Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Cedric Coultice (Foto: privat)
Cedric Coultice
Stadtteilkoordinator für
Rohrbach-Hasenleiser, Rohrbach, Weststadt, Südstadt
Gaisbergstraße 11
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 62 15 00

Anschrift:
Quartiersbüro Hasenleiser
Freiburger Straße 21

Telefon: 06221 330330
E-Mail: quartiersmanagement@hasenleiser.net
Homepage: www.hasenleiser.net

Öffnungszeiten:
Montag         08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Dienstag        08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Mittwoch      15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag  15:00 Uhr - 17:00 Uhr
1. Samstag im Monat  10:00 Uhr - 13:00 Uhr

Ansprechpersonen:
Lena Krug
Jonas Roth
Katrin Winkler

Rohrbach-Hasenleiser

Soziale Stadtteilentwicklung

Das Gebiet Hasenleiser wurde erst Anfang der 1970er Jahre besiedelt und gehört somit zu den jüngeren Stadtquartieren in Heidelberg. Es zeichnet sich durch seine ruhige Lage, ein erschwingliches Wohnungsangebot, viel Grün und darüber hinaus das gute Infrastrukturangebot aus.

Blick über das Stadtviertel Rohrbach-Hasenleiser (Foto: Kay Sommer)

Doch das Stadtviertel ist „in die Jahre gekommen“ und befindet sich in einer Umbruchphase: Ein Generationenwechsel zeichnet sich ab. Der Anteil der einheimischen, im Stadtviertel verankerten Bewohnerinnen und Bewohner geht zurück, der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund und in sozialen Problemlagen wächst. Auch Gebäude und Wohnungen zeigen Alterserscheinungen.
 
Weitere Informationen zur Demographie und anderen Themen finden Sie im Heidelberger Datenatlas auf der Seite des Stadtteils.

Quartiersmanagement und Quartiersbüro Hasenleiser

Seit November 2015 wird das Quartiersmanagement Hasenleiser im Auftrag der Stadt Heidelberg vom Caritasverband Heidelberg betrieben.

Das Quartiersmanagement soll eine positive Entwicklung anstoßen und Ideen sowie Projekte fördern, die zur Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse beitragen. Damit soll der soziale Zusammenhalt im Hasenleiser gestärkt werden. Bürgerinnen und Bürger sollen in ihrem Quartier dabei unterstützt werden, ihre Bedarfe zu äußern und diese auf dem Weg zu dauerhaften und sich selbst tragenden Angeboten durch das Quartiersmanagement begleitet werden.
Für einen erfolgreichen Betrieb der Quartiersentwicklung, bedarf es einer Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen aus dem Hasenleiser.
Diese Anlaufstelle bildet das Quartiersbüro, das sich seit Juni 2017 im Nahversorgungszentrum, in der ehemaligen Volksbankfiliale, Freiburger Straße 21 befindet.
Weitere Informationen bietet das Quartiersmanagement auf dessen Homepage: www.hasenleiser.net

Integriertes Handlungskonzept

Auf der Basis des Integrierten Handlungskonzepts sollen die Aktivitäten im Stadtviertel gebündelt werden.

Das Integrierte Handlungskonzept Rohrbach-Hasenleiser teilt sich in zwei Teile. Der erste Teil besteht aus einer Bestandsaufnahme des Quartiers, einer Analyse der heutigen Situation hinsichtlich der Stärken und Chancen, aber auch deren Herausforderungen, sowie einer Bewertung dieser Situation. Das Integrierte Handlungskonzept Rohrbach-Hasenleiser Teil 1 - Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung (7,7 MB) wurde 2017 dem Gemeinderat vorgelegt.

Der zweite Teil besteht aus Zielen und Maßnahmen, die die „Perspektive 2028“ zur Entwicklung des Hasenleisers beschreiben. Das Integrierte Handlungskonzept Rohrbach-Hasenleiser Teil 2 – „Perspektive 2018“, Ziele und Maßnahmen (10 MB) wurde 2018 vom Gemeinderat beschlossen.

Die Bewohnerinnen und Bewohner des Hasenleisers wurden in die Erarbeitung der Perspektive 2028 intensiv eingebunden. Dies geschah über zwei Quartierswerkstätten und begleitende Maßnahmen des Quartiersmanagements.

Im Rahmen der ersten Quartierswerkstatt am 21. März 2018 (5,4 MB) wurden der Bewohnerschaft die, von den Fachämtern der Stadt Heidelberg entwickelten, Maßnahmenvorschläge vorgestellt und mit intensiver Beteiligung der Anwesenden diskutiert und um weitere Vorschläge und Ideen ergänzt. 

Auf Basis der Ergebnisse der ersten Quartierswerkstatt konkretisierte die Verwaltung und das Quartiersmanagement die Maßnahmenvorschläge und ordnete die Anregungen der Bewohnerinnen und Bewohner diesen zu. Die entwickelten Maßnahmen wurden bei der zweiten Quartierswerkstatt am 18. Juni 2018 (13,6 MB) der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Leitidee zur Entwicklung des Hasenleisers ist es die Stärken, Qualitäten und Chancen des Gebiets zu nutzen und Antworten auf die heutigen und künftigen Herausforderungen zu finden. Hierdurch soll die Lebensqualität im Hasenleiser in sozialer, kultureller und städtebaulicher Hinsicht erhöht und hierbei die Bedürfnisse möglichst vieler Bewohnerinnen und Bewohner mit einbezogen werden.

Das Integrierte Handlungskonzept betrachtet das Quartier ganzheitlich und führt bauliche und soziale, öffentliche und private Maßnahmen zusammen und verzahnt diese so miteinander, dass diese sich gegenseitig in ihrer Wirkung verstärken und sich optimal auf die gewünschte Entwicklung des Hasenleisers auswirken.

Bei einem Teil der Maßnahmen ist das Engagement der Bürgerschaft bei der Projektentwicklung und Umsetzung zwingend erforderlich. Interessierte an einer aktiven Mitarbeit können sich an das Quartiersmanagement wenden. 

In den kommenden Jahren gilt es das Integrierte Handlungskonzept umzusetzen. Jährliche Umsetzungsbericht zeigen den Fortschritt auf und geben Auskunft darüber, ob das Erreichen der gesteckten Ziele.

Förderprogramm Soziale Stadt

Das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ hat zum Ziel, städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligte Stadtteile zu stabilisieren und aufzuwerten, um dadurch die Teilhabechancen und Integration der dort Lebenden zu verbessern sowie Nachbarschaften und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

Das Gebiet Rohrbach-Hasenleiser wurde 2018 in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen und erhält Fördermittel des Bundes und Landes in Höhe von 450.000 Euro. Zuzüglich eines Eigenanteils der Stadt beläuft sich das Gesamtvolumen auf 750.000 Euro und ist für einen Zeitraum von zehn Jahren verfügbar.

Zu den Maßnahmen, die im Rahmen der Förderung ergriffen werden, zählen unter anderem das Integrierte Handlungskonzept, die Aufwertung des Nahversorgungszentrums, insbesondere des Spielplatzes, der Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum und die Schaffung von Verbindungen zwischen dem Hospital-Gelände und dem Alt-Hasenleiser im Bereich der Freiburger Straße.

Die Aufnahme eines Quartiers in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ ist häufig auch Voraussetzung zur Förderung durch weitere Programme wie zum Beispiel BIWAQ IV. Im Mai 2018 stellte die Stadt Heidelberg fristgerecht den Antrag zur Förderung durch BIWAQ IV. Bei Aufnahme in das Förderprogramm stehen weitere 900.000 Euro zur Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Hintergrund zum Quartiersmanagement Hasenleiser

Im Auftrag der Stadt Heidelberg wurde im März 2014 ein Gutachten (5,1 MB) zur Einrichtung eines Quartiersmanagements im Stadtviertel Rohrbach-Hasenleiser erarbeitet.

Titel Gutachten zur Einrichtung eines Quartiersmanagements Rohrbach-Hasenleise

Im Gutachten des Instituts für Stadtplanung und Sozialforschung Weeber + Partner aus Stuttgart wurde der Bedarf für ein Quartiersmanagement gesehen und konkrete Handlungserfordernisse in verschiedenen Bereichen dargelegt:

  • Aufbau von übergreifenden sozialen Beziehungen und Nachbarschaften
  • Positive Identifikation mit dem Stadtviertel „Das ‚Wir‘ fördern“
  • Integration der Bevölkerung mit Migrationshintergrund
  • Aufwertung der Wohnverhältnisse und des Wohnumfeldes - mit Aufenthaltsqualitäten
  • Vielfältige Kommunikation und gegenseitige Hilfestellung im Alltag
  • Entwicklung einer gelingenden Alltagskultur
  • Demografie und Inklusionsstrategie entwickeln
  • Schaffung von Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement
  • Kultur der Mitbestimmung und Beteiligung im Stadtteil fördern

Am 09. Oktober 2014 stimmte der Gemeinderat auf Basis des Gutachtens der Einrichtung eines Quartiersmanagements in Verbindung mit einer städtischen Koordinierungsstelle  zu.
Die entsprechenden Gemeinderatsvorlagen finden Sie unter Gemeinderat online, Datenbanksuche: 0187/2014/BV, 0074/2015/BV, 0049/2016/IV und 0065/2017/IV.

Weitere Infos

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