Windenergie am Lammerskopf
Bürgerentscheid am 12. Juli 2026
„Soll die Stadt Heidelberg grundsätzlich das Gebiet Lammerskopf auf ihrer Gemarkung als Standort für Windkraftanlagen entwickeln?“ Über diese Grundsatzfrage stimmen die Heidelberger Bürgerinnen und Bürger am 12. Juli 2026 ab.
Beim Bürgerentscheid geht es nicht um die konkrete Planung, Ausgestaltung oder Genehmigung einzelner Windenergieanlagen. Entschieden wird, ob die Stadt Heidelberg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Entwicklung des Standorts Lammerskopf weiterverfolgen soll.
JA bedeutet, dass die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorbereiten wird, um am Lammerskopf Windenergieanlagen grundsätzlich zu ermöglichen.
NEIN bedeutet, dass die Stadt nicht tätig wird, um planungsrechtliche Voraussetzungen für Windenergieanlagen am Lammerskopf zu schaffen.
Ein gültiger Bürgerentscheid ist für drei Jahre bindend. Das dafür nötige Quorum ist erreicht, wenn mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten für „Ja“ oder „Nein“ stimmen.




