Abfallwirtschaft: Gemeinderat fasst Beschlüsse für Änderungen im Jahr 2025
Der Heidelberger Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. November 2024, einstimmig Änderungen bei den Abfallgebühren für das Jahr 2025 beschlossen. Die beschlossenen Änderungen sind Teil eines größeren Entwicklungsprozesses und der letzte Beschluss im Bereich der Abfallwirtschaft, der Neuerungen für das Jahr 2025 beinhaltet. Konkret betreffen drei Änderungen die Heidelberger Haushalte.
Bioabfallbehälter werden stadtweit wöchentlich geleert
Um die Bioabfallmenge zu steigern und mehr Anreize für die Bioabfallsammlung zu schaffen, werden ab dem 1. Januar 2025 alle Bioabfallbehälter ganzjährig wöchentlich geleert. Dies sorgt für mehr Sauberkeit und verhindert das ganze Jahr über Geruchsbelästigungen. Die verstärkte Nutzung der Bioabfallbehälter reduziert organische Abfälle im Restabfall, wo sie unangenehme Gerüche verursachen können, und hilft, Schädlinge fernzuhalten. Die Regelung gilt für alle Heidelberger Haushalte, die den Bioabfallservice nutzen – ausgenommen sind die Streusiedlungen.
Leerungen im Bedarfssystem: kein Vollservice mehr
Alle Restabfallbehälter im Bedarfssystem werden ab 2025 nur noch im Teilservice angeboten. Beim Teilservice stellen die Nutzerinnen und Nutzer ihre Behälter selbst zur Leerung bereit und ziehen sie nach der Leerung auch selbst wieder zurück. Diesen Beschluss fasste der Gemeinderat bereits im Jahr 2023. Damit kehrt der Bedarfsbehälter zu seinem ursprünglichen Zweck zurück: Er soll keinem festen Leerungsrhythmus unterliegen, sondern nur bei Bedarf von den Bürgerinnen und Bürgern zur Leerung bereitgestellt werden. Ein weiterer Verbleib der Bedarfsbehälter im Vollservicesystem war aus wirtschaftlichen und personaltechnischen Gründen nicht mehr zukunftsfähig.
Keine Erhöhung der Restabfallgebühren im Jahr 2025
Da der Gebührenbemessungszeitraum für das Jahr 2024 zum 31. Dezember 2024 endet, hat die Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten Heidelberg (ASZ) die Abfallgebühren neu kalkuliert. Abfallgebühren müssen stets so bemessen sein, dass die erforderlichen Kosten der Abfallentsorgung gedeckt sind. Die Kalkulation für das Jahr 2025 hat keine signifikanten Änderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben. Daher erfolgt im kommenden Jahr keine Erhöhung der Jahresgebühr und der Leistungsgebühr für den Restabfall. Andere Gebührensätze, beispielsweise der Stundensatz oder die Schadstoffentsorgung, erhöhen sich moderat um 0,03 Prozent.
Heidelberger Gebührensatz im Kommunalvergleich günstig
Die durchschnittlichen Abfallgebühren für einen Vier-Personen-Haushalt (120-Liter-Restabfallbehälter mit acht Leerungen) bleiben bei 161 Euro pro Jahr. Für den Bioabfallbehälter und den Papierbehälter wird auch weiterhin keine separate Gebühr erhoben. Zum Vergleich: Laut der Landesabfallbilanz 2022 lagen die Gebühren im Rhein-Neckar-Kreis zwischen 193 und 222 Euro im Jahr, der Landesdurchschnitt betrug zwischen 148 bis 180 Euro im Jahr. Damit sind die Heidelberger Abfallgebühren im Vergleich zu anderen Kommunen immer noch günstig.
Serviceangebote der ASZ Heidelberg
Auf der Internetseite www.heidelberg.de/abfall sind viele weiterführende Informationen rund um das Thema Abfallbehälter, Leerungsrhythmus und Abfallgebühren zu finden. Ergänzend dazu steht das Team der Abteilung Kundenmanagement immer montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr unter 06221 58-29999 telefonisch für Fragen, Anregungen oder Kritik zur Verfügung.