Sperrgutgegenstände
Damit alles mitgenommen wird
Bitte achten Sie darauf, dass die Sperrgutgegenstände maximal 2 Meter lang und 50 kg schwer sein dürfen. Von den Gegenständen darf keine Verletzungsgefahr (z.B. durch hervorstehende Nägel) oder Gefahr der Fahrzeugbeschädigung ausgehen. Bitte trennen Sie das Sperrgut nach Holz, Metall, Elektronik-Schrott und sonstigem Sperrgut.
Bei Unklarheiten und Fragen erhalten Sie Auskunft unter Telefon: 06221 58-29999 (Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr).
Das darf zum Sperrgut
Sperrige Abfälle, die wegen ihrer Größe auch nach einer zumutbarer Zerkleinerung nicht in den normalen Abfallbehälter passen oder auf Grund der Materialien dort nicht hineingeworfen werden dürfen, wie zum Beispiel...
- elektrische Haushaltsgeräte (z.B. Kühlschrank, Herd, Waschmaschine), Computerteile
- Fahrradteile
- Holzgegenstände (keine Hölzer aus dem Außenbereich, keine Baumstämme)
- Metallschrott (z.B. Fahrräder, Kinderwägen)
- Möbel
- Ölofen (Ölöfen müssen komplett geleert sein und dürfen keine Flüssigkeit enthalten)
- Polster, Matratzen
- Teppiche und Fußbodenbelag
Das gehört nicht zum Sperrgut
- Wertstoffe, wie Papier, Kartonagen, Textilien, Dosenschrott, Aluminium, Styropor
- Glas, Flachglas, Glasscheiben, Spiegel, Fensterrahmen mit Glas
- Bauschutt (auch Badkeramik: WC-Schüssel, Waschbecken), Tontöpfe, Porzellan
- Hausabfall / Restabfall lose oder in Säcken (zum Beispiel Tapeten, "Kleinkram")
- Abfälle, die zu schwer sind, um von zwei Personen getragen zu werden (maximal 50 Kilogramm) oder die wegen ihrer Größe (maximal zwei Meter) nicht in die Sammelfahrzeuge passen
- Asbesthaltige Abfälle (zum Beispiel Faserzementplatten/-kästen, Nachtspeicheröfen)
- Öltanks, die nicht von einer Spezialfirma gereinigt wurden (Nachweis beifügen);
- Schadstoffe - diese bitte zur Schadstoffsammlung bringen!
- KFZ-Wracks, Auto-Teile, Autoreifen, Autobatterien
- Holz aus Außenbereichen: Kostenpflichtige Abgabe bei einer privaten Entsorgerfirma; Information unter Telefon 06221 58-29999