Winterdienst: Neue Regelungen für Anliegerinnen und Anlieger in der Gehwegreinigungssatzung
Ab Mitte November 2023 ist der Winterdienst der Stadt Heidelberg wieder im jährlichen Bereitschaftsdienst. Für Bürgerinnen und Bürger gibt es außerdem in diesem Winter Verbesserungen für das winterliche Räumen ihrer Gehwege, besonders bei den zu räumenden Bereichen und den erlaubten Taumitteln. Der Grund dafür sind Änderungen bei der „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanliegerinnen und Straßenanlieger zum Schneeräumen, Bestreuen und Reinigen der Gehwege im Stadtkreis Heidelberg“ (Gehwegreinigungssatzung). Der Gemeinderat hatte bereits im Juni 2023 die Änderungen zum Winter 2023/24 beschlossen.
Wann müssen die Gehwege geräumt und gestreut werden?
Anliegerinnen und Anlieger müssen weiterhin ihre Gehwege bei Schnee und Glätte räumen und streuen. Die Pflicht gilt wochentags zwischen 7 und 21 Uhr und an Wochenenden zwischen 8 und 21 Uhr. Neben den normalen Gehwegen müssen auch Fuß- und Treppenwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege geräumt und gestreut werden.
Welche Streumittel darf man verwenden?
Gestreut werden darf generell nur mit sogenanntem abstumpfenden Material, zum Beispiel Sand oder Split. Ab sofort dürfen auch Taumittel, wie Salze oder salzähnliche Stoffe, verwendet werden
- bei Eisregen, Reifglätte oder überfrierender Nässe
- bis maximal 20 Gramm des Mittels pro Quadratmeter
- wenn sichergestellt ist, dass die Mittel nicht in den Wurzelbereich von Pflanzen gelangen können
Außerdem dürfen nun auch Gefahrenstellen, wie Treppen, Rampen oder Gefällstrecken, mit einem Gemisch aus Salz und Sand oder Splitt gestreut werden. Auch hier gelten enge Regeln:
- Das Streuen muss für eine gefahrlose Begehbarkeit erforderlich sein
- Der Salzanteil im Gemisch darf maximal ein Drittel betragen
- Der Einsatz ist verboten, wenn das Salz in Wurzelbereiche von Pflanzen gelangen könnte.
Wer räumt Schnee, wenn (k)ein Gehweg vorhanden ist?
Wenn in einer Straße der Gehweg fehlt, kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der Straße an. Gibt es in der Straße nur einen Gehweg, dann müssen sich weiterhin die Anliegenden an diesem Weg um das Räumen und Streuen kümmern. Gibt es keine Gehwege in der Straße, gilt eine neue Bundesregelung: Auf einer Seite der Straße wird ein Durchgang geschaffen. Die Seite richtet sich nach dem aktuellen Kalenderjahr und der Hausnummer.
- In ungeraden Kalenderjahren müssen die Anwohnenden mit ungeraden Hausnummern den jeweiligen Fahrbahnrand in einer Breite von 1,50 Meter räumen und streuen.
- In geraden Kalenderjahren sind hier die Anwohnenden mit geraden Hausnummern in der Pflicht.
Eine Ausnahme hiervon gilt für die Altstadt: Hier müssen immer beide Seiten von den Anwohnenden freigeräumt werden. In allen Stadtteilen müssen die Gehwege immer bis zu einer Breite von 1,50 Meter freigeräumt werden, also auch, wenn sich zum Beispiel Parkplätze, Bänke, Pflanzungen oder ähnliches auf dem Weg befinden.
Städtischer Winterdienst setzt auf Sicherheit und Umweltschutz
Der Heidelberger Winterdienst steht jedes Jahr von November bis Anfang April bereit. Bei einem Volleinsatz sorgen die 140 Mitarbeitenden zwischen 4 und 22 Uhr für sichere Straßen. Der Notdienst kümmert sich auch nachts bis 1 Uhr und an Wochenenden bis 4 Uhr um freie Straßen. Insgesamt hat die Stadt 19 Räumfahrzeuge für Straßen und neun Kleinräumer für Radwege zur Verfügung.
Der Heidelberger Winterdienst ist eine komplexe und anspruchsvolle Gesamtleistung der Verwaltung, bei der Sicherheit und Umweltschutz im Vordergrund stehen. Es müssen rund 500 Kilometer Straßen und Radwege in Heidelberg geräumt und gestreut werden. Dafür hat die Stadt rund 2.000 Tonnen Salz, 60.000 Liter Lauge und 20 Tonnen Split eingelagert.