Stadtreinigung bereitet sich auf Wintereinbruch am kommenden Wochenende vor
Zusätzliche Verkehrsbehinderungen aufgrund von Traktordemos der Landwirte zu erwarten
Der städtische Winterdienst blickt aufmerksam auf die Wetterprognosen für die kommenden Tage. Am Wochenende sollen die Temperaturen stark fallen und in der Nacht von Sonntag auf Montag könnte es zu Schneefall und Glätte kommen. „Wir gehen bei unseren Planungen derzeit von einem Einsatz aus und stehen mit allen verfügbaren Kräften am Montagfrüh bereit“, sagt Sylvia Hafner, die Leiterin der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung.
Zusätzlich zu den Wetterkapriolen haben mehrere Zusammenschlüsse von Landwirten Traktor-Demonstrationen für den Montag angekündigt – dabei ist auch das Stadtgebiet Heidelberg betroffen. Die Polizei teilte mit: „Durch Kooperationsgespräche mit den jeweiligen Versammlungsbehörden, wurde versucht die Auswirkungen für den öffentlichen Straßenverkehr so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der anfahrenden Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, aber auch aufgrund der Versammlungen selbst muss im gesamten Tagesverlauf mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen in Heidelberg, Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis gerechnet werden.“
Zusatzinformationen zum Winterdienst
Bei der Winterdienst-Bereitschaft der Stadt stehen bis zu 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereit, um Straßen und Wege zu räumen. Dafür werden im Vorfeld 28 Fahrzeuge mit entsprechendem Gerät umgebaut sowie die Streumittelvorräte wieder aufgefüllt. Rund 500 Kilometer Straßen und 110 Kilometer Radwege müssen geräumt und gestreut werden. Im Bedarfsfall wird bereits ab vier Uhr morgens bis 22 Uhr gestreut und geräumt. Bis ein Uhr nachts und an den Wochenenden bis vier Uhr sorgt die Notdienst-Schicht für freie Straßen.
Zunächst werden die Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, die Straßen für den öffentlichen Nahverkehr, die Zufahrten zu Krankenhäusern, Schulen und Gewerbegebieten sowie die wichtigsten Radwege geräumt und gestreut. Danach sind die verkehrsreichen Wohnsammelstraßen und Verbindungsstraßen an der Reihe. Für alle anderen Straßen und Radwege besteht für die Stadt keine Streupflicht. Trotzdem werden diese Straßen und Radwege, soweit erforderlich, von Schnee und Eis befreit. Für die Gehwege sind die Anliegerinnen und Anlieger zuständig. Die Räum- und Streupflicht gilt wochentags zwischen 7 und 21 Uhr und an Wochenenden zwischen 8 und 21 Uhr. Neben den normalen Gehwegen müssen auch Fuß- und Treppenwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege geräumt und gestreut werden.