Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Palais Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 80 00

Lärmaktionsplanung

in Heidelberg

Die Belastung durch Lärm stellt eines der größten Umweltprobleme dar. Hierzu hat die Europäische Union (EU) im Jahr 2002 als wichtigen Schritt die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verabschiedet. Sie ermöglicht es, die Lärmbelastung der Bevölkerung mit harmonisierten Verfahren zu ermitteln und einheitlich darzustellen.

Wie von der EU-Umgebungslärmrichtlinie gefordert, hat die Stadt Heidelberg so genannte „Strategische Lärmkarten“ erstellen lassen. Die lezte Kartierung für die Lärmquellen Straßenverkehr und Straßenbahn erfolgte 2022. Diese Karten können unten als PDF-Dateien heruntergeladen werden. Auf Anfrage können vom Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie Ausschnitte der Karten als DIN A 4-Ausdrucke zugesandt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Lärmaktionsplan

Was hat der Gemeinderat beschlossen?

Der Gemeinderat hat am 5. Juni 2025 den überarbeiteten Maßnahmenplan zur dritten Fortschreibung des Lärmaktionsplans beschlossen. Dieser enthält konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung, darunter streckenbezogene Tempo-30-Regelungen auf verschiedenen Straßenabschnitten. Ergänzend hat der Gemeinderat einen Prüfauftrag an die Untere Straßenverkehrsbehörde erteilt, dass für einige von ihm mit Tempo 30 nachts beschlossene Abschnitte „Tempo 30 ganztags zu prüfen und unter Ausübung des Ermessens der Unteren Verwaltungsbehörde gegebenenfalls zu ergänzen ist“. mehr dazu

Wann beginnt die Umsetzung des Lärmaktionsplans?

Die Umsetzung im Bereich Straßenverkehr hat im März 2026 begonnen. Die 28 Abschnitte werden nun sukzessive umgesetzt. mehr dazu

Was ist der Lärmaktionsplan?

Der Lärmaktionsplan ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument zur Lärmminderung.
Grundlage ist die europäische Umgebungslärmrichtlinie.

Er umfasst verschiedene Bereiche:

  • Straßenverkehr
  • Schienenverkehr
  • sogenannte „ruhige Gebiete“ (z. B. der Heidelberger Stadtwald)

Welche Rolle spielt der Lärmaktionsplan bei der Umsetzung?

Der Lärmaktionsplan legt Maßnahmen strategisch fest. Die konkrete Umsetzung – etwa Tempo-30-Anordnungen – erfolgt durch die zuständigen Behörden auf Grundlage der geltenden Gesetze.

Wie erfolgt die Umsetzung konkret?

Die Umsetzung erfolgt in zwei Phasen (Tranchen):

  • Erste Tranche:
    Umsetzung aller kurzfristig möglichen Maßnahmen (Start ab März 2026)
  • Zweite Tranche:
    Weitere Maßnahmen folgen nach Abschluss der parallellaufenden Prüfungen

Welche Tempo-30-Regelungen gelten ab März 2026?

Tempo 30 ganztags (0 bis 24 Uhr):

  • Posseltstraße (inkl. Gabelbereich Jahnstraße)
  • Bergheimer Straße (Mittermaierstraße bis Gneisenaustraße)
  • Gneisenaustraße
  • Czernyring
  • Kurfürsten-Anlage (Adenauerplatz bis Römerkreis)
  • Bismarckstraße und Rohrbacher Straße bis Adenauerplatz
  • Ringstraße
  • Kleingemünder Straße (Nr. 72/10 bis 113)
  • L 534 (zwei Abschnitte im Bereich Brahmsstraße / Neckarhelle)

Tempo 30 nachts (22 bis 6 Uhr):

  • Dossenheimer Landstraße
  • Hans-Thoma-Platz
  • Rottmannstraße
  • Handschuhsheimer Landstraße
  • Steubenstraße
  • Berliner Straße (Blumenthalstraße bis Mönchhofstraße)
  • Berliner Straße (Technologiepark bis Hans-Thoma-Platz)
  • Schlierbacher Landstraße
  • Vangerowstraße
  • Am Hackteufel
  • Lessingstraße
  • Römerstraße (drei Abschnitte)
  • Karlsruher Straße (Rohrbach Markt bis Ortenaustraße)
  • Peterstaler Straße (Hirtenaue bis Kreuzgrundweg)

Die Montage von rund 140 neuen Verkehrszeichen begann Mitte März 2026. Die neuen Regelungen gelten jeweils, sobald die Beschilderung vor Ort angebracht ist.

Warum wird nicht überall Tempo 30 ganztags eingeführt?

Tempo 30 ist kein Automatismus, sondern eine von mehreren möglichen Maßnahmen. Die Stadt muss bei jeder Entscheidung eine umfassende Abwägung vornehmen, unter anderem zu:

  • Lärmbelastung und Zahl der Betroffenen
  • Bedeutung der Straße für den Verkehr (z. B. Hauptachsen)
  • Auswirkungen auf Busse und Bahnen
  • mögliche Ausweichverkehre
  • Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss
  • Luftreinhaltung und Umweltaspekte
  • Passive Lärmschutzmaßnahmen wie z. B. lärmgedämmte Fassaden, Schallschutzfenster, Grundrissorientierung, Anordnung von Außenwohnbereichen, Lärmschutzwälle,

Welche weiteren Maßnahmen helfen bei der Lärmreduzierung?

Darüber hinaus sind weitere Maßnahme geeignet, Lärmpegel zu senken, indem die Fahrgeschwindigkeit und der Verkehrsfluss verstetigt und dadurch Lärmspitzen vermieden werden. Beispielsweise durch:

  • Von Autos, Bussen und Bahnen getrennte Fuß- und Radwege
  • Reduzierung von Fahrbahnbreiten und Fahrspuren
  • Verschwenkungen, Verkehrsinseln, Kreisverkehre
  • Koordinierung von Lichtsignalanlagen (grüne Welle)
  • Wegfall von Ampeln zugunsten von Fußgängerüberwegen
  • Umgestaltung von Kreuzungs- und Einmündungsbereichen

Ebenso wirksam sind Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes, die zu einer Vermeidung von Kfz-Fahrten führen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Maßnahmen der Radstrategie
  • Bikesharing
  • Carsharing
  • ÖV-Bevorrechtigung an LSA
  • Ausbau des ÖPNV (u.a. Zielnetz 2024)
  • Digitalisierung des ÖPNV und des Parkens

Welche Wirkung haben die umgesetzten Maßnahmen konkret?

Mit der Umsetzung von 15 Abschnitten ab Anfang März 2026 profitieren über 6.000 Anwohnerinnen und Anwohner von einer prognostizierten rechnerischen Lärmminderung von bis zu 2,5 dB(A).

Zur Einordnung:
Die Lärmminderung ist fachlich messbar und stellt eine Verbesserung der Situation dar. Gleichzeitig handelt es sich um eine vergleichsweise geringe Pegeländerung, die im Alltag zwar wahrnehmbar sein kann, jedoch keine grundlegende Veränderung der Lärmbelastung bewirkt.

Deutlich spürbare Entlastungen treten in der Regel erst bei größeren Pegelreduzierungen auf. Die Lärmbelastung wird sich voraussichtlich in den nächsten Jahren weiter reduzieren, etwa durch die zunehmende Elektrifizierung der Fahrzeugflotte.

Wer entscheidet über Tempo-30-Anordnungen?

Die verkehrsrechtliche Anordnung trifft die Untere Straßenverkehrsbehörde im Einzelfall.

Werden weitere Tempo-30-Strecken geprüft?

Ja. Der Gemeinderat hat zusätzliche Prüfaufträge bezüglich einer Anordnung von Tempo 30 ganztags in Erweiterung der von ihm beschlossenen Regelung von Tempo 30 nachts beschlossen.

Derzeit werden unter anderem folgende Bereiche geprüft:

  • Hans-Thoma-Platz
  • Berliner Straße (Technologiepark bis Hans-Thoma-Platz)
  • Vangerowstraße
  • weitere Abschnitte sowie die Wilhelmsfelder Straße

Ob dort Tempo 30 ganztags eingeführt wird, ist noch offen und hängt vom Ergebnis der fachlichen Prüfung ab.

Warum dauert die Umsetzung teilweise länger?

Die Umsetzung der Maßnahme dauert nicht länger. Die Prüfungen finden zeitgleich zur Umsetzung der ersten Tranche statt. Bereits Anfang des Jahres wurde die Schlosserei mit der Umsetzung aller 28 Abschnitte beauftragt. Die Umsetzung erfolgt nach verfügbarem Material und vorhandenen Personalkapazitäten bei der Schlosserei.

Wie ist das bestehende Tempokonzept in Heidelberg aufgebaut?

Bereits heute gilt in Heidelberg ein abgestuftes System:

  • Tempo 30 in Wohn- und Nebenstraßen
  • Tempo 20 in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen
  • Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen
  • Tempo 50 auf wichtigen Hauptverkehrsstraßen

Warum werden Tonbandaufzeichnungen von Gemeinderatssitzungen nicht veröffentlicht?

Tonaufzeichnungen dienen ausschließlich der internen Protokollerstellung. Die verbindliche öffentliche Dokumentation ist die genehmigte Niederschrift, die im Gremieninformationssystem veröffentlicht wird. mehr dazu

Downloads zum Lärmaktionsplan

Auf der Grundlage der Lärmkartierung 2007 und der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitete eine städtische Arbeitsgruppe unter der Federführung des Amts für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie einen Lärmaktionsplan-Entwurf, der nach Offenlage und Überarbeitung vom Gemeinderat am 21. Oktober 2010 als Lärmaktionsplan Heidelberg beschlossen wurde.

Der Lärmaktionsplan muss alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Die erste Fortschreibung des Heidelberger Lärmaktionsplans wurde vom Heidelberger Gemeinderat am 10. April 2014 beschlossen. In der Sitzung des Gemeinderates vom 17.10.2019 wurden die Ergebnisse der Lärmaktionsplan-Überprüfung 2018 auf der Basis der Lärmkartierung 2017 einstimmig als zweite Fortschreibung des Heidelberger Lärmaktionsplans beschlossen.

Die Lärmkartierung 2022 wurde nach der noch einmal novellierten, EU-weit einheitlichen Berechnungsvorschrift CNOSSOS durchgeführt. Die Ergebnisse sind nicht mehr direkt mit den vorherigen Kartierungen vergleichbar, bestätigen aber den Handlungsbedarf bei der Lärmaktionsplanung. Ein Entwurf für die dritte Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde vom 25. November 2024 bis 17. Januar 2025 offengelegt und auf der Basis der eingegangenen Stellungnahmen und ihrer Bewertung durch die Verwaltung überarbeitet. Der überarbeitete Entwurf wurde mit Änderungen am 5. Juni 2025 vom Gemeinderat als 3. Fortschreibung des Heidelberger Lärmaktionsplans beschlossen.

Lärmaktionsplan mit allen bisherigen Fortschreibungen

Lärmkartierung 2022 nach novelliertem EU-Verfahren CNOSSOS

Lärmkartierung 2022 nach deutschem Verfahren (RLS19)

Lärmkartierung 2017 nach EU-Verfahren (CNOSSOS-EU)

Lärmkartierung 2017 nach deutschem Verfahren (RLS90)

Weitere Infos

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

Solltest du uns diese dennoch im Chatverlauf mitgeben, werden wir sämtliche Informationen vertraulich behandeln. Bitte beachte deshalb die Datenschutzhinweise und beachte bitte zudem die allgemeinen Datenschutzhinweise für die Nutzung der Webseiten der Stadt Heidelberg unter folgendem Link: Datenschutz.

Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

×