Katzenschutzverordnung soll Tierleid mindern

Freilaufende Katzen müssen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden

Die Stadt Heidelberg führt eine sogenannte Katzenschutzverordnung ein. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Juni 2026 einstimmig beschlossen. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2026 in Kraft und dient dem Schutz freilebender Katzen. Die Verordnung enthält Regelungen, die Halterinnen und Haltern von Freigängerkatzen mit unkontrolliertem Auslauf beachten müssen. Die Katzenschutzverordnung soll langfristig die Katzenpopulation in der Stadt auf ein kontrolliertes Maß bringen und damit vorbeugenden Tierschutz leisten.

Eine Auswertung der freilebenden Katzenpopulation in Heidelberg seit 2023 hat ergeben, dass rund ein Viertel der herrenlosen Katzen in einem schlechten Gesundheitszustand ist. 2023 wurden der Veterinärabteilung insgesamt 65 freilebende, unkastrierte Katzen gemeldet. Davon zeigten 16 Tiere Krankheitsanzeichen. Im Jahr 2024 wurden 88 freilebende Katzen gemeldet, davon 22 in einem schlechten Allgemeinzustand. Im Jahr 2025 wurden 87 freilebende Katzen gemeldet, von denen 29 Tiere einen schlechten Gesundheitszustand aufwiesen.

Große Populationen freilebender Katzen befinden sich in den Stadtteilen Kirchheim, Neuenheim und Handschuhsheim. Die Tiere weisen häufig einen schlechten Gesundheitszustand auf (Parasiten, Infektionen, Unterernährung, Zahn- und Augenschäden, Verletzungen). Auch in anderen Stadtteilen sind freilebende Katzen bekannt. Die vorliegenden Daten geben der Veterinärabteilung im Ordnungsamt der Stadt Heidelberg eine rechtliche Grundlage, die nun vorliegende Katzenschutzverordnung umzusetzen.

Freilaufende Katzen müssen gekennzeichnet, kastriert und registriert sein

Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihre Tiere als Freigänger halten, sind im Rahmen der Katzenschutzverordnung verpflichtet, ihre Katzen kennzeichnen, registrieren und kastrieren zu lassen. Die Pflicht zur Kastrierung beginnt mit der Vollendung des fünften Lebensmonats der Katze, die Kennzeichnung ist entweder per Chip oder mittels einer Tätowierung im Ohr möglich. Bei der Registrierung werden die Daten des Mikrochips oder der Tätowierung sowie der Name und die Anschrift der Halterin beziehungsweise des Halters in das kostenfreie Haustierregister von Tasso e. V. oder in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) eingetragen.

Weitere Informationen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen finden sich unter www.heidelberg.de/katzenschutz.

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