Für stabile Abfallgebühren in der Zukunft
Einführung einer personenbezogenen Jahresgebühr
Das Abfallgebühren der Stadt Heidelberg bestehen aus zwei Komponenten:
- einer festen Jahresgebühr (Einheitsgebühr) für jeden Haushalt
- einer Leistungsgebühr für die Restabfallentsorgung (verbrauchsabhängig).
Im Juli 2023 hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg die Einführung einer personenbezogenen Jahresgebühr für abfallwirtschaftliche Leistungen in den nächsten Jahren beschlossen.
Zukünftig wird sich die Jahresgebühr nach der Anzahl, der auf dem jeweiligen Grundstück gemeldeten Personen richten. Das Volumen des Restabfallbehälters ist dann nicht mehr maßgeblich.
Diese Änderung versetzt die Stadt in die Lage, eine größtmögliche Gebührenstabilität zu erreichen. Die Haushalte profitieren künftig von schwankungsarmen Gebühren und einer guten Planbarkeit der individuellen Kosten. Die vielfältigen Kostenanreize zur Abfallvermeidung können auch mit der Änderung weiterhin angeboten werden.
Die Abfallgebühren sollen zudem zum 1. Januar 2026 moderat um 5 % erhöht werden. Darüber entscheidet in den kommenden Wochen noch der Gemeinderat.
Die Rückmeldung ist Online über den Erhebungsbogen für gemeinsam genutzte Restabfallbehälter möglich.
Als PDF zum Herunterladen
Erhebungsbogen für die Nutzung der Restabfallbehälter (177 KB)
