Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften
Südstadt - Änderung im Bereich der Kirschgarten-, Rhein- und Turnerstraße und Lenbachweg
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 12. Dezember 2024 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich im Zentrum der Südstadt einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet wird begrenzt durch die Verkehrsflächen der Kirschgartenstraße, Rheinstraße und Turnerstraße sowie des Lenbachwegs.
Im Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. Die Beschlüsse wurden am 29. Januar 2025 im „stadtblatt“ ortsüblich bekannt gemacht.
Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.
Ziel des Bebauungsplan ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung auf den Flächen des Englischen Instituts zu schaffen.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 5. März 2026 dem Entwurf des Bebauungsplans der örtlichen Bauvorschriften und der Begründung - jeweils in der Fassung vom 13. Oktober 2025 - zugestimmt und die Veröffentlichung der Planunterlagen sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Im Einzelnen liegen folgende Gutachten und umweltrelevante Informationen vor:
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhaben „Englisches Institut“ in Heidelberg (Fassung vom 18. Juli 2025)
- Schalltechnische Untersuchung zum Sportanlagenlärm (Fassung vom 17. Oktober 2025)
- Schalltechnische Untersuchung zum Gewerbelärm (Fassung vom 17. Oktober 2025)
- Schalltechnische Untersuchung Verkehrslärm (Fassung vom 20. Oktober 2025)
In den veröffentlichten Planunterlagen werden folgende umweltrelevanten Themen behandelt:
Die Planunterlagen zum Bebauungsplan stehen während des Veröffentlichungszeitraums vom 23. März 2026 bis einschließlich 30. April 2026 unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen auch im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung der Stadt Heidelberg, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Erdgeschoss, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, zur Einsichtnahme aus.
Das Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung hat für Besucherinnen und Besucher aktuell dienstags von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter kompetenzzentrum.bauberatung@heidelberg.de möglich.
Stellungnahmen zur Planung können während der Veröffentlichungsfrist per E-Mail über das Kontaktformular (beteiligung-stadtplanung@heidelberg.de) oder postalisch an das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanungsamt, Kornmarkt 5, 69117 Heidelberg gerichtet sowie mündlich zur Niederschrift im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung vorgebracht werden.
Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Planen Sie mit!
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die Veröffentlichung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans.
Im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht.
weitere Infos
- ortsübliche Bekanntmachung im "stadtblatt" vom 18. März 2026 (366 KB)
- Bebauungsplan - Entwurf (Fassung vom 13. Oktober 2025) (2 MB)
- Begründung (Fassung vom 13. Oktober 2025) (10,6 MB)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhaben „Englisches Institut“ in Heidelberg (Fassung vom 18. Juli 2025) (2,5 MB)
- Schalltechnische Untersuchung zum Sportanlagenlärm (Fassung vom 17. Oktober 2025) (2,1 MB)
- Schalltechnische Untersuchung zum Gewerbelärm (Fassung vom 17. Oktober 2025) (1,7 MB)
- Schalltechnische Untersuchung Verkehrslärm (Fassung vom 20. Oktober 2025) (2,8 MB)