Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg setzt ein neues elektronisches Baugenehmigungsverfahren (elektronische Bauakte Heidelberg - elBauHD) ein und ist dabei, die gesamte Bearbeitung auf elektronische Kommunikation umzustellen. Dazu ist neben der Modernisierung von Verfahrensabläufen auch ein Wechsel der zu verarbeitenden Medien unabdingbar, um die Vorteile der neuen Medien allseitig zu nutzen.
Seit dem 1. März 2022 werden beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz in Heidelberg die meisten Anträge ausschließlich im elektronischen Verfahren bearbeitet, gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 LBOVVO (Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung): „Die Baurechtsbehörde kann verlangen, dass Bauvorlagen elektronisch in Textform einzureichen sind.“
In allen anderen Verfahren (bspw. Denkmalschutz) ist die Antragstellung sowohl digital als auch in Papier möglich.
Zur digitalen Antragstellung weisen wir darauf hin, dass das Einreichen von Bauunterlagen nur über elBauHD und nicht per E-Mail erfolgen kann. Wenn Bauvorlagen per E-Mail eingereicht werden, werden diese umgehend zurückgewiesen. Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen ist § 3 Abs. 3 LBOVVO: „Werden Bauvorlagen elektronisch in Textform eingereicht, sind sie in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) zu übermitteln. Die Baurechtsbehörde kann andere dauerhaft archivierbare Dateiformate, die Inhalte zuverlässig wiedergeben und keine externen Inhalte einbeziehen, zulassen sowie Übermittlungswege und Dateistrukturen vorgeben.“
- allgemeine Bauauskunft (nur für berechtigte Fachstellen, Behörden und Prüfingenieure für Bautechnik)
Hinweise:
Unten im Downloadbereich finden Sie ab sofort alle für die Antragstellung erforderlichen Formulare.
Die übermittelten PDF-Dateien dürfen nicht gesperrt sein und müssen die weitere Bearbeitung durch das Amt für Baurecht und Denkmalschutz ohne Einschränkung (Kennworteingabe o.ä.) ermöglichen.
Daten im System „elBauHD“ hochladen [schriftl. Antragsformular, Pläne (je Plan* eine pdf-Datei), Bauvorlagen zum Antrag (Bau-, Nutzungsbeschreibung, Berechnungen, Nachweise, Erklärung zur Baumschutzsatzung etc.)]; Bitte Antragsart beachten - Bauantrag; - Entwässerungsantrag; - Werbeanlagenantrag; - etc. Für jede Antragsart (Bauantrag, Entwässerung, Werbung etc.) ist ein eigener Antrag zu stellen, für den jeweils ein eigenes Aktenzeichen vom Amt vergeben wird.
*) Bitte nur jeweils 1 Grundriss, 1 Schnitt, 1 Ansicht, 1 Lageplan etc. in eine PDF-Datei mit Legende (Plankopf) und in DIN-Norm. Daten im System „elBauHD“ hochladen [schriftl. Antragsformular, Pläne (je Plan* eine pdf-Datei), Bauvorlagen zum Antrag (Bau-, Nutzungsbeschreibung, Berechnungen, Nachweise, Erklärung zur Baumschutzsatzung etc.)]; Bitte Antragsart beachten - Bauantrag; - Entwässerungsantrag; - Werbeanlagenantrag; - etc. Für jede Antragsart (Bauantrag, Entwässerung, Werbung etc.) ist ein eigener Antrag zu stellen, für den jeweils ein eigenes Aktenzeichen vom Amt vergeben wird.
_________________________________________ *) Bitte nur jeweils 1 Grundriss, 1 Schnitt, 1 Ansicht, 1 Lageplan etc. in eine PDF-Datei mit Legende (Plankopf). Die Bearbeitungsrechte der PDF-Dateien dürfen nicht eingeschränkt oder passwortgeschützt sein!
Bitte getrennt nach Antragsart jeweils - Bauantrag; - Entwässerungsantrag; - Werbeanlagenantrag; - etc.
Für jeden Antrag (Bauantrag, Entwässerung, Werbung etc.) ist ein eigenes Antragsformular und die dazugehörige Teilnahmeerklärung hochzuladen/einzureichen.
Step 3:
Sie erhalten von uns, nachdem Ihr Fall bei uns im Amt vollständig vorliegt und angelegt wurde (kann ggf. einige Arbeitstage erfordern):
a) Aktenzeichen und b) Zugangsdaten; (aus Datenschutzgründen) per Post.
Erst mit diesen können Sie bzw. die Teilnehmer/-innen innerhalb der elektronische Bauakte (elBauHD) in den Fall Einsicht nehmen und bei Bedarf weiter Unterlagen hochladen.
II. Ergänzungen des laufenden Antrags
Step 4:
Ergänzungen des laufenden Antrags
Datenhochladen unter "Einen bestehenden Antrag ergänzen / ändern Vor Erteilung einer Entscheidung"
[Pläne (je Plan* eine pdf-Datei), Bauvorlagen zum Antrag (Bau-, Nutzungsbeschreibung, Berechnungen, Nachweise, Erklärung zur Baumschutzsatzung etc.)];
Bitte Ergänzungen - Ergänzung zum Bauantrag; - Ergänzung zum Entwässerungsantrag; - Ergänzung zum Werbeanlagenantrag; - etc. jeweils separat in der dazugehörigen Antragsart hochladen!
_____________________________________ *) Bitte nur jeweils 1 Grundriss, 1 Schnitt, 1 Ansicht, 1 Lageplan etc. in eine PDF-Datei mit Legende (Plankopf).
III. Änderung eines bereits genehmigten Antrags (vor Fertigstellung bzw. vor der Schlussabnahme)
Step 5:
Änderung eines bereits genehmigten Antrags (vor Fertigstellung bzw. vor der Schlussabnahme) Datenhochladen unter "Einen bestehenden Antrag ändern Nach Erteilung einer Entscheidung"
[Pläne (je Plan* eine pdf-Datei), Bauvorlagen zum Antrag (Bau-, Nutzungsbeschreibung, Berechnungen, Nachweise, Erklärung zur Baumschutzsatzung etc.)]; Bitte Änderungen - Änderung zum genehmigten Bauantrag; - Änderung zum genehmigten Entwässerungsantrag; - Änderung zum genehmigten Werbeanlagenantrag; - etc. jeweils separat in der dazugehörigen Antragsart hochladen!
_____________________________________ *) Bitte nur jeweils 1 Grundriss, 1 Schnitt, 1 Ansicht, 1 Lageplan etc. in eine PDF-Datei mit Legende (Plankopf).
Step 6:
Sie erhalten von uns, nachdem Ihr Fall bei uns im Amt vollständig vorliegt und angelegt wurde (kann ggf. einige Arbeitstage erfordern):
a) Änderungs-Aktenzeichen und b) weitere Zugangsdaten; (aus Datenschutzgründen) per Post.
Erst mit diesen können Sie bzw. die Teilnehmer/-innen innerhalb der elektronische Bauakte (elBauHD) in den Änderungs-Fall Einsicht nehmen und bei Bedarf weiter Unterlagen hochladen.
Hinweise: (1) Ab diesem Step sind auch das Hauptaktenzeichen und alle dazugehörigen Änderungsaktenzeichen miteinander verknüpft in der eAkte (elBauHD), so dass Sie in alle Anträge, mit den jeweiligen Zugangsdaten, Einsicht nehmen können, um z.B. den aktuellen Sachstand zu erfahren. (2) Auch für den Änderungsantrag besteht wieder die Möglichkeit Ergänzungen und Änderungen vor der Genehmigung nachzureichen (siehe Step 4).
Wie funktioniert Bau- Online?
Die seit 01.03.2022 eingeführte Elektronische Bauakte (elBauHD) beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz ersetzt die bisherige Papieranträge vollständig. Bauanträge, Mitteilungen baugenehmigungsfreier Vorhaben und bestimmte Verwaltungsverfahren sind in digitaler Form, unter Einhaltung gesetzlicher Regelungen und Formvorschriften, anzuwenden. Alle für die Beurteilung und Bearbeitung eines Bauvorhabens erforderlichen Anträge, Dokumentationen und Unterlagen sindbei Teilnahme an der elektronischen Bauakte Heidelberg (elBauHD) ausschließlich in elektronischer Form über diese Plattformbeim Amt für Baurecht und Denkmalschutzeinzureichen.
Da Bauvorhaben heute von den Entwurfsverfasserinnen bzw. Entwurfsverfassern überwiegend mit Computer-Unterstützung entworfen werden, sollte es ein Leichtes sein, elektronische Bauvorlagen im Portable Document Format (PDF oder PDF/A nach ISO 19005-1) zu erstellen. Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser sowie die Bauherrschaft können damit einen wesentlichen Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren leisten.
Bau-Online in der Praxis
Bei der Teilnahme an elBauHD ist folgendes zu beachten:
ist die entsprechende Teilnahmeerklärung (zu finden weiter unten unter "Downloads - Benötigte Dokumente um am Verfahren Bau-Online teilnehmen zu können -) an der elektronischen Bauakte Heidelberg (elBauHD) mindestens von der Bauherrschaft und dem Entwurfsverfasser zu unterschreiben und dem Amt für Baurecht und Denkmalschutz im Original vorzulegen. Sie ist zeitgleich und zusammen mit dem von den Beteiligten unterschriebenen entsprechenden Antrag bzw. Antragsformular auf dem gleichen Weg vorzulegen. Diese schriftlichen Unterlagen sind jeweils für jeden Antrag einzeln einzureichen und müssen spätestens 7 Tage nach dem Hochladen der Unterlagen vorliegen. Werden z.B. ein Bauantrag und ein Entwässerungsantrag gestellt, so ist die Teilnahmeerklärung elBauHD für jedes dieser Vorhaben einzeln und getrennt einzureichen; gleiches für die Anträge selbst. Dritte können dem Verfahren durch Abgabe der Teilnahmeerklärung ebenfalls beitreten. Andere, die an der Erstellung des Bauantrages durch Erstellung bestimmter Teile der Bauvorlagen oder ähnliches beteiligt sind und nichtan elBauHD teilnehmen, brauchen ihre Teile der Unterlagen / Bauvorlagen im Original in der Regel nur noch in einfacher Form jedoch immer von den entsprechenden Beteiligten unterschrieben vorzulegen.
Die Unterlagen sind ausschließlich im Format PDF oder PDF/A nach ISO 19005-1 einzureichen. Layer (z.B.: bei Planunterlagen) sind bei der Erzeugung auf eine Ebene zusammenzufassen. Innerhalb der PDF-Dateien dürfen keine weiteren Notizen, Kommentare und Dateianhänge enthalten sein. Die Bearbeitungsrechte der PDF-Dateien dürfen nicht eingeschränkt oder passwortgeschützt sein. Die Formate müssen der DIN Reihe A (z.B. DIN A4 A3 A2 usw.) entsprechen.
Bei Antragstellung (neuer Antrag) können die Unterlagen direkt und ohne Aktenzeichen hochgeladen werden. Die Mitteilung des Aktenzeichens erfolgt nach Eingang und Durchsicht der Unterlagen durch das Amt für Baurecht und Denkmalschutz. Jeder Beteiligte erhält je Aktenzeichen (Antrag / Vorgang) separate Zugangsdaten, welche per E-Mail übermittelt werden.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Datenverarbeitung. (unter Downloads zu finden)
Nutzen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an elBauHD
Die Bauherrschaft und die Entwurfsverfasser bzw. Entwurfsverfasserinnen haben jederzeit Zugriff auf den aktuellen Verfahrensstand (Bürgerauskunft). Gleiches gilt natürlich für alle weiteren Verfahrensbeteiligte, sofern diese die Teilnahme am Online-Verfahren schriftlich erklären.
Der Postweg kann zum Teil durch E-Mail, soweit gesetzlich zulässig, ersetzt werden, so dass lange Postlaufzeiten in der Regel entfallen.
Bei Teilnahme an elBauHD brauchen weitere Unterlagen / Bauvorlagen in der Regel nicht mehr in Papierform vorgelegt werden. Die Unterschriftserfordernis für diese Unterlagen entfällt.
Die Teilnehmer am Verfahren elBauHD haben im Rahmen der übertragenen Tätigkeit die erforderlichen Rechte, bestimmte Teile der elektronischen Akte Online und jederzeit vom eigenen Arbeitsplatz oder heimischen Computer einzusehen und diese herunterzuladen.
Die Bauherrschaft kann sich nach Abschluss des Verfahrens, für einen bestimmten Zeitraum, z.B. die erteilte Entscheidung (beispielsweise Baugenehmigung) einschließlich der Planunterlagen in digitaler Form und digital signiert kostenlos (Kosten für den Download gehen zu Lasten der Bauherrschaft) auf den heimischen Rechner herunterzuladen. Sie verfügen somit über ein digitales und signiertes Original.
Technische Hinweise
Es erfolgt keine Anzeige, insbesondere beim Wechseln vom Auskunftsmodus zur eAkte
Bitte kontrollieren Sie, dass Sie Pop-up unserer Seiten zulassen (vertrauenswürdige Sites). Die entsprechende Anleitung entnehmen Sie der Hilfe des von Ihnen genutzten Internet-Browsers (Chrome, Firefox, Internetexplorer etc.) oder der Anleitung Ihres Virenschutz-Programmes, sofern dieses über Pop-up Blocker o.ä. verfügt. Auch andere Schutzmaßnahmen wie Ad- / Skriptblocker, Proxy, Firewall oder auch sogenannte Intrusion-Prevention-Systeme (kurz: IPS) können die korrekte Ausführungen sperren / blockieren oder unterbinden.
Download von Unterlagen aus der eAkte
Bitte beachten Sie, dass die zu übertragenden Dateien, insbesondere Plansätze, mehrere MB umfassen können und diese Übertragung oder lokale Abspeicherung evtl. auch durch einen Virenscanner oder durch andere oben angeführte Schutzmaßnahmen unterbunden werden kann. Auch Einstellungen in Windows selbst können die Anzeige "verhindern" (z.B. Schaltflächen der Taskleiste gruppieren - zeigt z.B. bei mehrfach geöffnetem Internetexplorer oder Downloads diese unter Umständen nur 1xl an).
Downloads - Benötigte Dokumente um am Verfahren teilnehmen zu können
Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen für die Teilnahme am Online-Verfahren m Rahmen der elektronischen Bauakte Heidelberg (elBauHD)