Expertinnen und Experten teilten ihr Wissen aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen und stellten beispielhafte Projekte für barrierefreies Bauen im Neubau und Bestand vor. Dabei wurden innovative Lösungen aufgezeigt, die es wert sind, verbreitet und auch in anderen Regionen umgesetzt zu werden.

Die Projektbeispiele, Expertisen und allgemeinen Lösungsansätze unserer Dokumentation sollen Mut machen, eigene Wege für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum zu finden

LAG kritisiert Landesaktionsplan im Bereich Bildung

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ 30 Jahre Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz

Hintergrund:
Vom 14. bis 15. November 2024 kamen die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen, die sich in der Regel zweimal jährlich treffen, erstmals seit acht Jahren wieder in Bremen zu ihrer Konferenz zusammen.
Die Treffen der Beauftragten dienen dem Gedankenaustausch und der Abstimmung behindertenpolitischer Positionen. Die Beauftragten setzen sich für eine an den Grund- und Menschenrechten sowie der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichteten Politik in Deutschland ein.
 

Anlässlich des 30. Jahrestags des Inkrafttretens des besonderen Benachteiligungsverbots in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz haben sich die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in Bremen mit den rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes befasst.
 
Die Verfassung gewährleistet allen Menschen jene Rechte, die für eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nötig sind. Dennoch werden Menschen mit Behinderungen weiterhin strukturell benachteiligt. Tiefsitzende Vorurteile der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderungen bestehen fort. Der konsequente Paradigmenwechsel hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe wird dadurch verhindert.
 
Arne Frankenstein, Landesbehindertenbeauftragter der Freien Hansestadt Bremen, Gastgeber und Sprecher der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen (KBB): „Die Verfassung enthält einen Transformationsauftrag hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Diesem kommt Deutschland gegenwärtig nicht hinreichend nach.“
 
Nach wie vor bestehen für Menschen mit Behinderungen viele Sonderstrukturen. Kinder mit Behinderungen gehen beispielsweise oft auf Förderschulen und arbeiten später in Werkstätten für behinderte Menschen. Bestehende Ausgrenzungen werden damit fortgesetzt.
 
Deshalb erklärt Arne Frankenstein: „Insbesondere beim Abbau benachteiligender Sonderstrukturen verdichten sich die Vorgaben der Verfassung zu einem unmittelbaren Handlungsauftrag. Wir appellieren daher heute sehr eindringlich, dass Deutschland insbesondere den Abbau von Sonderstrukturen als politischen Handlungsschwerpunkt weiterverfolgt und hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel bereitstellt.“
 
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Die strukturelle Benachteiligung zeigt sich auch daran, dass dringend notwendige inklusionspolitische Vorhaben von politisch Verantwortlichen oftmals auf die lange Bank geschoben werden. Das gilt auch für diese Legislaturperiode. Damit wird Politik unglaubwürdig und verspielt Vertrauen.“
 
Vor dem Hintergrund der aktuellen bundespolitischen Entwicklungen fordern die Beauftragten von der neuen Bundesregierung und dem Parlament, dass die inklusionspolitischen Vorhaben aus der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages (insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG, das Behindertengleichstellungsgesetz BGG, das Gesetz zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe IKJHG sowie die Reform des Werkstattrechts) besonders prioritär umgesetzt werden.
Um die gebotene Transformation mit Nachdruck und im Sinne des verfassungs- und menschenrechtlichen Auftrags zu gestalten, hat die Konferenz konkrete Forderungen an Bund, Länder und Kommunen adressiert. Diese Forderungen sind im „Bremer Appell“, der zum Abschluss der Konferenz verabschiedet wurde, zusammengefasst.

An der Konferenz nahmen neben den Behindertenbeauftragten aus Bund und Ländern auch das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation als ständige Gäste teil. Die Keynote hielt Prof. Dr. Theresia Degener, die ehemalige Vorsitzende des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die in ihrem Vortrag darauf eingegangen ist, welche Vorgaben die Verfassung im Lichte der UN-BRK zur Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft enthält.
Grußworte sprachen die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft, Antje Grotheer, sowie Dr. Andreas Bovenschulte, der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen.

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Notfall-App NORA

Im Notfall Hilfe rufen zu können, ist wichtig.

Damit auch Menschen, die nicht oder nicht gut telefonieren können, haben die Bundesländer die Notruf App NORA entwickelt. Wie es funktioniert ist auch in Leichter Sprache beschrieben.

Weil diese aber missbräuchlich genutzt wurde, war die App einige Zeit nicht abrufbar. Jetzt gibt es sie wieder bei Apple Play und im Google Play Store. Um Missbrauch auszuschließen, ist nun eine Registrierung über das Post Ident Verfahren erforderlich. mehr dazu

Interessante aktuelle Termine

Hier finden Sie Veranstaltungen rund um die Themen Inklusion, Behinderung und chronische Erkrankung. mehr dazu

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